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Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1906, Jg. 5)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1906, Jg. 5)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1707124903537
Titel:
Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke
Erscheinungsort:
Berlin
Verleger/Verlag:
Vereinigung
Erscheinungsverlauf:
19XX
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zeitschriften
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
1707124903537_05_1906
Titel:
Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke
Herausgeber:
Uppenborn, Friedrich
Jahrgang/Band:
1906, Jg. 5
Erscheinungsjahr:
1906
Umfang:
Seiten 117 bis 120 fehlen
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Universitätsbibliothek Kaiserslautern
Signatur:
XIX/864.4-5,1906
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Zeitschriften

Ausgabe

Titel:
Heft 12/12, Jg. 5
Strukturtyp:
Ausgabe

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke
  • Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1906, Jg. 5)
  • Einband
  • Titelseite
  • Register
  • Heft 1/12, Jg. 5
  • Heft 2/12, Jg. [5]
  • Heft 3/12, Jg. [5]
  • Heft 4/12, Jg. 5
  • Heft 5/12, Jg. 5
  • Heft 6/12, Jg. 5
  • Heft 7/12, Jg. 5
  • Heft 8/12, Jg. 5
  • Heft 9/12, Jg. 5
  • Heft 10/12, Jg. 5
  • Heft 11/12, Jg. 5
  • Heft 12/12, Jg. 5
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

A FTTEILUNG) 
der 
Vereinigung der Elektrizitätswerke 
Expedition: 
Stadtbaurat Uppenborn, München, Ledererstr. 2/ın. | Buchdruckerei R. Oldenbourg, München, Glückstr. 8. 
Heft 12. München, Dezember 1906. Jahrgang V. 
Inhalt. Mitteilungen aus der Vereinigung: Protokoll über die Sitzung der Unterkommission der Vereinigung der Elektrizitäts- 
werke und der Kommission des Verbandes Deutscher Elektrotechniker am 3. Dezember 1906 zur Beratung‘ eines Ent- 
wurfes für ein Starkstromwegegesetz. . S. 248. — Protokoll über die gemeinschaftliche Sitzung der Unterkommission der 
Vereinigung der Elektrizitätswerke und des Bahnkomitees des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, betreffend Stark- 
stromkreuzungen mit Bahnen und Schwachstromleitungen am 4. Dezember 1906. S. 251. — Verschiedene Mitteilungen: 
Tarif des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich. S. 251. — Über Apparate zur Untersuchung von Lagersteinen für Meß- 
'nstrumente. . S. 254. — Die Offerte. S. 255. — Ölverbrauch von Dampfmaschinen. S. 257. — Ausnützung der Trollhättan- 
lle. S. 257. — Osminlampe. S. 257. — Blockzentralenbetrieb. S. 257. — Verband der Elektrizitätswerke am Mittelrhein. 
S. 257. — Fragekasten: Anfragen: Konzessionsverweigerung. 8. 258. — Rohrdrahtinstallationen System Kuhlo. S. 258. 
Antworten: Druckknopfsteuerung für Personenfahrstühle. S. 258. — Mitgliederstand: S. 258. 
Mitteilungen aus der Vereinigung. 
Protokoll 
iber die Sitzung der Unterkommission der Vereinigung und 
ler Kommission des Verbandes am 3. Dezember 1906 zur 
Beratung eines Entwurfes für ein Starkstromwegegesetz, 
Anwesend die Herren: Erhard, Kötter, Lub- 
zynski, Matt, Thomas, Uppenborn von seiten 
Jer Vereinigung, die Herren Dettmar, Klug, 
Wertenson von seiten des Verbandes. 
Entschuldigt die Herren: Haas, Imhoff, 
Schimpf, Ulbricht. 
Es wird zunächst in eine Generaldiskussion 
Jarüber eingetreten, ob auf der Beibehaltung des 
Enteignungsrechtes in dem Gesetzentwurf bzw. in 
den Leitsätzen bestanden werden soll.‘ Es zeigt 
sich, daß Bereitwilligkeit besteht, auf dieses Recht 
zu verzichten. Im wesentlichen wird Wert darauf 
zelegt, daß das. Mitbenutzungsrecht, von Privat- 
zrundstücken . erreicht wird, wenn auch in be- 
schränktem Umfange. 
Hierauf wird die Frage geklärt, ob es zweck- 
mäßig ist, die Beschlüsse in die Form von Leit- 
sätzen oder in die Form eines Gesetzentwurfes zu 
bringen. Da von seiten der Vereinigung der Elek- 
irizitätswerke ein bestimmter Beschluß vorliegt, daß 
ain Gesetzentwurf gemacht werden soll, von seiten 
les Verbandes den Kommissionsmitgliedern aber freie 
Wahl gelassen ist, wird beschlossen, die alte Form 
les Gesetzentwurfes beizubehalten. An Hand der 
Münchener Umarbeitung ‚des alten gemeinschaft- 
ichen Entwurfes wird nun in eine Spezialdiskussion 
oingetreten unter Berücksichtigung der beim Ver- 
1and und der Vereinigung eingegangenen Äuße- 
ıngen zu den letztjährig publizierten Leitsätzen 
ınd der anliegende Entwurf zu dem Starkstrom- 
vegegesetz fertiggestellt. Bezüglich der weiteren 
3ehandlung der Angelegenheit wird folgendes be- 
'chlossen: der jetzt hergestellte Entwurf wird allen 
Litgliedern zugesandt mit der Bitte, eventuelle Ab- 
\inderungsvorschläge bis zu einem bestimmten Termin 
u machen. Bis zu dem gleichen Termin wird die 
Irläuterung zu dem Gesetzentwurf, deren Abfassung 
Ierr Matt übernimmt, vorliegen, sowie die juris- 
ische Begutachtung des Gesetzentwurfes von Herrn 
'ustizrat Katz, die von seiten des Verbandes aus 
‚eranlaßt wird. Es soll dann dem vorliegenden 
Jaterial entsprechend entweder eine Sitzung ein- 
jerufen oder die Angelegenheit schriftlich beendigt 
verden. 
G. Dettmar. 
Entwurf eines Starkstromwege-Gesetzes, aufgestellt 
am 3. Dezember 1906. 
Wir veröffentlichen nachstehend den Entwurf 
ınd bitten allenfallsige Abänderungsanträge möglichst 
ımvehend dem Vorsitzenden einzusenden. D. Red. 
8 1. 
Das Starkstromwegegesetz betrifft die Benutzung 
ler Verkehrswege und des Privateigentums durch 
;ffentliche Starkstromanlagen., 
Als Verkehrswege im Sinne dieses Gesetzes 
selten, mit Einschluß des Luftraumes und des Erd- 
cörpers, die öffentlichen Wege, Plätze, Brücken 
ınd die öffentlichen Gewässer nebst ihren dem 
;ffentlichen Gebrauch dienenden Ufern, 
Öffentliche Starkstromanlagen im Sinne dieses 
Yesatzes sind alle öffentlichen und privaten An-
	        

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