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Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1870 auf 1871 (1870)

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Nutzungslizenz

CC BY-SA: Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bibliografische Daten

fullscreen: Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1870 auf 1871 (1870)

Zeitschrift

Persistenter Identifier:
1530689129952
Titel:
Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
Erscheinungsort:
Stuttgart
Signatur:
verschiedene Signaturen
Strukturtyp:
Zeitschrift
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Band

Persistenter Identifier:
1530689129952_1870_1
Titel:
Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1870 auf 1871
Jahrgang/Band:
1870
Verleger/Verlag:
J. B. Metzler´sche Buchdruckerei
Erscheinungsjahr:
1870
Sprache:
deutsch
Strukturtyp:
Band
Standort:
Universitätsarchiv Stuttgart
Signatur:
UASt-DD1-009
Lizenz:
https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Sammlung:
Zentrale Quellen zur Universitätsgeschichte

Kapitel

Titel:
II. Fachgliederung der Schule
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart
  • Programm der Königlich Württembergischen Polytechnischen Schule zu Stuttgart für das Jahr 1870 auf 1871 (1870)
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsübersicht
  • I. Eintheilung des Schuljahrs
  • II. Fachgliederung der Schule
  • III. Aufnahme
  • IV. Unterrichtsgeld
  • V. Rechte und Pflichten
  • VI. Hospitirende
  • VII. Personalbestand
  • VIII. Lehrgegenstände
  • IX. Studienpläne

Volltext

4) für chemische Technik mit den Unterarten: 
a) chemische Fabrikation, 
b) Hüttenwesen, 
c) Pharmazie, 
5) für Mathematik und Naturwissenschaften, 
6) für allgemein bildende Fächer. 
Wer in die polytechnische Schule eintreten will, hat stell 
zunächst an den Verwaltungsbeamten, Sekretär Sippel zu. wen 
den, worauf die Anmeldung von Candidaten zur mathematischen 
Abtheilung bei dem Rektor der letzteren, von Candidaten zur 
technischen Abtheilung bei dem Direktor der Schule zu gesche 
hen hat. 
Die Bedingungen der Aufnahme sind: 
1) ein bestimmtes Alter, nämlich 
zum Eintritt in die mathematische Abtheilung in der Re 
gel das zurückgelegte 16, Lebensjahr, 
zum Eintritt in die technische Abtheilung in der Regel 
das zurückgelegte 18. Lebensjahr; 
2) Besitz eines Zeugnisses über sittlich gute Aufführung; 
3) Bei Minderjährigen Nachweis der elterlichen oder vormund 
schaftlichen Einwilligung zum Eintritt in die Anstalt. 
4) Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse. 
Die Nachweise 1—3 sind durch schriftliche Zeugnisse zu 
liefern, der unter 4) verlangte Nachweis wird erbracht 
Ä. an der mathematischen Äbtheilung, 
und zwar 1) von denjenigen, welche als ordentliche Schüler ein 
treten wollen, durch Erstehung einer förmlichen 
Aufnalim spriifimg*. 
Dabei wird verlangt zum Eintritt in die Erste Klasse: 
a) Algebra bis zu den Gleichungen des zweiten Grads ein 
schliesslich ; Uebung im Gebrauch der Logarithmen. 
b) Geometrie und Stereometrie. 
c) Hauptsätze der ebenen Trigonometrie. 
d) Vertrautheit mit der Formenlehre der französischen Sprache, 
richtige Uebersetzung eines nicht zu schweren Themas aus 
dem Deutschen ins Französische. 
e) Uebung im deutschen Styl, zu erweisen an einem Aufsatz 
über ein gegebenes Thema. 
f) Bekanntschaft mit den Hauptperioden und den Haupt- 
begebenlieiten der Geschichte. 
g) Kenntniss der Grundzüge der mathematischen, physischen 
und polytischen Geographie. 
h) Uebung im geometrischen (Linear-) und im Freihandzeichnen. 
Diese Aufnahmeprüfung beginnt am 17. October Morgens 
8 Uhr im Gebäude der polytechnischen Schule. Die Anmeldun 
gen für dieselbe werden am 14. und 15. Oktober entgegen 
genommen. 
Bei denjenigen Aufnahmebewerbern für die erste mathema 
tische Klasse jedoch, welche aus einer württembergischen Ober 
realschule oder aus der realistischen Abtheilung des Gymna 
siums in Stuttgart in jene Klasse übertreten wollen, tritt an 
die Stelle der an der polytechnischen Schule stattfindenden Auf 
nahmeprüfung die Abgangsprüfung, welche zufolge der Kgl. 
Verordnung vom 12. März 1868, betreffend den Nachweis der 
wissenschaftlichen oder künstlerischen Bildung für die Zulassung 
zum freiwilligen einjährigen Dienst im activen Heere, am Schlüsse 
des obersten Ourses der gedachten Schulen im Monat August 
stattfindet. 
Ueber die Erstehung dieser Prüfung ist bei der Anmeldung 
7,um Eintritt in die polytechnische Schule schriftlicher Nachweis 
zu geben; die Anmeldungen dieser Aufnahmeeandidaten werden 
in der Zeit vom 17. bis 19. October entgegengenommen. 
2) Diejenigen, welche nur als ausserordentliche Schüler 
zugelassen werden wollen, haben, unter Angabe ihres Bildungs 
ganges, wenigstens diejenigen Vorkenntnisse nachzuweisen, ohne 
welche sie den Unterricht in den fraglichen Fächern nicht mit- 
Nutzen besuchen können. Liegen diese Fächer in der 1. Klasse,
	        

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