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Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Kgl. Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1906, Bd. 1, Heft 1/12)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Kgl. Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1906, Bd. 1, Heft 1/12)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1676899253746
Titel:
Bauplatz und Werkstatt : Monats-Zeitschr. d. Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe / hrsg. vom Württembergischen Landesgewerbeamt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
19XX
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1676899253746_1906
Titel:
Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Kgl. Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe
Herausgeber:
Staatliche Beratungsstelle für das Baugewerbe Stuttgart
Jahrgang/Band:
Jg. 1906, Bd. 1, Heft 1/12
Erscheinungsjahr:
1906
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1083.4
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft Nr. 2
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Was hat man beim Entwurf eines Hauses zu beachten?
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • ARCH+: Zeitschrift für Architektur und Urbanismus
  • ARCH+ : Studienhefte für Planungspraxis und Planungstheorie (1974, Jg. 6, H. 21-24)
  • Heft 21: Stadtteilarbeit
  • Heft 22: Zur Berufspraxis der Architekten
  • Editorial zur Berufspraxis der Architekten
  • Baukrise 73/74 - Entwicklungstendezen im Wohnungsbau und die Rede von der Verbesserung der Lebensqualität
  • Lohnabhängigkeit statt Partnerschaft: Auswirkungen der Baukrise auf Löhne und Arbeitsbedingungen in den Berliner Architektur- und Ingenieurbüros
  • Konflikt um die Betriebsratsbildung in einem Berliner Büro
  • Gedanken zur Geschichte des Architektenberufs
  • Planung als Beruf?
  • Der Sozialplan nach StBauFG - Eine kritische Untersuchung aus dem Vergleich mit dem Sozialplan bei Unternehmenssanierung nach BetrVG
  • Heft 23: Altstadtsanierung, Milieubegriff
  • Heft 24: Kleine Planungsbüros, Diskussion zu Hannes Meyer

