Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Habilitationsordnung (1952)

8, ein vollständiges Verzeichnis der vom Bewerber veröffentlichten
 Abhandlungen, die womöglich in SonddPdrucken beizufügen
 sind;

9, ein polizeiliches Führungszeugnis.

Der Große Senat kann mit Genehmigung des Kultministeriums für
einen ausländischen oder staatenlosen Bewerber sinngemäß Abweichungen
 von den Erfordernissen des $ 4 der Habilitationsordnung

 zulassen.

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=”

"

Habilitationsschrift

Die Habilitationsschrift ist eine zur Veröffentlichung bestimmte
Arbeit über einen Gegenstand aus dem Lehrgebiet, für das sich
der Bewerber habilitieren will, Sie soll zusammen mit den Veröffentlichungen

 ($ 4.8) einen breiteren Ausschnitt aus dem angestrebten
 Lehrgebiet umfassen.

Von der Forderung, eine Habilitationsschrift vorzulegen, kann
der Bewerber unter keinen Umständen befreit werden.

Unter besonderen Umständen kann ein Buch oder eine in einer
Zeitschrift veröffentlichte größere Abhandlung als Habilitationsschrift
 angenommen werden, wenn diese Arbeiten nicht älter als

drei Jahre sind. Diplomarbeiten und Doktordissertationen werden
keinesfalls als Habilitationsarbeiten angenommen.

N
à

-

P1

- 6

Zurückziehung des Gesuches

Wenn der Bewerber sein Gesuch zurückzieht, bevor nach den folgenden
 Bestimmungen das Habilitationsverfahren eingeleitet worden

ist, gilt es im Sinne des § 16 der Habilitationsordnung als nicht
            
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