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Neues Lusthaus, Klebeband 7

Zugriffsbeschränkung

Für diesen Datensatz liegt keine Zugriffsbeschränkung vor.

Nutzungslizenz

Public Domain Mark 1.0. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Neues Lusthaus, Klebeband 7

Monografie

Persistenter Identifier:
Beis007
Titel:
Neues Lusthaus, Klebeband 7
Künstler/Illustrator:
Beisbarth, Carl Friedrich
Erscheinungsort:
Stuttgart
Erscheinungsjahr:
1844/45
Sprache:
Kein linguistischer Inhalt
Strukturtyp:
Monografie
Besitzende Institution:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
Beis007
Lizenz:
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/deed.de

Zeichnung

Titel:
Wappenkonsole (Dreiviertelansicht)
Inhalt / Darstellungsart:
Wappenkonsole (Dreiviertelansicht)
Technik:
Bleistift und Feder auf Papier, grau laviert
Erscheinungsjahr:
Februar 1845
Maße:
24,6 x 16,9 cm (Trägerpapier: 46,5 x 31,3 cm)
Funktion (Zeichnungstyp):
Bauaufnahme
Schlagwort:
unten links: "im Febr 1845", unten links: "C Bbth"
Stempel:
Bibliothek Königlich Polytechnische Schule Stuttgart
Provenienz:
1875/77 Ankauf durch das königliche Kultministerium für die Königlich Polytechnische Hochschule
Standort:
Universitätsbibliothek Stuttgart
Signatur:
Beis007.30a
Bemerkung:
Bestandteil von Beisbarth Lusthaus Abtheilung II. No. 88-145
Strukturtyp:
Zeichnung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Altwürttembergische Hohlmaße
  • Einband
  • Vorsatz
  • Einband
  • Veröffentlichungen der Württ. Kommission für Landesgeschichte
  • Titelseite
  • Titelseite
  • Impressum
  • Vorbemerkung
  • Inhaltsangabe
  • Literatur
  • Einleitung
  • Tabellen-Werk
  • A. Getreide- und Salz-Maße
  • B. Flüssigkeits-Maße
  • Anhang
  • I. Neuwürttembergische Getreide- und Flüssigkeitsmaße
  • II. Aus dem "Liber taxationis ecclesiarum et beneficiorum in dioecesi Constantiensi de anno 1353"
  • III. Erstes Auftreten einzelner Lokalmaße
  • Glossar
  • Register
  • Für den württembergischen Geschichts-, Heimat- und Familienforscher
  • Farbinformation
  • Einband

Volltext

11 
bierten, aber bisweilen auch den dritten Teil?“) des Simri oder Vier⸗ 
tels darstellt; ja es kommt sogar vor, daß ein Simri 31/2 Imi hat *). 
Im Bereich des „Imimesses“, das von Ulm her sich in Blaubeuren 
festsetzte, wie auch im Geislinger, Giengener, Gmünder und Ellwanger 
Meß findet sich für die untere Maßgröße die Bezeichnung „Mettz“, 
die ebenfalls den vierten oder auch den dritten Teil des Viertels oder 
Simri bedeutet. Das Blaubeurer „Imimeß', das hier gleich 
ganz abgemacht werden soll, weist folgende Einteilung auf: I Imi — 
8 Viertel, 1 Viertel — 3 Metzen, 1 Metz — 4 Vierling. Die Maß— 
größe ist für alle Fruchtgattungen dieselbe und zwar nicht bloß beim 
Grundmaß, dem Viertel, sondern auch bei der obersten Maßgröße, 
dem Imi, was in keinem der anderen Maßsysteme vorkommt. Auch 
in Langenau ist das Imimeß im Gebrauch, jedoch mit der Maßgabe, 
daß hier nur in „glatten“ Früchten das Imi 8 Viertel oder Meß ent— 
hält, während bei „rauhen“ Früchten 8/2 auf das Imi gerechnet 
werden. 
Nun aber zu den Maßsystemen, die im Mittelpunkt stehen. Unsere 
Quellen unterscheiden deutlich zwischen Scheffelmaß und 
Maltermaß, freilich ohne anzugeben, worin der Unterschied 
eigentlich besteht. Man findet auch hie und da, wie z. B. in Backnang 
und Murrhardt, sowie anscheinend auch in Lorch-Gmünd, daß die 
Bezeichnungen Scheffel und Malter anfangen, ineinander überzu— 
gehen uͤnd unterschiedslos nebeneinander gebraucht zu werden. Läßt 
sich ein Unterschied überhaupt noch ausfindig machen? Wie aus 
Büschel 29 und 30 hervorgeht, ist der Geltungsbereich des Scheffel— 
messes zu suchen in den Städten und Amtern Stuttgart, Cannstatt, 
Waiblingen, Hoheneck, Marbach, Bottwar, Backnang (sehe oben), 
Kloster Murrhardt, Winnenden, Schorndorf, Kloster Lorch (bzw. 
Gmünd), Kloster Denkendorf, Kirchheim u. T., Neuffen, Nürtingen, 
Neckartailfingen, Urach. Dahin gehört auch das Eßlinger Scheffel— 
meß, und endlich sind zu nennen Reutlingen und Göppingen mit 
29) Merkwürdigerweise wird in Kirchheim a. N. bei gewissen Gefällen das 
Simri in 3 Vierling geteilt, während dort sonst das Simri 4 Imi hat, das 
GBegenstück zu Lauffen, wo bei einigen Landachtfrüchten das Simri nicht wie 
sonst in 4 Vierling, sondern in 3 Imi geteilt wird. 
30) So in Neuenstadt und Möckmühl, und in den Mühlen zu Brettach und 
Kochersteinsfeld, wo von jedem Simri */2 Imi als Mahllohn (Milter) gegeben 
wurde. Eben dieser Umstand erklärt auch, wie es zu dieser auffallenden Tei— 
lung des Simri kam: dadurch, daß von jedem Simri Mahlfrucht!/, dem Müller 
als Milter zukam und dieses 2/7 bei dieser Einteilung am leichtesten weggemes⸗ 
sen werden konnte.
	        

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