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Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 59, Bd. 18, 1899)

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Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 59, Bd. 18, 1899)

Monografie

Persistenter Identifier:
Beis006
Titel:
Neues Lusthaus, Klebeband 6
Künstler/Illustrator:
Beisbarth, Carl Friedrich
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1844/45
Sprache:
Kein linguistischer Inhalt
Strukturtyp:
Monografie
Besitzende Institution:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
Beis006
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Zeichnung

Titel:
Profilierte Fensterleibung des Obergeschosses (Detailansicht von der Seite)
Inhalt / Darstellungsart:
Profilierte Fensterleibung des Obergeschosses (Detailansicht von der Seite)
Technik:
Bleistift und Feder (Schriftzug) auf getöntem Papier, grau und rosa laviert
Erscheinungsjahr:
um 1845
Maße:
25,6 x 15 cm (Trägerpapier: 46,5 x 31,3 cm)
Funktion (Zeichnungstyp):
Bauaufnahme
Schlagwort:
oben mitte: "ehem Lusthaus", unten links: "Bel Etage Fenster / abgebrochenes Fragment", in der Darstellung: Maßangaben
Stempel:
Bibliothek Königlich Polytechnische Schule Stuttgart
Provenienz:
1875/77 Ankauf durch das königliche Kultministerium für die Königlich Polytechnische Hochschule
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
Beis006.13b
Bemerkung:
Bestandteil von Beisbarth Lusthaus Abtheilung II. No. 38-87
Strukturtyp:
Zeichnung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks
  • Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 59, Bd. 18, 1899)
  • Einband
  • Vorsatz
  • Titelseite
  • Inhaltsverzeichnis
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 1.
    59. Jahrgang, Heft Nr. 1.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 2.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 3.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 4.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 5.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 6.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 7.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 8.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 9.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 10.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 11.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 12.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 13.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 14.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 15.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 16.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 17.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 18.
  • Mehr einfache Echtheit in unseren Bauten.
  • Die Prüfung der natürlichen Baugesteine.
  • Der neue Schlacht- und Viehhof in Düsseldorf.
  • Der "Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses"
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 19.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 20.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 21.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 22.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 23.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 24.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 25.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 26.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 27.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 28.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 29.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 30.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 31.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 32.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 33.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 34.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 35.
  • 59. Jahrgang, Heft Nr. 36.
  • Leerseite
  • Graukeil
  • Einband

