8, ein vollständiges Verzeichnis der vom Bewerber veröffentlichten
Abhandlungen, die womöglich in SonddPdrucken beizufügen
sind;
9, ein polizeiliches Führungszeugnis.
Der Große Senat kann mit Genehmigung des Kultministeriums für
einen ausländischen oder staatenlosen Bewerber sinngemäß Abweichungen
von den Erfordernissen des $ 4 der Habilitationsordnung
zulassen.
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Habilitationsschrift
Die Habilitationsschrift ist eine zur Veröffentlichung bestimmte
Arbeit über einen Gegenstand aus dem Lehrgebiet, für das sich
der Bewerber habilitieren will, Sie soll zusammen mit den Veröffentlichungen
($ 4.8) einen breiteren Ausschnitt aus dem angestrebten
Lehrgebiet umfassen.
Von der Forderung, eine Habilitationsschrift vorzulegen, kann
der Bewerber unter keinen Umständen befreit werden.
Unter besonderen Umständen kann ein Buch oder eine in einer
Zeitschrift veröffentlichte größere Abhandlung als Habilitationsschrift
angenommen werden, wenn diese Arbeiten nicht älter als
drei Jahre sind. Diplomarbeiten und Doktordissertationen werden
keinesfalls als Habilitationsarbeiten angenommen.
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Zurückziehung des Gesuches
Wenn der Bewerber sein Gesuch zurückzieht, bevor nach den folgenden
Bestimmungen das Habilitationsverfahren eingeleitet worden
ist, gilt es im Sinne des § 16 der Habilitationsordnung als nicht