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Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Monografie

Persistenter Identifier:
1718184158046
Titel:
Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit
Untertitel:
[bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts]
Autor:
Weller, Karl
Herausgeber:
Calwer Verlagsverein
Zugehörige Reihe:
Wuerttembergische Kirchengeschichte
Verleger/Verlag:
Calwer Vereinsbuchhandlung
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1936
Umfang:
XI, 372 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2L 5347-1
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
XI. Die neuen Orden der Cisterzienser und Prämonstratenser
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit
  • Einband
  • Vorsatz
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die Zeit der freien Alamannen
  • II. Die Merowingerzeit
  • III. Die Karolingerzeit
  • IV. Die Zeit des Sächsischen Kaisergeschlechts
  • V. Aufkommen der Reform. Die ersten Jahrzehnte des Salischen Kaiserhauses
  • VI. Der Investiturstreit
  • VII. Die Hirsauer Klosterbewegung
  • VIII. Schriftstellerische und künstlerische Tätigkeit während des Investiturstreits
  • IX. Die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der ersten Stauferzeit
  • X. Die Kirchen und Klöster während der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts
  • XI. Die neuen Orden der Cisterzienser und Prämonstratenser
  • XII. Die allgemeinen Verhältnisse der Kirche in den Jahrzehnten von 1198 bis 1239
  • XIII. Kirchliche Anstalten und geistliche Versorgung des Volks in der späteren Stauferzeit
  • XIV. Literarische und künstlerische Kultur in der Kirche während der Stauferzeit
  • XV. Die Kurie im Endkampf mit den Staufern 1239-1254
  • Namen- und Sachverzeichnis
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

XI. Die neuen Orden 
der Cisterzienser und Prämonstratenser 
Mit dem Ende des Investiturstreits hatte die Bedeutung der Klö— 
ster, zumal auch der Hirsauer, für das Gesamtleben des Volks etwas 
zurückzutreten begonnen; es ist nun einmal so, daß die meisten Men— 
schen innerlich am stärksten gepackt werden, wenn sie Partei ergreifen 
müssen oder können. Auch die Abteien der kluniazensischen Richtung 
vermochten sich für ihren reichen Besitz den Rücksichten auf die Macht 
nicht zu entziehen. Die benachbarten Herren und die Dienstmannen 
mußten wegen der von den Klöstern zu leistenden Kriegsdienste mit 
den ihnen gelegenen Klostergütern belehnt werden, wie uns dies von 
Ellwangen') und Zwiefalten') überliefert wird. Die Schwierigkeiten, 
die den Klöstern unmittelbar verbleibenden Besitzungen nutzbringend 
zu verwalten, waren nicht gering, die weit verstreuten Ländereien an 
Bauern gegen Leistung von Naturerzeugnissen ausgetan, Eigenbetrieb 
damals noch kaum möglich. Aber die Äbte hatten nun doch auch dar— 
auf zu sehen, daß sie bares Geld in die Hände bekamen: in Hebever— 
zeichnissen von Ellwangen und Weingarten werden zahlreiche Geld— 
einkünfte erwähnt“), die von dem Kämmerer des Klosters eingezogen 
wurden“). Wohl hatten sich die Klöster in den Römischen Schutz be— 
geben und die Rechte der Vögte sehr beschränkt, aber Rom war weit 
und die augenblicklich drohende Gefahr oft groß. Die Abtei Lorch ließ 
die Vogtei, auf die Herzog Friedrich II. von Schwaben vergzichtete, 
sich selbst übertragen; nun raubten die eigenen Leute (famuli) die 
Klostergüter; Abt Grafto ward von ihnen sogar mit Gefahr des Le— 
bens bedroht. Im Jahr 1138 unterzog sich darum auf Bitten der 
Mönche Pfalzgraf Hermann von Stahleck (bei Bacharach am Rhein), 
der Fürsprache seiner Gemahlin Gertrud, der Tochter Herzog Fried⸗ 
richs J., folgend, der Vogtei, die er ohne jedes Entgelt ausüben wollte, 
und verschaffte dem Kloster die ihm entrissenen Besitzungen wieder?); 
im folgenden Jahr übertrug König Konrad III. die erbliche Vogtei 
dem Herzog Friedrich II., der sie früher innegehabt hatte, aufs neue, 
da offenbar der gewöhnlich fern weilende Pfalzgraf die Abtei auf die 
Dauer nicht schützen konnte“). Meist mußten die Klöster eben den Geld⸗ 
Karl Otto Müller, Württ. Vjsh. f. dsg. XXXV, 1029, S. 53ff. 
Bertholdi chronicon Zwifaltense, M. G. h. S8. X p. 100: Res inter se dividunt. 
Wirt. Urk.B. 11 S. 4265, Anhang IV. 
Wirt. Urk.B. VI S. 485, Nachtrag Nr. 8. Württ. Vjsh. N. F. XXXIII, 1927, S. RI ff. 
Wirt. Urk. B. 1I11 S. 466, Nachtrag Nr. 6. — 6) Ebenda 11 S. 4 Nr. 308.
	        

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