Volltext

283 
Der neue Schlacht- und Viehhof in Düsseldorf. — Der „Gesetzentwurf zum Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses“. 284 
Sache der Technik wie auch der Wissenschaft ist, daß also 
Mineralogie und Petrograptie mit der technischen Mechauik ge— 
meinsam an die Lösung dieser Aufgaben herantreten müssen. 
Die Wasserversorgung der Gesammtanlage erfolgt aus 
einem 3 732. weiten gemauerten Brunnen, aus welchem das 
Wasser nach dem großen Kaltwasserbassin im Wasserthurm 
gepumpt wird und von dort durch Rohrleitungen nach den 
einzelnen Zapfstellen abfließt. Für die Wohnungen, sowie als 
Reserve für die Gesammtanlage ist der Anschluß an die städ— 
tische Wasserleitung vorgesehen. 
Die Entwässerung der einzelnen Räume und Straßen er— 
folgt in ein Netz von glasirten Thonröhren, welche der schon 
erwähnten Kläranlage und von dieser dem städtischen Schwemim— 
anal zugeführt werden. Die Reinigung der Abwässer erfolgt 
auf mechanischem Wege nach dem bewährten System der Leip— 
ziger Firma Friedrich & Glas. 
Nach diesem System werden durch eine Reihe von Zwischen— 
wänden, Ueberfällen, Sieben, Filtern und Klärbrunnen, also 
durch Verlangsamung der Geschwindigkeit des Wassers, sowohl 
die mitgeführten Sinkstoffe zum Niederschlagen gebracht, alfo 
zuch die schwimmenden Fett- und Fasertheile abgefangen. Die 
Abwässer fließen bei normalem Betriebe mit leichtem Blutschein, 
jedoch sonst klar in das städtische Kaualnetz ab. 
Die Gesammtbaukosten des Schlacht- und Viehhofes werden 
einschließlich des Grunderwerbes, der Straßenbaukosten und der 
inneren Einrichtung voraussichtlich den Betrag von 3300 000 Mik. 
nicht übersteigen, wovon rund 800 000 Mk. auf den Grunder— 
werb, 2500 000 Mk. auf die Bauten, Straßenanlagen, Ein— 
richtungsgegenstände u. s. w. entfallen. 
Die Kosten der Straßen und Bürgersteige werden allein 
einen Betrag von rund 290 000 Mk. erreichen Es sind rund 
28 000 qm Straßenpflaster und 5000 4mn Bürgersteige herge— 
sttellt worden. Es sind dies Zahlen, welche sich nicht in vielen 
Jahres-Etats der Tiefbauämter unserer mittleren deutschen 
Städte vorfinden dürften. 
Der uneue Schlacht und Viehhof in Düsseldorf. 
II. (Schluß.) 
In dem dreieckförmigen fsüdwestlichen Winkel des Grund— 
stücks, nur unmittelbar von der Ratherstraße aus zugänglich, ist 
der Pferdeschlachthof angeordnet, bestehend aus dem Schlacht— 
haus und den Schlachtstallungen, beide um rund 75 p&t ihrer 
jetzigen Ausdehnung erweiterungsfähig. Ein von den übrigen 
Anlagetheilen vollständig abgesperrter Zugang führt vom Pferde— 
schlachthof unmittelbar zu dem Pferdefleisch-Kühlhaus, das be— 
sondere, vollständig für sich abgetrennte Kühleinrichtungen er— 
halten hat, sodaß die Kühlluft der Halle für Rinder, Schweine 
u. s. w. sich nicht mit der Luft im Pferde-Kühlhaus mischen kann. 
Der Schlachthof für krankes oder seucheverdächtiges Vieh, 
die sogenannte Sanitätsanstalt, ist in der nordöstlichen Ecke des 
Grundstücks in unmittelbarem Anschluß an das Bahngleise 
untergebracht worden. Von einer besonderen Entladungsrampe 
gelangt das Vieh in einen allseitig geschlossenen Hof, der ein 
Schlachthaus für Groß— und Kleinvieh, ein Stallgebäude und 
eine Düngerstätte enthält. Das Schlachthaus ist gegenwärtig 
schon in ausreichender Größe auch bei einer etwaigen späteren 
Erweiterung der Schlachthofanlage ausgebaut, während das 
Stallgebäude um rund 100 pCt. erweiterungsfähig ist. In der 
südlichen Ecke der Sanitätsanstalt hat die Abwaässerkläranlage 
einen passenden Platz gefunden. 
Um den geräumigen Vorplatz der ganzen Anlage bei den 
Hauptzugängen zum Schlacht- und Viehhof sind der Ausspannhof, 
das Beamten-Wohnhaus sowie das Verwaltungs- und Wiitth— 
schaftsgebäude gruppirt. Durch eine geräumige Durchfahrt ge— 
langt man in den weiten Hof der Ausspannung Rechts und 
links schließen sich an die Vurchfahrt die um etwa 40 pCt. er— 
weiterungsfähigen Pferdeställe an, östlich liegen die Hundeställe, 
nördlich die Wagenschuppen. Bei später etwa auftretendem Be— 
dürfniß weiterer Wagenschuppen und Hundeställe soll durch 
Aufgabe der beiden mittleren Wagenstände ein Durchgang zu 
einem zweiten Hofe im Norden des Ausspannhofes geschaffen werden 
mit je einer weiteren Reihe von Wagenschuppen und Hundeställen. 
An der Kopfseite des Vorplatzes liegt das Beamtenhaus, 
ein Doppelwohnhaus für den Schlachthofdirektor und dessen 
Stellvertreter. Beiden Wohnungen ist ein durch Plankenzaun 
eingefriedigter geräumiger Garten zugewiesen. 
Das Verwaltungs- und Wirthschaftsgebäude enthält die 
Räume für die Betriebsverwaltung des Schlacht- und Viehhofcs, 
nur vom Schlachthof aus zugänglich. Das Schlachthofsrestau— 
