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Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Kgl. Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1906, Bd. 1, Heft 1/12)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Kgl. Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1906, Bd. 1, Heft 1/12)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1676899253746
Titel:
Bauplatz und Werkstatt : Monats-Zeitschr. d. Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe / hrsg. vom Württembergischen Landesgewerbeamt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
19XX
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1676899253746_1906
Titel:
Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Kgl. Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe
Herausgeber:
Staatliche Beratungsstelle für das Baugewerbe Stuttgart
Jahrgang/Band:
Jg. 1906, Bd. 1, Heft 1/12
Erscheinungsjahr:
1906
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1083.4
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft Nr. 2
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauplatz und Werkstatt : Monats-Zeitschr. d. Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe / hrsg. vom Württembergischen Landesgewerbeamt
  • Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Kgl. Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1906, Bd. 1, Heft 1/12)
  • Einband
  • Titelseite
  • "Für Bauplatz und Werkstatt" Inhalts-Verzeichnis
  • Heft Nr. 1
  • Heft Nr. 2
  • Heft Nr. 3
  • Heft Nr. 4
  • Heft Nr. 5
  • Heft Nr. 6
  • Heft Nr. 7
  • Heft Nr. 8
  • Heft Nr. 9
  • Heft Nr. 10
  • Heft Nr. 11
  • Heft Nr. 12
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

9 
und Weꝛastali 
w 
j 
9— 
— 
Mitteilungen der Beratungsstelle für das Baugewerbe 
herausgegeben von der Königl. Zentralstelle für Gewerbe und handel 
1. Jahrgang. 
Stuttgart, Sebruar 1906. J Nummer 2. 
Was hat man beim Entwurf 
eines Hauses zu beachten? 
ritt die Aufgabe an uns heran, ein haus 
zu entwerfen, so ist es vor allen Dingen 
nötig, daß wir uns über alle Fragen orien— 
tieren, die irgendwelchen Einfluß auf die 
nnere oder äußere Form des Baues haben 
zönnen. — Zunächst muß der Platz einer 
ringehenden Besichtiqung unterzogen wer— 
den. Es müssen Auf—⸗ 
nahmen gemacht wer— 
den, aus welchen die 
höhenverhältnisse des 
Terrains hervorgehen. 
Wir müssen uns über— 
zeugen, in welcher Weise 
porhandene Gebäude 
der nächsten Umgebung 
die äußere Erscheinung 
des Neubaus beeinflus⸗ 
sen können. Sodann ist 
es von Wichtigkeit, zu 
untersuchen, wie das 
Terrain beschaffen ist, 
ob das Haus hoch zu 
stehen kommt, ob es 
auf Straßenhöhe gestellt 
wird, ob es an die Bau—⸗ 
iinie kommt oder hin— 
ter dieselbe zurückgesetzt 
wird. Alle diese Mo— 
mente wären bei der 
Entwurfs⸗Bearbeitung 
zu berücksichtigen. 
Ist man über diese 
äußeren Einflüsse im 
zlaren, so muß das 
Raumbedürfnis bis ins 
einzelne genau festge— 
itellt werden, d. h. man 
muß wissen, wie viel 
Räume das Haus ent— 
halten soll und welche 
Bestimmung und Größe 
diese einzelnen Räume 
haben sollen. Ist dies alles festgestellt, so kann man daran 
gehen, zunächst eine allgemeine Skizze aufzutragen, aus 
der die Gruppierung der Räume z3u ersehen ist. Bei dieser 
Arbeit muß man darauf achten, daß diejenigen Räume zu— 
ammenkommen, die gemeinschaftlich benützt werden. Die 
inzelnen Wohnräume sollen auch nicht durch Wirtschafts— 
äume auseinandergerissen werden, wie das z. B. der Fall 
väre, wenn man die Küche in die Reihenfolge der Wohn— 
äume einschieben würde. 
Besonderes Augenmerk hat man auf die Anlage des 
Treppenhauses und des 
Dorplatzes zu richten. 
Das Treppenhaus soll 
nicht zu eng bemessen 
ein, das Steigungsver⸗ 
vältnis soll ein bequemes 
ein. Der Vorplatz sollte, 
wenn irgendwie mög— 
lich, direktes Licht be— 
zommen, jedenfalls aber 
'ollte man nach Möglich⸗ 
keit bestrebt sein, den— 
selben hell zu gestalten. 
Die Größe des Vorplatzes 
soll in richtigem Ver— 
hältnis zu den Räumen 
der Wohnung stehen, 
d. h. der Vorplatz soll, 
was seine Abmessungen 
anbetrifft, nicht der be— 
deutendste Raum des 
hauses werden. 
Bei der Verteilung 
der Räume muß man 
desondere Rücksicht auf 
die Himmelsrichtungen 
ind auf die Umgebung 
des Hauses nehmen. Im 
allgemeinen wird man 
die Wohnräume gegen 
die Straße legen. Es 
können jedoch auch hie—⸗ 
pon Ausnahmen gemacht 
werden, wenn 3. B. auf 
der Rückseite des Hauses 
eine besonders schöne 
Aussicht ist, oder wenn die Straßenseite des Hauses eine 
urchaus nördliche Lage hat, so daß die Sonne nie in diese 
äume dringen kann. In solchen Fällen wird man. wenn 
Professor Th. Fischer, Architekt. Stuttqart. 
F
	        

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