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Die Volkswohnung : Zeitschrift für Wohnungsbau und Siedlungswesen (Jhg. 3, 1921)

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Bibliografische Daten

Inhalt / Download: Die Volkswohnung : Zeitschrift für Wohnungsbau und Siedlungswesen (Jhg. 3, 1921)

Akte

Provenienz:
Universität Stuttgart, Zentrale Verwaltung
Signatur:
UASt 127/95
Titel:
Ehrenpromotion Muy, Oskar
Enthält:
Korrespondenzen, Lebensdaten, Bekundungen
Erscheinungsverlauf:
1947-1968
Anfangsjahr:
1947
Endjahr:
1968
Persistenter Identifier:
1686636188643-095

Brief

Titel:
Korrespondenz mit dem Rektor an der Technischen Hochschule Stuttgart
Autor:
Muy, Oskar
Erscheinungsjahr:
18.12.1962
Strukturtyp:
Brief

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Die Volkswohnung : Zeitschrift für Wohnungsbau und Siedlungswesen
  • Die Volkswohnung : Zeitschrift für Wohnungsbau und Siedlungswesen (Jhg. 3, 1921)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis des 3. Jahrgangs, 1921
  • Heft 1, 10. Januar 1921
  • Heft 2, 24. Januar 1921
  • Heft 3, 10. Februar 1921
  • Heft 4, 24. Februar 1921
  • Heft 5, 10. März 1921
  • Heft 6, 24. März 1921
  • Heft 7, 10. April 1921
  • Heft 8, 24. April 1921
  • Heft 9, 10. Mai 1921
  • Heft 10, 24. Mai 1921
  • Heft 11, 10. Juni 1921
  • Heft 12, 24. Juni 1921
  • Heft 13, 10. Juli 1921
  • Heft 14, 24. Juli 1921
  • Heft 15, 10. August 1921
  • Heft 16, 24. August 1921
  • Heft 17, 10. September 1921
  • Heft 18, 24. September 1921
  • Heft 19, 10. Oktober 1921
  • Heft 20, 24. Oktober 1921
  • Heft 21, 10. November 1921
  • Heft 22, 24. November 1921
  • Heft 23, 10. Dezember 1921
  • Heft 24, 24. Dezember 1921
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