raut nebst Logirzimmern und Wirthschaftsgarten, vom Schlacht— 
hof und dem Vorplatz desselben aus zügaänglich, die Wohnung des 
Wirthes und eine größere Anzahl von Wohnungen fur die 
übrigen Beamten des Schlachthofes, die unr vom Vorplat aus 
zu erreichen sind. 
Für die Ausführung der sämmtlichen Gebäude ist stets der 
Grundsatz in erster Linie maaßgebend gewesen, daß Alles in 
haltbarstem, dem jeweiligen Zweck angemessenem Material her⸗ 
gestellt werden muß, wobei namentlich auf peinlichste Reinlich 
keit in allen Theilen besondere Rücksicht zu nehmen war. 
Die Außenarchitektur sucht in einfacher, aber doch gefälliger 
Weise dem praktischen Bedürfnisse zu genügen und der ganzen 
Anlage ein möglichst freundliches, gewissermaaßen zur Sauber— 
keit eiuladendes Aeußere zu gewähren, selbstverständlich unter 
Vermeidung jedes unnöthigen, nicht zu rechtfertigenden Auf— 
wandes. Nur die Wohn- und Wirthschaftsgebäude sind, dem 
Charakter der betreffenden Bauten entsprechend, etwas reicher 
ausgestattet. Auf die Lüftung der Betriebsgebaͤude durch Luft—⸗ 
schlote, Jalousieklappen, Schiebe- und Kippfenster ist überall 
besonderer Werth gelegt worden. Die gesammte Anlage 
wird elektrisch beleuchtet mit Ausnahme der Schauamtsäle, der 
Diensträume im Verwaltungsgebäude, sowie der Wohnungen. 
welche Gasbeleuchtung erhalten haben. 
Sämmtliche Straßen haben dtopfsteinpflaster erhalten, dessen 
Fugen an allen mit den Schlachthof-Abgängen in Berührung 
kommenden Stellen mit Asphaält-Mtastix ausgegossen sinde“ Nu 
die zwischen Großviehschlachthalle, Großviehküttelei und Dünger— 
haus liegenden, der Verunreinigung besonders ausgesetzten 
Straßenflächen haben behufs leichterer Reinigung und Beför⸗ 
rung der Düngerkarren einen Belag von Asphaltplatten auf 
Kiesbeton erhalien. Die Bürgersteige sind mit Mosaikpflaste' 
zwiichen Bordsteineinfassung befestiat 
Der „Gesetzentwurf zum Schutze des gewerbe 
lichen Arbeitsverhältnisses!“ 
ist am 1. Juni dem Reichstag zugegangen und damit das in 
Deynhausen gegebene Versprechen des Kaisers eingelöst worden. 
Der Entwurf, der eifrig erörtert werden wird, hat folgenden 
Wortlaut: 
8 1. Wer es unternimmt, durch körperlichen 8wang, 
Drohung, Ehrverletzung oder Verrufserklärung Arbeitgeber oder 
Arbeitnehmer zur Theilnahme an Vereinigungen oder Verab— 
redungen, die eine Einwirkung auf Arbeits- oder Lohnverhält- 
nisse bezwecken, zu bestimmen, oder von der Theilnahme an 
solchen Vereinigungen oder Verabredungen abzuhalten, wird mit 
Befängniß bis zu einem Jahr bestraft. Sind mildernde Umstände 
vorhanden, so ist auf Geldstrafe bis zu 1000 Mk. zu erkennen. 
8 2. Die Strafporschriften des 851 finden auch auf Den— 
enigen Anwendung, welcher es unternimmt, durch körperlichen 
Zwang, Drohung, Ehrverletzung oder Verrufserklärung 1) zur 
Herbeiführung oder Förderung einer Arbeiteraussperrung Ar— 
»eitgeber zur Entlassung von Arbeitnehmern zu bestimmen, oder 
an der Annahme oder Heranziehung solcher zu hindern, 2) zur 
Herbeiführung oder Förderung eines Arbeiterausstandes Arbeit— 
nehmer zur Niederlegung der Arbeit zu bestimmen oder an der 
Annahme oder Aufsuchung von Arbeit zu hindern, 8) bei einer 
Arbeiteraussperrung oder einem Arbeiterausstande die Arbeit⸗— 
geber oder Arbeitnehmer zur Nachgiebigkeit gegen die dabei ver— 
tretenen Forderungen zu bestimmen. 
.. 83. Wer es sich zum Geschäfte macht, Handlungen der 
in den 88 1, 2 bezeichneten Art zu begehen, wird mit Gefängniß 
nicht unter drei Monaten bestraft. 
8 4. Dem körperlichen Zwange im Sinne der 88 1 bis 
3 wird die Beschädigung oder Vorenthaltung von Arbeilsgeräth, 
Arbeitsmaterial, Arbeitserzeugnissen oder Kleidungsstücken gleich 
geachtet. Der Drohung im Sinne der 88 1 bis 8 wird die 
planmäßige Ueberwachung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Ar—⸗ 
heitsstätten, Wegen, Straßen, Plätzen, Bahnhöfen, Wasserstraßen, 
Hafen⸗ oder sonstigen Verkehrsanlagen gleichgeachtet. Eine 
Verrufserklärung im Sinne der 88 1 bis 3 liegt nicht vor, 
vpenn der Thäter eine Handlung vornimmt, zu der er berechtigi 
st, insbesondere, wenn er befugter Weise ein Arbeits- oder 
Dienstverhältniß ablehnt, beendigt oder kündigt, die Arbeit ein— 
stellt, eine Arbeitseinstellung oder Aussperrüng fortsetzt oder 
wenn er die Vornahme einer solchen Handlung in Aussicht stellt. 
8.5. Wird gegen Personen, die an einem Arbeiterausstand 
oder einer Arbeiteraussperrung nicht oder nicht dauernd Theil 
nehmen oder Theil genommen haben, aus Anlaß dieser Nicht— 
betheiligung eine Beleidigung mittelst Thätlichkesten eine var
	        

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