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Veröffentlichungen der Württ. Landesstelle für Naturschutz. [Heft] 16 (16, 1940 [JVVNW 95, 1939])

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

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Bibliografische Daten

Inhalt / Download: Veröffentlichungen der Württ. Landesstelle für Naturschutz. [Heft] 16 (16, 1940 [JVVNW 95, 1939])

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
393080226
Titel:
Die Kunst- und Altertums-Denkmale im Königreich Württemberg
Autor:
Paulus, Eduard
Personen:
Paulus, Eduard
Verleger/Verlag:
Paul Neff
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
18XX
Sprache:
deutsch
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2Kb 939
Strukturtyp:
Mehrbändiges Werk
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Band

Persistenter Identifier:
393080226_1889_1
Titel:
Die Kunst- und Altertums-Denkmale im Königreich Württemberg. Tafeln. Neckarkreis
Autor:
Paulus, Eduard
Jahrgang/Band:
1889
Verleger/Verlag:
Paul Neff
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1889
Umfang:
circa 100 Blätter Bildtafeln
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
2Kb 939:a-Atlas,1
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de
Sammlung:
Monografien

Illustration

Titel:
Portallünette am Apostelthor der Stiftskirche. Ansicht.
Strukturtyp:
Illustration

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Beilage zu den Jahresheften der Gesellschaft für Naturkunde in Württemberg
  • Veröffentlichungen der Württ. Landesstelle für Naturschutz. [Heft] 16 (16, 1940 [JVVNW 95, 1939])
  • Titelseite
  • Vorwort des Herausgebers
  • Geschichte des Bergbaus und der Steinbrüche von Stuttgart
  • Die Birkenkopfverwerfung, ein Stuttgarter Naturdenkmal
  • Die Lage des Natuschutzes in Württemberg
  • Die im Jahre 1939 eingetragenen Naturschutzgebiete
  • Auswirkungen des Naturschutzes im Federseegebiet und am Rohrsee
  • Vogelschutz am Bodensee
  • Zur Fischereihfrage
  • Die Zieralgen des Scheibensees
  • Sammeln von Heilpflanzen in Württemberg-Hohenzollern für den Handel oder gewerbliche Zwecke
  • Dritter Jahresbericht der Staatlichen Vogelschutzwarte Stuttgart-Hohenheim 1939
  • Erlässe über Heimat- und Naturschutz
  • Bücherbesprechungen
  • Veröffentlichungen der Württ. Landesstelle für Naturschutz
  • Sonderveröffentlichungen der Württ. Landesstelle für Naturschutz
  • Sonderveröffentlichungen der Württ. Landesstelle für Naturschutz

Volltext

209 
anzulegen, bei denen der Strauchbewuchs bis nahe an das Wasser reichen 
darf, sofern hierdurch der Hochwasserabflutß nicht behindert wird, Wo 
solche Behinderung nicht zu erwarten ist, kann auch eine geringere Ver- 
breiterung des Querschnitts des Wasserlaufes in Frage Kommen. Eine 
alleeartie Bepflanzung der Wasserläufe ist zu vermeiden. Bei Neu- 
pflanzungen dürfen grundsätzlich nur heimische und standortgemãße 
Holzarten verwendet werden. Handelt es sich um Ersatzpflanzungen, so 
sollte man keine anderen als die bisherigen sStandortgemäß-heimischen 
Arten wählen. Eine Bepflanzung mit kurz zu haltenden und daher regel 
mäßzig zu scherenden Hecken ist unzweckmäkßig. 
(6) Die Uferbefestigung, auch die Wildbachverbauung, ist möglichst 
natürlich zu gestalten; Rasen sowie Strauchwerkbündel und Bruchsteine 
sind stets vorzuziehen. Beton und Eisenbeton sollten dagegen ver- 
mieden werden. 
17) Stehende Gewässer in der Landschaft sind in weitestem Maße zu 
erhalten. Hierzu gehören Altgewässer, die mit den zugehörigen Wasser- 
läufen möglichst in Verbindung bleiben sollten, Teiche, Weiher, Sölle, 
WVasseransammlungen in alten Lehmgruben, Steinbrüche und dergl. 
deren Busch- und Baumränder für das Landschaftsbild besonders wichtig 
sind und nicht verschwinden dürfen. Bauarbeiten an schilfbestandenen 
Teichen und Seen sollten möglichst nicht während der Fortpflanzungs- 
zeit der Wasservögel beßgonnen werden, 
(8) Bei der Senkung des Grundwasserstandes ist darauf Bedacht zu 
nehmen, ob etwa in der Nahe befindliche Naturschutzgebiete oder 
sonstise in ihrem besonderen Pflanzenbestand erhaltenswerte Flächen 
dadurch schädlich beeinflußt werden. Es wird in solchen Fällen zu- 
sammen mit den Naturschutzstellen sorgfältis zu prüfen sein, ob und 
wie derartige schädliche Wirkungen vermieden werden können, ohne 
daß der Mehrertraę der Melioration wesentlich beeinträchtigt wird. 
(9) Für Neubauten wie Brücken, Schleusen, Wehre, Sohlenabstürze 
usw. sind möglichst bodenständige Baustoffe zu verwenden. In Stein- 
mauern und an sonstigen geeigneten Stellen sollten Nistgelegenheiten 
für höhlenbrütende Vögel vorgesehen werden. 
(10) Auch bei der Linienführung der Deiche sind nicht lange gerade 
Strecken, sondern nach Möglichkeit ganz schwache Krümmungen und 
Gegenkrümmungen 2zu erstreben. Einzelne Bäume und Buschgruppen am 
Fuße der Außenböschung sind allgemein für die Sicherheit der Deiche 
unbedenklich, sofern sie den Graswuchs auf den Böschungen nicht stören. 
(11) Bei Dränungen brauchen keineswegs alle Bäume und Büsche ent- 
fernt zu werden. Wegen der Maßnahmen gegen das Zuwachsen der 
Dräne wird auf die Dränanweisung verwiesen. 
(12) · In Gebieten, in denen im Lause der Zeit noch umfangreiche 
Rodungsarbeiten durchzuführen sind, empfiehlt sich die Aufstellung 
eines Generalplanes zusammen mit den Dienststellen der Forstverwal- 
tung und des Naturschutzes. In ihm ist für ein größeres Gebiet darzu- 
stellen, welche Flächen für die Rodung in Frage kommen und welche 
von der Rodung auszuschließen sind, 
Naturschutz. 
4
	        

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