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Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Monografie

Persistenter Identifier:
1718184158046
Titel:
Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit
Untertitel:
[bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts]
Autor:
Weller, Karl
Herausgeber:
Calwer Verlagsverein
Zugehörige Reihe:
Wuerttembergische Kirchengeschichte
Verleger/Verlag:
Calwer Vereinsbuchhandlung
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1936
Umfang:
XI, 372 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2L 5347-1
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
XII. Die allgemeinen Verhältnisse der Kirche in den Jahrzehnten von 1198 bis 1239
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit
  • Einband
  • Vorsatz
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die Zeit der freien Alamannen
  • II. Die Merowingerzeit
  • III. Die Karolingerzeit
  • IV. Die Zeit des Sächsischen Kaisergeschlechts
  • V. Aufkommen der Reform. Die ersten Jahrzehnte des Salischen Kaiserhauses
  • VI. Der Investiturstreit
  • VII. Die Hirsauer Klosterbewegung
  • VIII. Schriftstellerische und künstlerische Tätigkeit während des Investiturstreits
  • IX. Die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der ersten Stauferzeit
  • X. Die Kirchen und Klöster während der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts
  • XI. Die neuen Orden der Cisterzienser und Prämonstratenser
  • XII. Die allgemeinen Verhältnisse der Kirche in den Jahrzehnten von 1198 bis 1239
  • XIII. Kirchliche Anstalten und geistliche Versorgung des Volks in der späteren Stauferzeit
  • XIV. Literarische und künstlerische Kultur in der Kirche während der Stauferzeit
  • XV. Die Kurie im Endkampf mit den Staufern 1239-1254
  • Namen- und Sachverzeichnis
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

Die Jahre 1236 — 1239 
299 
lingen, die Grafen von Berg Schelklingen, die von Helfenstein Geis— 
lingen, die Wirtemberger Leonberg, Marbach, Stuttgart, Waiblingen 
und Schorndorf, die Grafen von Calw und die von Vaihingen die 
Städte gleichen Namens. Schwaben wurde eine städtereiche Landschaft. 
Schon im 12. Jahrhundert war hier eine überschüssige Bevölkerung 
vorhanden, die fortan in die neugegründeten Stadtgemeinden ab— 
strömte und in diesen bis jetzt nicht vorhandene Erwerbsmöglichkeiten 
gewann. Zum erstenmal in der deutschen Geschichte löste sich ein be— 
trächtlicher Teil des Volks von der Scholle; der Umsatz an gemünztem 
Geld, überhaupt der Wohlstand hob sich, auch der geistigen Kultur 
wurden damit neue Stätten bereitet. 
Friedrich hatte seinerzeit sich genötigt gesehen, dem Papste die Ver— 
mittlung mit den aufsässigen Lombarden zu übertragen. Durch die 
Abmachungen des Bundes mit König Heinrich waren aber diese Frie— 
densverhandlungen hinfällig geworden; auf dem Reichstag zu Mainz 
wurde der Reichskrieg gegen die Lombarden beschlossen. 
Friedrich II. trat im August 1237 die Heerfahrt an und brachte seinen 
Gegnern im November dieses Jahres eine völlige Niederlage bei. Da 
er aber unbedingte Unterwerfung verlangte, zerschlugen sich die ein— 
geleiteten Friedensverhandlungen, und gerade die Gefahr, die ein end⸗ 
gültiger Sieg des Kaisers für die Macht der Kurie gebracht hätte, 
führte diese bald dazu, sich offen auf die Seite der Lombarden zu stel⸗ 
len. Die Vereinigung Oberitaliens mit Sizilien zu einem geschlossenen 
Machtbereich schien Gregor IX. untragbar zu sein. Am 20. März 1239 
verfügte er aufs neue den Bann über Friedrich; er suchte das aus 
rein politischen Gründen erfolgte Vorgehen zu verschleiern, indem er 
angeblich kirchliche Verfehlungen des Kaisers vorschützte. Durch den 
nun heftig ausbrechenden Kampf wurden auch die Geschicke Deutsch— 
lands in den nächsten 15 Jahren fast ausschließlich bestimmt; an ihm 
hat sich das staufische Kaiserhaus verblutet.
	        

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