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Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Monografie

Persistenter Identifier:
1718184158046
Titel:
Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit
Untertitel:
[bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts]
Autor:
Weller, Karl
Herausgeber:
Calwer Verlagsverein
Zugehörige Reihe:
Wuerttembergische Kirchengeschichte
Verleger/Verlag:
Calwer Vereinsbuchhandlung
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1936
Umfang:
XI, 372 S.
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Monografie
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2L 5347-1
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Kapitel

Titel:
XIII. Kirchliche Anstalten und geistliche Versorgung des Volks in der späteren Stauferzeit
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit
  • Einband
  • Vorsatz
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die Zeit der freien Alamannen
  • II. Die Merowingerzeit
  • III. Die Karolingerzeit
  • IV. Die Zeit des Sächsischen Kaisergeschlechts
  • V. Aufkommen der Reform. Die ersten Jahrzehnte des Salischen Kaiserhauses
  • VI. Der Investiturstreit
  • VII. Die Hirsauer Klosterbewegung
  • VIII. Schriftstellerische und künstlerische Tätigkeit während des Investiturstreits
  • IX. Die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der ersten Stauferzeit
  • X. Die Kirchen und Klöster während der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts
  • XI. Die neuen Orden der Cisterzienser und Prämonstratenser
  • XII. Die allgemeinen Verhältnisse der Kirche in den Jahrzehnten von 1198 bis 1239
  • XIII. Kirchliche Anstalten und geistliche Versorgung des Volks in der späteren Stauferzeit
  • XIV. Literarische und künstlerische Kultur in der Kirche während der Stauferzeit
  • XV. Die Kurie im Endkampf mit den Staufern 1239-1254
  • Namen- und Sachverzeichnis
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

XIII. Kirchliche Anstalten und geistliche Versorgung 
des Volks in der spüteren Stauferzeit 
Die deutschen Bischöfe hatten bei dem meist gespannten Verhältnis 
der Kurie zum Staat eine sehr schwierige Stellung, da sie ebenso als 
Geistliche vom Papst abhängig wie als Fürsten dem Reiche zum Dienst 
verpflichtet waren. Innocenz III. hat für die Bischofswahlen tatfächlich 
neues Recht geschaffen: in seinen Abmachungen mit Philipp, Otto und 
Friedrich II. wird die Anwesenheit des Königs oder seines Vertreters 
bei den Wahlen und seine Entscheidung, falls diese zwiespältig ausfiel, 
nicht mehr erwähnt; vielmehr steht die Wahlprüfung durchaus dem 
Papste zu, und die Leistung eines besonderen Treueids der Bischöfe 
vervollständigte deren Abhängigkeit von der Kurie. Honorius III. 
dehnte die Pflicht zu jährlichen Romreisen von den Erzbischöfen auch 
auf die Bischöfe aus und unterwarf sie damit einer regelmäßigen 
überprüfung ihres Verhaltens. Andererseits suchten sie ihre Stellung 
als Fürsten innerhalb des Reichs zu festigen. Die Besitzungen der Bis— 
tümer hatten durch die erzwungenen Lehen an die Könige oder 
deren Angehörige sehr abgenommen, den ihnen verbliebenen Besitz 
suchten sie nun nach Möglichkeit abzurunden und zu einer geschlossenen 
Landesherrschaft zu gestalten. Am raschesten gelang dies dem 
Bischof von Würzburg, der ja schon längere Zeit die Herzogsgewalt, 
d. h. die Gerichtshoheit im Bereich seines Sprengels inne hatte. Bischof 
Hermann (von Lobdeburg in der Gegend von Jena), der 1225 den 
Stuhl des heiligen Burkard bestieg, war ein Mann von unermüdlicher 
Rührigkeit und Tatkraft; ihm lag hauptsfächlich an, den Besitz des 
Hochstifts zu sichern und zu erweitern)); die drei Jahrzehnte seiner 
Regierung waren darum mit fortwährenden Anstrengungen und oft 
mit harten Kämpfen sehr weltlichen Charakters erfüllt. Jeden An⸗ 
spruch hielt er mit Zähigkeit fest; überall suchte er für sein Bistum 
einen Vorteil zu gewinnen, stets bemüht, eine Landeshoheit zu be— 
gründen, welche die auf den verschiedensten Rechtstiteln beruhende 
Herrschaft in den einzelnen Teilen seines Gebiets einheitlich zusam⸗ 
menfassen sollte Das Würzburger Territorium erreichte so eine 
ansehnliche Ausdehnung. Die Bischöfe von Speyer erwarben eben—⸗ 
falls ein stattliches Gebiet; weniger glückte dies dem Hochstift 
Worms?). Merkwürdigerweise konnte auch das größte deutsche Bistum 
V Theodor Henner, Bischof Hermann J. von Lobdeburg und die Befestigung der Lan— 
deshoheit im Hochstift Würzburg (1251254), 18756. — 2) Hauck V1S. 106 ff.
	        

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