Volltext: Die Logik der Dichtung

des  fiktiven  Lebens,  die  der  Roman  erzeugt.  Was  aber  in  dieser  besonders  auffallenden ­
  Weise  von  den  Verben  der  inneren  Vorgänge  gilt,  ist  letztlich  gültig
für  die  Anwendung  des  historischen  Präsens  in  der  Fiktion  überhaupt.  Damit
sind  wir  an  dem  Punkte,  die  Phänomenologie  des  epischen  Präteritums,  allgemeiner ­
  :  die  des  fiktionalen  Erzähltempus  ganz  aufhellen  zu  können.
Daß  in  der  erzählenden  Dichtung,  der  epischen  Fiktion,  mit  dem  Präteritum
grammatisch  so  umgegangen  werden  kann,  wie  es  in  der  Realaussage  nicht
möglich  ist,  ist  ja,  wie  wir  schon  mehrfach  angedeutet  haben,  ein  Hinweis  darauf, ­
  daß  die  finite  Verbform  hier  ihre  Zeitlichkeit  verliert.  Die  Union,  die  in
der  Wirklichkeitsaussage  zwischen  dem  Bedeutungsgehalt  des  Verbwortes  und
seinem  Tempus  besteht 78 ,  so  sehr  hier  das  eine  vor  dem  anderen  zurücktreten
kann,  löst  sich  gewissermaßen  auf  in  der  Fiktion.  Sehr  aufschlußreich  ist  hier
ein  Vergleich  mit  der  Malerei.  Wie  ein  Gemälde  nicht  in  die  Luft  gemalt  werden ­
  kann,  sondern  ein  Substrat  haben  muß,  eine  Wand  oder  eine  Leinwand,  so
muß  das  Erzählen  der  erzählenden  Dichtung  in  einer  finiten  Verbform  vor  sich
gehen.  Nun  hat  die  Leinwand  außerhalb  des  Gemäldes  einen  ihr  eigenen
Materialwert  als  Leinwand.  Als  Substrat  des  Gemäldes,  also  innerhalb  seiner,
verliert  sie  diesen  Materialwert,  ist  als  Gemälde  keine  Leinwand  als  solche
mehr.  Ebenso  verhält  sich  das  Tempus  des  finiten  Verbs.  Das  Präteritum  hat
außerhalb  der  Fiktion,  in  der  Wirklichkeitsaussage,  seine  autochthone  grammatische ­
  Funktion,  es  drückt  einen  Bezug  des  Aussagesubjekts  zur  Vergangenheit ­
  aus;  das  Präsens  hat  dort  gleichfalls  seine  eigene  temporale  Bedeutung  der
Gleichzeitigkeit  oder  es  fungiert  als  historisches  Präsens.  In  der  Fiktion,  als
Erzähltempus  (d.  h.  nicht  als  fiktive  Zeitangaben,  die  auf  das  fiktive  Leben  der

78  H.  Weinrich  hat  bekanntlich  in  seinem  Buche  »Tempus«  (Stuttgart  1964)  den  Tempora
ihren  temporalen  Bedeutungsgehalt  abgesprochen  und  sie  statt  dessen  unter  linguistischen
Gesichtpunkten  den  Kategorien  erzählte  Welt  und  besprochene  Welt  zugeordnet:  die  präteritiven
  Tempora  der  ersteren,  die  präsentischen  der  letzteren.  Meine  in  dem  Aufsatz  »Noch
einmal  —  vom  Erzählen«  (a.  a.  O.)  dagegen  geltend  gemachte  bzw.  gegen  Weinrichs  Polemik ­
  verteidigte  Meinung,  daß  gerade  das  Präteritum  der  Wirklichkeitsaussage  eindeutige
Vergangenheitskundgabe  ist,  halte  ich  auch  gegen  Weinrichs  letzten  Beitrag  zu  unserer  Diskussion ­
  »Tempusprobleme  eines  Leitartikels«  (Euphorion,  Bd.  60,  1966,  S.  263—272)  aufrecht. ­
  Gerade  wenn  er  hier,  die  literarische  Gattung  Leitartikel  mit  Recht  der  Gattung
Geschichtsschreibung  zuordnend,  feststellt,  daß  in  ihm  präteritive,  nämlich  >Geschichte<  erzählende ­
  Tempora  sich  mit  besprechenden  präsentischen  mischen,  so  führt  er,  wie  mir  scheint,
die  Zeit,  die  er  vom  Tempus  lösen  will,  wieder  in  die  Tempora  ein:  in  das  vergangenheitsaussagende
  Präteritum,  aber  auch  in  das  Präsens,  sofern  es  Gegenwärtiges,  mit  dem  Zeitpunkt
des  Aussagesubjekts  Gleichzeitiges  bezeichnet.  Als  Beispiel  diene  wieder  ein  Zeitungssatz:
»3.  7.  1967.  Die  Bundesanwaltschaft  in  Karlsruhe  untersucht  gegenwärtig  die  angebliche
Entführung  des  .  .  .«  Daß  ferner  das  nicht-temporale  erörternde  Präsens  in  jedem  Schriftwerk ­
  reichlich  vorkommt,  steht  nicht  zur  Diskussion.
	        
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