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Die Kerze im Recht

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

Metadaten: Die Kerze im Recht

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1676899253746
Titel:
Bauplatz und Werkstatt : Monats-Zeitschr. d. Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe / hrsg. vom Württembergischen Landesgewerbeamt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
19XX
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1676899253746_1906
Titel:
Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Kgl. Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe
Herausgeber:
Staatliche Beratungsstelle für das Baugewerbe Stuttgart
Jahrgang/Band:
Jg. 1906, Bd. 1, Heft 1/12
Erscheinungsjahr:
1906
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1083.4
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft Nr. 2
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Was hat man beim Entwurf eines Hauses zu beachten?
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Kerze im Recht
  • Einband
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Übersicht über die wichtigsten abgekürzt angeführten Quellenwerke und Untersuchungen
  • § 1. Einleitung. Aus der Kulturgeschichte der Kerze
  • I. Teil. Die Sakralen Grundformen der Kerzenverwendung und ihre Ausstrahlungen im Rechtsleben
  • § 2. Die sakralen Grundformen
  • § 3. Die liturgische Kerze und das Kerzenopfer im Recht des Klerus und der Orden
  • § 4. Rechtlich gesicherte Kerzen- und Wachsreichnisse von Laien
  • § 5. Rechtlich gesicherte Kerzen- und Wachsreichnisse an Laien. Die Kerze im Recht des Herrendienstes
  • § 6. Die Kerze im kirchlichen und weltlichen Buß- und Sühne- und Strafrecht
  • II. Teil. Die vorwiegend volkstümlichen Grundformen der Kerzenverwendung und ihre Ausstrahlungen im Rechtsleben
  • § 7. Die Grundformen
  • § 8. Rechtliche Ausstrahlungen der Lebenslichtvorstellung
  • § 9. Die Kerze als Lichtuhr
  • § 10. Die Kerze beim Gottesgericht, Gottesurteil und Eid
  • Anhang
  • § 11. Sonstige Erwähnungen der Kerze in Rechtsquellen
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Kerzenherstellung 
sich auch die sogenannten Seelnonnen oder Beginen und 
die Inklusen dieser Aufgabe.!) Die Klöster haben wohl 
überhaupt die nötigen Wachslichter selbst verfertigt.?) 
Selbständige Kerzenmacher tauchen in Deutschland ver- 
einzelt seit dem 13. Jahrhundert auf; aber nur in größeren 
Städten konnten sie hinlänglichen Lebensunterhalt finden, 
trennten sich dann auch schon gelegentlich in Hersteller 
von Wachskerzen und Unschlittkerzen.?) Sehr häufig er- 
scheint die Herstellung von Wachslichtern jedoch als Neben- 
gewerbe z.B. der Krämer, Seifensieder, Lebzelter usw. 
Und sogar im Privathaushalt werden Kerzen gegossen; so 
bewahrt z. B. das Thaulow-Museum in Kiel und der als 
Museum zugängliche alte upländische Bauernhof Disagärden 
in Alt-Upsala Kerzengußgeräte. 
Schon im Mittelalter war das Wachs ein nicht unwichtiger 
Handelsartikel.*) 
Kirchenbann campanis pulsatis et candelis accensis (darüber unten 
S. 113 ff.) angedroht wird. — Die Laus berg unbekannt gebliebene 
Untersuchung von Schönbach, Die Bereitung der Osterkerze 
im Mittelalter ZVVK XVIII (1908) S.426ff. zeigt, daß aus ri- 
tuellen Gründen bei der Herstellung der Osterkerze im Mittelalter 
teilweise noch Veıfahrensarten angewendet wurden, die im all- 
gemeinen bei der handwerklichen Herstellung schon abgekommen 
waren. Vgl. auch Freudenthal 8. 135. Zwei französische Zeug- 
nisse über Kerzenherstellung bringt noch Ducange II S. 83 Sp. 2 
unten und 5S. 84 Sp. 1 8. v. candelaria und candelarius. 
l) Lausberg S. 34; Otmar Doerr, Das Institut der Inklusen 
in Süddeutschland, Münster 1934 S. 56 
2) Lausberg 5S. 35f. 
3) Lausberg S. 40ff.; Rudol£ Wissel, Des alten Handwerks 
Recht und Gewohnheit (2 Bde. Berlin 1929) S. 147, 151, 181, 
192, 352. Weitere Nachrichten über Kerzenmacher bei Verwijs- 
Verdam III Sp. 1378 8. v. kersegietere und kersemakere (ebda. 
1380) und bei Rudolph-Kentenich, Quellen zur Rechts- und 
Wirtschaftsgeschichte rheinischer Städte, Kur-Trier, Bd. I, Trier 
(Bonn 1915) S. 551 Nr. 308: Die Kerzenmacher sollen kein Not- 
wachs verwenden (1597). Aufschlußreiche Nachrichten über alte 
bayerische (Ebenböck in München) und kärntnerische Wachszieher- 
geschäfte bei R. Andree 8. 79ff. 
4) Zu den Ausführungen von Lausberg 8. 59ff. sei noch hin-
	        

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