des fiktiven Lebens, die der Roman erzeugt. Was aber in dieser besonders auffallenden
Weise von den Verben der inneren Vorgänge gilt, ist letztlich gültig
für die Anwendung des historischen Präsens in der Fiktion überhaupt. Damit
sind wir an dem Punkte, die Phänomenologie des epischen Präteritums, allgemeiner
: die des fiktionalen Erzähltempus ganz aufhellen zu können.
Daß in der erzählenden Dichtung, der epischen Fiktion, mit dem Präteritum
grammatisch so umgegangen werden kann, wie es in der Realaussage nicht
möglich ist, ist ja, wie wir schon mehrfach angedeutet haben, ein Hinweis darauf,
daß die finite Verbform hier ihre Zeitlichkeit verliert. Die Union, die in
der Wirklichkeitsaussage zwischen dem Bedeutungsgehalt des Verbwortes und
seinem Tempus besteht 78 , so sehr hier das eine vor dem anderen zurücktreten
kann, löst sich gewissermaßen auf in der Fiktion. Sehr aufschlußreich ist hier
ein Vergleich mit der Malerei. Wie ein Gemälde nicht in die Luft gemalt werden
kann, sondern ein Substrat haben muß, eine Wand oder eine Leinwand, so
muß das Erzählen der erzählenden Dichtung in einer finiten Verbform vor sich
gehen. Nun hat die Leinwand außerhalb des Gemäldes einen ihr eigenen
Materialwert als Leinwand. Als Substrat des Gemäldes, also innerhalb seiner,
verliert sie diesen Materialwert, ist als Gemälde keine Leinwand als solche
mehr. Ebenso verhält sich das Tempus des finiten Verbs. Das Präteritum hat
außerhalb der Fiktion, in der Wirklichkeitsaussage, seine autochthone grammatische
Funktion, es drückt einen Bezug des Aussagesubjekts zur Vergangenheit
aus; das Präsens hat dort gleichfalls seine eigene temporale Bedeutung der
Gleichzeitigkeit oder es fungiert als historisches Präsens. In der Fiktion, als
Erzähltempus (d. h. nicht als fiktive Zeitangaben, die auf das fiktive Leben der
78 H. Weinrich hat bekanntlich in seinem Buche »Tempus« (Stuttgart 1964) den Tempora
ihren temporalen Bedeutungsgehalt abgesprochen und sie statt dessen unter linguistischen
Gesichtpunkten den Kategorien erzählte Welt und besprochene Welt zugeordnet: die präteritiven
Tempora der ersteren, die präsentischen der letzteren. Meine in dem Aufsatz »Noch
einmal — vom Erzählen« (a. a. O.) dagegen geltend gemachte bzw. gegen Weinrichs Polemik
verteidigte Meinung, daß gerade das Präteritum der Wirklichkeitsaussage eindeutige
Vergangenheitskundgabe ist, halte ich auch gegen Weinrichs letzten Beitrag zu unserer Diskussion
»Tempusprobleme eines Leitartikels« (Euphorion, Bd. 60, 1966, S. 263—272) aufrecht.
Gerade wenn er hier, die literarische Gattung Leitartikel mit Recht der Gattung
Geschichtsschreibung zuordnend, feststellt, daß in ihm präteritive, nämlich >Geschichte< erzählende
Tempora sich mit besprechenden präsentischen mischen, so führt er, wie mir scheint,
die Zeit, die er vom Tempus lösen will, wieder in die Tempora ein: in das vergangenheitsaussagende
Präteritum, aber auch in das Präsens, sofern es Gegenwärtiges, mit dem Zeitpunkt
des Aussagesubjekts Gleichzeitiges bezeichnet. Als Beispiel diene wieder ein Zeitungssatz:
»3. 7. 1967. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe untersucht gegenwärtig die angebliche
Entführung des . . .« Daß ferner das nicht-temporale erörternde Präsens in jedem Schriftwerk
reichlich vorkommt, steht nicht zur Diskussion.