Volltext

ARCH+ 6.Jg. (1974) H. 22 
dem Moment, in dem Bauen nicht mehr zu den gewohn- 
ten Arbeiten für den eigenen Bedarf wie Säen, Ernten, 
Jagen gehörte, sondern von besonders dafür ausgebil- 
deten Handwerkern übernommen werden mußte, in dem 
Bauwerke nicht mehr nur dem unmittelbaren Bedarf 
der Familie dienten, sondern den „Frieden zwischen 
den Menschen und den Göttern” sichern sollten und 
den Ansprüchen des Gottkönigs gerecht werden muß- 
ten, in dem architektonische Gestalt sich nicht mehr 
mit der Gewißheit eines Naturgesetzes ergab. Ursprüng- 
lich waren die Regeln des Bauens immanenter Bestand- 
teil der Weltanschauung und mit den mythischen Vor- 
stellungen vom Entstehen der Welt und der Menschen 
verknüpft. Sie wurden, sorgsam gehütet, von einer Ge- 
neration auf die andere weitergegeben. Niemals war die 
architektonische Gestalt das Werk eines einzelnen. Bis 
in das Mittelalter hinein blieb das selbstverständliche 
Verharren in der Tradition, das Verweisen auf „die Al- 
ten” Grundzug im Denken der Werkmeister. „Und nit 
allein aus mir selbst sund(er)n vor auch durch die alten 
der Kunste wissende Und nemlichen di iunkhern von 
Prage (gemeint sind die Parler) erclaret ist” schreibt 
Matthäus Roritzer in seinem berühmten „Büchlein von 
der Fialen Gerechtigkeit”, 1486 3). Erst das Heraus- 
treten der Gesellschaft aus der Phase des unbewußten 
Angleichens einer durch Tradition gegebenen Gestalt 
an sich nur langsam entwickelnde Bedürfnisse erforder- 
te die Herausbildung eines neuen Berufes, des Architek- 
ten. 
Der Architekt war in der Geschichte — nichts anderes 
besagte ursprünglich sein Name — der oberste Baumei- 
ster. In seinem Dialog „Politikos”, in dem er die An- 
forderungen an die Persönlichkeit eines Staatsmannes 
entwickelte, bezeichnete Platon den Architekten als 
den Baumeister, der selbst nicht Arbeiter sei, sondern 
Anweisungen für die Arbeit geben würde 4). Zum 
ersten Male tritt die Bezeichnung „Architekt” bei He- 
rodot. für den Erbauer eines Stollens für die Wasserver- 
sorgung von Samos auf 5). 
L.B. Alberti bezeichnete. im 15. Jahrhundert denjeni- 
gen als Architekten — er stützt sich hier unmittelbar 
auf Vitruv —, „der gelernt hat, mittels eines bestimm- 
ten und bewundernswerten Planes und Weges sowohl 
in Gedanken und Gefühl zu bestimmen, als auch in der 
Tat auszuführen, was unter der Bewegung von Lasten 
und der Vereinigung und Zusammenführung von Kör- 
pern den hervorragendsten menschlichen Bedürfnissen 
am ehesten entspricht und dessen (möglichste) Erwer- 
bung und Kenntnis unter allen wertvollsten und besten 
Sachen nötig ist” 6). 
3) Faksimiledruck herausgeg. v. F. Geldner, Wiesbaden 1965 
4) Platon, Werke, übers. v. F. Schleiermacher, Hamburg 1959 
259 e 
5) Herodot, Historiae, übers. v. Th. Braun, Leipzig 1964, II, 60; 
IV. 87: VIL. 36 
Diese Definition bleibt im Prinzip bis zum Ende des 
19. Jahrhunderts gültig. 
Nach der Renaissancetheorie des 15. Jahrhunderts wur- 
den Maschinenbau (Belagerungsmaschinen), Wasser- und 
Uhrenbau zur Architektur gezählt. Bis in das 18. Jahr- 
hundert hinein waren Architekt und Ingenieur keine ge- 
trennten Berufe. Der Titel „ingegnere’” als Berufsbe- 
zeichnung für den berühmtesten italienischen Bildhauer 
und Architekten des 17. Jahrhunderts, Lorenzo Bernini, 
stellte nichts ungewöhnliches dar. Sicher gab es in eini- 
gen Fällen schon eine gewisse Spezialisierung auf 
Festungs- und: Wasserbau. Unterscheiden lassen sich Ar- 
chitekten und Ingenieure erst seit dem letzten Viertel 
des 17. Jahrhunderts, seitdem Vauban, der Festungsbau- 
meister Ludwigs XIV., das „Corps des ingenieurs du 
genie militaire”” gegründet hatte. Die ingenieurtechni- 
schen ‚Leistungen solcher berühmten Architekten wie 
Filippo Brunelleschi (Konstruktion der Kuppel des Flo- 
rentiner Doms nach einem älteren Entwurf), Elias Holl 
(Unterfangungsarbeiten am Domturm und Einrüstung 
des Perlachturms in Augsburg) und Balthasar Neumann 
(Befestigungsanlagen von Würzburg) stehen auch ihren 
architektonischen Leistungen in keiner Weise nach. In 
einem um 1480 entworfenen Brief an Lodovico Sforza 
il Moro bietet Leonardo da Vinci seine Dienste an: 
Brückenbau bei Feldzügen, verschiedene Arten zur Ver- 
nichtung feindlicher Brücken, Entwässerung von Festungs- 
gräben, Bau von Kriegsgeräten wie Mauerbrecher, Lei- 
tern, Bombarden, u.ä., verschiedene Arten Festungen zu 
zerstören, Bau unterirdischer Stollen, Bau von Kampfwa- 
gen. Schließlich im 10. Punkt seiner Aufzählung schreibt 
Leonardo: „In Zeiten des Friedens glaube ich aufs beste, 
im Vergleich mit jedem anderen, in der Architektur, im 
Entwurf von Gebäuden, sowohl öffentlichen als auch pri- 
vaten, Genüge leisten zu können. Und im Leiten von Was- 
ser von einem Ort zu einem anderen. Item werde ich 
Skulptur ausführen in Marmor, in Bronze und in Ton; 
ebenso in Malerei, was sich machen läßt, in Vergleich 
mit jedem anderen, und sei er wer er wolle.” 7) . 
Die Vielfalt dieses Angebots ist nicht nur für Leonardo 
da Vincis Vielseitigkeit charakteristisch, sondern ebenso 
für den Künstler der Renaissance und natürlich auch für 
die Prioritäten fürstlicher Herrschaft. 
Es ist uns zur Gewohnheit geworden, die Bezeichnung 
„Architekt” vom Jahre 3000 v.d.Z. bis auf die Gegen- 
wart für die nachgewiesenen Urheber von Bauwerken 
mit künstlerischem Niveau anzuwenden, ohne zu beach- 
ten, daß sich der Inhalt dieser Bezeichnung erheblich ge- 
wandelt hat. 
6) Leon Batista Alberti, Zehn Bücher über die Baukunst, hrsgg. 
v. Max Theuer, Wien und Leipzig 1912, Vorrede 
7) Künstlerbriefe über Kunst, hrsgg. v. H. Uhde-Bernays, Dresden 
1926, 5.38 ff. 
31
	        

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