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Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1922, Bd. 17, Heft 1/12)

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1922, Bd. 17, Heft 1/12)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1676899253746
Titel:
Bauplatz und Werkstatt : Monats-Zeitschr. d. Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe / hrsg. vom Württembergischen Landesgewerbeamt
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsverlauf:
19XX
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1676899253746_1922
Titel:
Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe
Herausgeber:
Staatliche Beratungsstelle für das Baugewerbe Stuttgart
Jahrgang/Band:
Jg. 1922, Bd. 17, Heft 1/12
Erscheinungsjahr:
1922
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
XIX/1083.4
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft Nr. 6
Strukturtyp:
Ausgabe

Artikel

Titel:
Friedhofspflege
Strukturtyp:
Artikel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Bauplatz und Werkstatt : Monats-Zeitschr. d. Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe / hrsg. vom Württembergischen Landesgewerbeamt
  • Für Bauplatz und Werkstatt / Mitteilungen der Württemberg. Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1922, Bd. 17, Heft 1/12)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • Heft Nr. 1
  • Heft Nr. 2
  • Heft Nr. 3
  • Heft Nr. 4
  • Heft Nr. 5
  • Heft Nr. 6
  • Friedhof mit Kapelle und Delberg in Winzeln
  • Friedhofspflege
  • Buchbesprechung
  • Beratungsstelle für das Baugewerbe
  • Heft Nr. 7
  • Heft Nr. 8
  • Heft Nr. 9
  • Heft Nr. 10
  • Heft Nr. 11
  • Heft Nr. 12
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

die wir einschlagen müssen, entweder schon bestehende, aber 
talt und gleichgültig auf uns wirkende Friedhöfe besser zu 
gestalten, oder aber neue gut anzulegen. Es ist in erster Linie 
Sache der Verwaltung, sei es auf dem Dorf oder in der 
Stadt, sich hierin von maßgebenden Persönlichkeiten beraten 
zu lassen, um die Bewegungsfreiheit des Einzelnen so zu be— 
grenzen, daß der Gesamteindruck nicht Not leidet, den Einzelnen 
aber so zu beeinflussen, daß er selbst das Bedürfnis hat, das 
Brab seines Angehörigen geschmack- und liebevoll zu schmücken. 
Ein Blick in unsere Friedhöfe zeigt an vielen Orten eine 
xoße Verwahrlosung, daß von würdigen Grabstätten unserer 
Toten nicht mehr gesprochen werden kann. Dorngestrüpp und 
Unkraut überwuchert die Grabhügel, Holzkreuze liegen morsch 
am Boden, hier aufgeschossene Disteln statt Rosen, dort ein 
umgestürzter Grabstein. Aber nicht allein die Gräberversorger 
oersäumen ihre Pflichten, sondern auch die Gemeindever—⸗ 
waltungen lassen es mancherorts an der notwendigen Sorg⸗ 
falt fehlen. Die umschließende Hecke des Friedhofes ver— 
vildert und ist zum Teil abgestorben. In Kapellen und 
Totenhäuschen dringt das Regenwasser durch das Dach, 
Decke, Wände und Boden im Innern zerstörend. Die Türen— 
und Fensterbeschläge sind verrostet, die Wetterschenkel ver⸗ 
fault und der Scheibenkitt herausgefallen. Dieses Bild 
des Zerfalls kann bei einem alten, verlassenen Friedhof eine 
schöne Stimmung auswirken und mag die Pietät gegen das 
Alte die Ursache davon sein. Für einen neuen Friedhof be— 
weist es aber das Gegenteil, den Mangel an Pietät. Ein 
— 
Mit Gegenwärtigem möchten wir nun auf die Pflege und 
Unterhaltung der Friedhöfe hinweisen und besonders die 
berufenen Friedhofpfleger dazu anregen, ihre Friedhöfe 
daraufhin zu prüfen. Es kann auch nichts schaden, wenn 
man einmal im Gemeinderat da oder dort im Land sich über 
die Pflege des Heimatfriedhofs unterhält und dafür Sorge 
trägt, daß Mittel und Wege zur Besserung gefunden werden. 
Die Friedhofpflege erfordert alerdings weises Maßhalten, 
a ein Uebermaß von Pflege mehr Schönheit verderben kann 
ls solche schafft. Oft gilt auch hier das geflügelte Wort: 
Weniger wäre mehr gewesen“. Nicht schablonenhaft, sondern 
rts- und sachgemäß muß also bei der Friedhof und Grab⸗ 
flege vorgegangen werden. Anders auf dem Land wie in 
er Stadt. Eine architektonische Hecke bedarf anderer Pflege 
ss ein Hag und der Rasen eines Landfriedhofs ist anspruchs⸗ 
oser als der eines Stadtfriedhofs, der nur an besonderen 
Ztellen zum Schmuck dient. Es ist keineswegs nötig, Hecken⸗ 
osen und Brombeerranken aus einem Hag herauszuschnei— 
en, oder aus dem Rasen eines Landfriedhofs jede Wiesen⸗ 
lume auszujäten; Rosen und Stauden können unmittelbar 
arin eingesetzt werden. Eine Grabeinfassung kann unter— 
leiben. Die Grabsteine können auch etwas schief stehen, nur 
ollten sie nicht den Durchgang zwischen den Gräbern be—⸗ 
indern oder umfallen. Ein Kreuz kann auch einmal die 
lrme hängen lassen. Wer kein Geld für Blumenschmuck hat, 
berpflanze das ganze Grab mit Epheu oder Immergrün, 
as bei dichter Bewachsung ein würdiger Grabschmuck ist. 
Die Einzelgräber sind durch hinterbliebene Angehörige 
a unterhalten und einem guten Beispiel hierin werden die 
Zäumigen schon folgen. Bei einem Versagen kann aber die 
ürdige Pflege einzelner Grabstätten durch die Gemeinde— 
ehörden erfolgen, sofern eine entsprechende Friedhofordnung 
ingeführt ist. Wo dies noch nicht geschehen ist, sollte es 
hne Säumen nachgeholt werden. Die Friedhofordnung soll 
inlage, Pflege und Betrieb des ganzen Friedhofs sowohl 
hie der einzelnen Grabstätten, deren Bau, Anpflanzung und 
interhaltung regeln. Vorschriften, die allgemeine Gültigkeit 
aben, lassen sich nicht aufstellen, sondern nur Nichtlinien. 
ks ist aber in jedem einzelnen Falle möglich, mit Rücksicht 
iuf Brauch und die örtlichen Verhältnisse durch die Ein— 
olung eines künstlerischen und fachgemäßen Rates eine alle 
Teile befriedigende Loösung zu finden 
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