ZEITSCHRIFT FÜR WOHNUNGSBAU UND SIEDLUNGSWESEN 
3. JAHRGANG 10. APRIL 1921 
HEFT 5 
‘Alle Rechte vorbehalten.] 
Die Organisierung der Künstler. 
Von Walter Curt Behrendt. 
Die nachstehenden Ausführungen sind veranlaßt 
lurch den Gesetzentwurf des Bundes Deutscher 
Architekten für die Errichtung von Archi- 
:;ektenkammern, der zur Zeit vom Reichswirt- 
schaftsministerium geprüft wird und der in den 
Mitteilungen des Bundes („Die Baugilde“ Nr. 8/9 
vom 2, März 1921) veröffentlicht ist. Ohne auf 
Einzelheiten des Gesetzentwurfs näher einzugehen, 
wird hier lediglich der Versuch unternommen, 
einige allgemeine und grundsätzliche Fragen zu 
klären. Der Verfasser. 
E* seit Begründung der Akademien gibt es 
einen Künstlerberuf, gibt es die Kunst als 
besonderes Berufsstudium. Und mit dieser 
Berufsspezialisierung beginnt auch die soziale 
isolierung des Künstlers und der Kunst über- 
haupt. Solange die Kunst noch im Boden des 
Handwerks wurzelte, hier ihre Lehre empfing und 
solange ihre Meisterschaft im Schoße des Hand- 
werks wuchs, war auch die soziale Funktion und 
die ‚Stellung des Künstlers innerhalb der Ge- 
sellschaft klar und eindeutig bestimmt: er hatte 
seinen natürlichen Platz in den Reihen des 
gewerbetreibenden Bürgerstandes. Mit den 
geistigen und sozialen Emanzipationsbestrebungen 
der Künstler seit dem 16. Jahrhundert, mit dem 
Ersatz der mittelalterlichen Handwerksüber- 
lieferung durch die wissenschaftliche Kunst: 
iheorie der Renaissance (diese Zusammenhänge 
Ddeleuchtet Waetzolds neue Schrift „Gedanken 
zur Kunstschulreform‘) wird der Künstler zwar 
persönlich frei, aber zugleich sozial entwurzelt 
ind wirtschaftlich abhängig. Seitdem er nicht 
mehr dem Handwerk zugehört, schwebt er als 
soziale Gruppe vollständig in der Luft. Die 
“alsche Überheblichkeit, mit der sich die 
Künstler über die Gesellschaftsschicht gestellt 
haben, in der sie von altersher wurzelten, 
hat dazu geführt, daß der soziale Wert des 
Künstlerberufs maßlos überschätzt wurde, von 
der Gesellschaft sowohl wie von den Künstlern 
selbst, die einem oft geradezu grotesken Eigen- 
jünkel huldigen und unter dem Eindruck imagi- 
närer Größe sich in einer bedenklichen Über- 
schätzung ihrer Mission gefallen.. Zugleich gerät 
jer Künstler immer mehr in eine gefährliche 
zeistige und wirtschaftliche Abhängigkeit von 
len. führenden Gesellschaftsschichten. die ihn 
geschickt ihren besonderen Zwecken dienstbar 
zu machen wissen. Ein charakteristisches Beispiel 
bietet die Fürstenkunst des 18. Jahrhunderts, 
lie, künstlich von oben her gezüchtet, ausge- 
;prochen repräsentativen und merkantilistischen 
Absichten dient und, abseits der Überlieferung 
stehend und vielfach sogar die gesunden Triebe 
volkstümlicher Kunst erstickend, dem Volke 
ınverständlich bleibt. Die Kunst befriedigt 
nicht mehr ein natürliches Lebensbedürfnis, 
sondern nur die Genußsucht und den Ehrgeiz 
ıiner bevorzugten Gesellschaftsklasse. Sie geht 
1ach Brot, und der Künstler, ohne den sicheren 
Schutz der Zünfte und handwerklichen Ge- 
ı0ssenschaften, wird selbst hineingerissen in 
jien aufreibenden Kampf des Wirtschaftslebens. 
Unter der Herrschaft des Unternehmertums 
»ndlich, das erfolgreich auch die freien Berufe 
zapitalisiert, wird der ‚„‚freie'‘ Künstler dann 
zum gewerblichen Angestellten, zu einem auf 
len Arbeitsvertrag verpflichteten Arbeitnehmer. 
in solcher wirtschaftlichen Abhängigkeit aber 
schwindet auch der letzte Rest der ursprünglich 
arstrebten persönlichen Freiheit, und der Künstler 
zerfällt rettungslos dem geistigen Proletariat. 
Aus der Erkenntnis, daß er, allein und auf 
;ich selbst gestellt, in diesem Wirtschaftskampf 
ınterliegen muß, wächst dann das Verlangen und 
ler Trieb des Künstlers, sich zu organisieren und 
lurch Zusammenschluß seine Macht zu stärken 
zegen die wirtschaftlichen Gewalten, die ihn be- 
irohen. Um sich neue, gesundere Produktions- 
)edingungen zu schaffen, die ihre Existenz sichern, 
»eginnen auch die Künstler, Verbände zu gründen 
ınd sich genossenschaftlich zu organisieren, 
5olchen Absichten dankt auch der Vorschlag 
zur Errichtung von Architektenkammern seine 
ZIntstehung, den der Bund Deutscher Architekten 
7or kurzem veröffentlicht hat. Diese Bestrebun- 
zen sind typisch für die soziale Entwicklung 
ınd bestätigen nur eine‘ allgemeine Erscheinung 
lies Wirtschaftslebens. Auf eine Zeit. starrer 
Bindung des Wirtschafislebens folgt eine Epoche 
völlig unbeschränkter Freiheit der wirtschaft- 
ichen Kräfte. In ihren letzten extremen Aus: 
wirkungen. aber führt diese Freiheit dann zu
	        

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