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Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Monografie

Persistenter Identifier:
1718184158046
Titel:
Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit
Untertitel:
[bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts]
Autor:
Weller, Karl
Herausgeber:
Calwer Verlagsverein
Zugehörige Reihe:
Wuerttembergische Kirchengeschichte
Verleger/Verlag:
Calwer Vereinsbuchhandlung
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1936
Umfang:
XI, 372 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2L 5347-1
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
VI. Der Investiturstreit
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit
  • Einband
  • Vorsatz
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die Zeit der freien Alamannen
  • II. Die Merowingerzeit
  • III. Die Karolingerzeit
  • IV. Die Zeit des Sächsischen Kaisergeschlechts
  • V. Aufkommen der Reform. Die ersten Jahrzehnte des Salischen Kaiserhauses
  • VI. Der Investiturstreit
  • VII. Die Hirsauer Klosterbewegung
  • VIII. Schriftstellerische und künstlerische Tätigkeit während des Investiturstreits
  • IX. Die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der ersten Stauferzeit
  • X. Die Kirchen und Klöster während der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts
  • XI. Die neuen Orden der Cisterzienser und Prämonstratenser
  • XII. Die allgemeinen Verhältnisse der Kirche in den Jahrzehnten von 1198 bis 1239
  • XIII. Kirchliche Anstalten und geistliche Versorgung des Volks in der späteren Stauferzeit
  • XIV. Literarische und künstlerische Kultur in der Kirche während der Stauferzeit
  • XV. Die Kurie im Endkampf mit den Staufern 1239-1254
  • Namen- und Sachverzeichnis
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

166 
Der Investiturstreit 
Obereigentum am Reichskirchengut anerkannt. Trotzdem die päpstliche 
Urkunde ihrer Fassung nach nur persönlich für Heinrich V. lautete, 
sahen doch beide Seiten sie als Rechtsgrundlage für die Zukunft an. 
Das Konkordat wurde zum Reichsgesetz und von der Lateransynode 
1123 auch zum Kirchengesetz erhoben, Heinrich V. vom Banne gelöst. 
Damit war der Asjährige Streit beendigt, der die deutschen Kirchen 
zerrüttet und das deutsche Volk unendlich geschädigt hatte. Der Kaiser 
starb schon zwei Jahre darauf 1124, erst 44 Jahre alt. 
Im Gemüte der Männer, die das furchtbare Ringen miterlebt hat— 
ten, wirkten die Kämpfe noch lange nach; die schroffen Gegner des 
Kaisers waren mit dem Konkordat wenig zufrieden. Nach dem Tode 
Heinrichs V. hätte einer von dessen staufischen Neffen die Anwartschaft 
auf den deutschen Thron gehabt, entweder Herzog Friedrich II. von 
Schwaben oder sein jüngerer Bruder Konrad, der sich gerade auf einer 
Kreuzfahrt ins Heilige Land befand. Aber Erzbischof Adalbert und die 
päpstlichen Legaten kehrten sich gegen die Wahl Friedrichs; mit großer 
Schlauheit wußte der Mainzer die deutschen Fürsten zu bestimmen, 
1125 den etwa 606jährigen Sachsenherzog Lothar, den schärfsten 
Gegner des verstorbenen Kaisers, zu wählen; es war gelungen, den 
Schwiegervater Friedrichs, den Welfen Herzog Heinrich den Schwar—⸗ 
zen von Bayern, für die Wahl Lothars zu gewinnen, nachdem dieser 
dessen Sohne Heinrich (später der Stolze genannt) die Hand seiner 
einzigen Tochter und Erbin versprochen hatte. Der neue Herrscher, 
bisher mit der streng kirchlichen Partei eng verbunden und überhaupt 
von Ergebenheit gegen die Kirche erfüllt, verzichtete sogleich auf die 
seit 1095 von der Kirche verpönte Mannschaftsleistung der hohen Geist— 
lichkeit. Er hoffte auf wechselseitige friedliche Förderung; aber die 
hierarchische Partei suchte den Einfluß auf die Bischofswahlen, der 
dem König belassen war, möglichst zu beschränken. 
Nun hatten die staufischen Brüder das Erbe ihres Oheims an sich 
genommen; bisher war zwischen Hausbesitzungen und Reichsgut kaum 
geschieden worden. Als nun Lothar die Herausgabe der Reichsgüter 
verlangte, brach 1126 ein lange währender Krieg aus, in dem einige 
Zeit die staufischen Brüder im Vorteil waren. Papst Honorius II. 
schleuderte den Bannstrahl gegen sie. In diese Kämpfe fällt ein für den 
Welfen wenig ehrenvolles Ereignis. In der Fastenzeit 1129 sollten Ver⸗ 
handlungen über einen Frieden stattfinden. Heinrich der Stolze ver⸗ 
abredete mit seinem Schwager Friedrich ein Zusammenkommen im 
Kloster Zwiefalten, dessen Vogtei ihm zustand. Der Staufer über— 
nachtete mit wenigen Begleitern daselbst, wurde aber von Heinrich 
überfallen; er konnte sich mit Hilfe der Mönche auf einen Turm retten. 
Die Leute des Welfen durchsuchten das ganze Kloster, selbst die Klausur,
	        

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