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Eigenes Heim und billige Wohnungen

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Eigenes Heim und billige Wohnungen

Mappe

Persistenter Identifier:
1658569671444
Titel:
Eisenbahnbau: Arbeiten am Lehrstuhl für Eisenbahnwesen der Königlich Technischen Hochschule Stuttgart 1902 - 1912
Autor:
Königliche Technische Hochschule Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1902-12
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2Ba 1215
Bemerkung:
Zeichnungen A3, B7 und C5 fehlen
Strukturtyp:
Mappe
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Zeichnung

Titel:
Württembergisches Einfahrtsignal mit elektrisch auslösendem Durchfahrtsignal
Künstler/Illustrator:
Königliche Technische Hochschule Stuttgart
Technik:
Lithographie
Erscheinungsjahr:
1905
Maße:
33 × 105 cm
Funktion (Zeichnungstyp):
Konstruktionszeichnung
Maßstab:
metrisch 1:10
Besitzende Institution:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Bemerkung:
Nach Zeichnungen der Maschinenfabrik Esslingen
Strukturtyp:
Zeichnung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Eigenes Heim und billige Wohnungen
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Verzeichnis der Tafeln
  • I. Die Ursachen und Folgen der Wohnungsnot
  • II. Erhebungen über die Wohnungsverhältnisse der ärmeren Klassen
  • III. Durch wen sollen die billigen Familienwohnungen erstellt werden
  • IV. Die Geldbeschaffung
  • V. Nach welchem System soll gebaut werden? Einfamilienhäuser oder Mietkasernen?
  • VI. Wahl des zu überbauenden Grundstücks und Festsetzung des Bebauungsplanes
  • VII. Die Baupläne für die einzelnen Häuser
  • VIII. Die Bauausführung
  • IX. Sollen die Häuser vermietet werden oder in´s Eigentum ihrer Bewohner übergehen?
  • X. Wer soll in den Häusern wohnen?
  • XI. Vereinbarung eines Rückerwerbungsrechtes für die bauende Gesellschaft
  • XII. Die Rückstellungen zu Abschreibungen und Reserven
  • XIII. Die Mietausfälle und Umlage der hierdurch entsehenden Verluste
  • XIV. Das Verhältnis zu den Hausanwärtern
  • XV. Das Verhältnis zu den Mietern
  • XVI. Der Verkehr mit den Hausanwärtern
  • XVII. Die Organisation der Verwaltung
  • XVIII. Die Finanzen
  • XIX. Rückblick auf die Entstehung von Ostheim-Stuttgart
  • XX. Ein Rundgang durch die Kolonie
  • Schlusswort
  • Tafel I - VIII
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

XIX. 
Rückblick auf die Entstehung von Ostheim-Stuttgart. 
In den vorausgehenden Abschnitten wurde schon über 
die vorbereitenden Schritte berichtet, welche erforderlich waren 
bis mit dem Bau der Wohnungen begonnen werden konnte. 
Es wurde dort das Nähere mitgeteilt über die veranstaltete 
Enquöete; hierauf wurde besprochen, wie die Grundstücke an- 
gekauft, eine Preisbewerbung ausgeschrieben, wie der allgemeine 
Bebauungsplan festgestellt und die Pläne für die einzelnen Häuser 
ausgearbeitet, und wie gleichzeitig die Verhandlungen mit den 
Bewerbern eingeleitet und weitergeführt wurden. 
Jetzt erst fingen die langwierigen Auseinandersetzungen 
mit den städtischen Behörden an über Feststellung des Stadt- 
bauplans, über die zu genehmigenden Privatstrassen, über die 
von der Stadt auszuführenden Zufahrtsstrassen und öffentlichen 
Strassen in Ostheim selbst, über Beleuchtung derselben, über 
Kanalanlagen, über die Zuleitung von Trink- und Nutzwasser 
und schliesslich über die zu genehmigenden einzelnen Bauten. 
Wer sich mit solchen Dingen nicht selbst schon eingehend 
beschäftigt hat, wird sich kaum eine richtige Vorstellung machen 
von all den erforderlichen Verhandlungen und Schreibereien. 
Stösse von Akten wanderten unablässig hin und her. Und 
wenn dabei alles nur immer glatt gegangen wäre! Die Gesuche 
wurden häufig abgewiesen, es erfolgten dann erneute motivierte 
Gesuche, abwechselnd mit eingehenden mündlichen Dar- 
legungen, oder gegen zu drückend erscheinende Vorschriften 
der städtischen Behörden wurde an das Ministerium rekuriert, 
und mehrfach konnten so auf dem Wege der Dispensation 
wichtige Erleichterungen erreicht werden. Oefter hatte sich 
der Verein auch der Polizeibehörde gegenüber zu verteidigen. 
Von der städtischen Baubehörde waren mehrfach Strafanträge
	        

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