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Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 7. Sitzung (1968/7)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 7. Sitzung (1968/7)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1559649927591
Titel:
Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
UASt_210_1559649927591_A1968_07
Titel:
Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 7. Sitzung
Jahrgang/Band:
1968/7
Erscheinungsjahr:
1968
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Verfassungen, Grundordnungen des Polytechnikums, der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 7. Sitzung (1968/7)

Volltext

nn 
Az 
al 
Regelungen treffen könne. Der Vorschlag des Ausschusses sei 
den Vorschlägen von Herrn Koschlig vorzuziehen, da er den 
unterschiedlichen Erfordernissen entsprechend, eine elasti- 
schere Lösung darstelle. 
Herr Bertram setzt sich dafür ein, daß man jetzt in der 
Grundordnung. eine Rahmenordnung schaffe und diese Arbeit nicht 
sinem später zu bildenden Bibliotheksausschuss überlasse. 
Herr Hunken, der den fortschrittlichen Impuls des Vorschlags 
des Ausschusses noch stärker zum Ausdruck gebracht sehen möch- 
te, regt an, daß man sich über die materiellen Folgen dieses 
Vorschlags zunächst einmal ausreichend Klarheit verschaffe. Die 
GOV beschließt, Herrn Pick zu bitten, hierzu aufgrund seiner Er- 
fahrungen Ausführungen zu machen (dafür 16 bei 2 Gegenstimmen 
und 2 Stimmenthaltungen). 
Herr Pick: er könne nur für seinen Bereich der Physik sprechen 
und nicht für solche, die sich aus völlig heterogenen Instituten 
zusammensetzen. Für den Bestand der Fachbereichsbibliotheken ha- 
be man einen gemeinsamen Fond gegründet. Jedes Institut gebe aus 
seinem Tit. 300 einen Beitrag, der jedes Jahr neu festgesetzt 
werde. Ein Gremium beschließe über die Anschaffung der Bücher. 
Die Bibliothek sei in erster Linie für den wissenschaftlichen 
Betrieb und ältere Studenten gedacht. Für die Studenten reiche 
sie nicht aus. Der Bücherbestand in der zentralen Bibliothek müs- 
se daher bestehen bleiben. Die Bibliothek werde von einer haupt- 
amtlichen Angestellten geführt. Wichtige Bände oder Zeitschrif- 
ten würden mehrfach geführt. 
Herr Kammerer spricht sich dagegen aus, eine freiwillige Rege- 
lung in die GO aufzunehmen. Es bleibe ein frommer Wunsch, daß 
auf diese Weise ein einheitliches System zustande komme. Herr 
Hofmann meint hierzu: wenn sich eine Entwicklung in Richtung 
Vereinheitlichung und Koordination zeige, soll man dies auch in 
der GO festhalten und gewisse Richtlinien geben. Herr Wagner un- 
terstützt dies mit dem Hinweis, daß viele der heutige Instituts- 
bibliotheken schon so groß seien und zunehmend einer fachlich 
geordneten Verwaltung entbehrten. Die Richtung zur Vereinheitlichun 
solle man daher unterstützen. 
Herr Lambert schlägt vor, das Wort 'Fachbereichsbibliotheken!' 
jurch 'Bibliotheken einheitlicher Fachbereiche (oder Fachgebiete)
	        

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