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Sechste Versammlung am 6. April 1872.
Dieselbe wurde der freien geselligen Unterhaltung gewidmet,
da weder Vereins-Angelegenheiten zu behandeln waren, noch Vorträge
gehalten wurden.
Siebente Versammlung am 4. Mai 1872.
Vorsitzender! Schlierholz.
Schriftführer: Diefenbach.
1) Die Honorarfrage für Bau-Jngenieur-Arbeiten.
Der Herr Vorsitzende theilt mit, daß die in dieser Frage
von Herrn Professor Baumeister gemachten Vorschläge durch eine
Kommission geprüft worden sei, theilt deren wesentlichen Inhalt
mit und erläutert die Gründe, welche sich gegen die Annahme
derselbeit geltend machen lassen. — Die Prüfungs-Kommission habe
sich daher veranlaßt gesehen, neue Vorschläge auszuarbeiten, welche
sich mehr an die füe Architekten bestehende Norm anschließen.
Es wird sodann dieser neue Gegenentwurf verlesen, sowie die
Protokolle der Kommission.
Tie Anwesenden erklären sich mit dem Entwürfe einverstanden
und es wird beschlossen, den Entwurf drucken und unter die Mitglieder
des Vereins vertheilen zu lassen.
2) In wie weit sollen die Grundsätze bezüglich der
Arbeiten für architektonische Konkurrenzen auch auf
Ingenieur-Arbeiten anwendbar sein?
Nachdem die von der Hainburger Architekten- und Ingenieur-Versammlung
hierüber aufgestellten Grundsätze verlesen worden,
wird die Diskussion hierüber eröffnet und beschlossen, daß die für
architektonische Konkurrenzen aufgestellten Grundsätze auch auf Ingenieur-Arbeiten
Anwendung finden sollen.
Der Herr Vorsitzende theilt noch mit, daß die Versammlung
der deutschen Architekten und Ingenieure in diesem Jahre vom
23.—25. September in Karlsruhe stattfinden werde. Anmeldungen
für Ausstellungsgegenstände und Vortrüge sollen bis 8. September
daselbst einlaufen.
Es wird noch beschlossen. Seitens der Vereinsmitglieder im
Laufe des Sommers eine zweitägige Excurston nach Hall zu unternehmen,
wozu der Vereinsvorstand für ein Programm Sorge tragen
und womöglich auf einen Sonntag mit darauffolgendem Feiertag
einladen wolle.
Beilagen zu dem Protokoll der 7. Versammlung.
Beilage I.
Erste Sitzung der Kommisston zur Merathung der Konorarsragc
für Ingenieur-Arbeiten.
Den 23. Januar 1872 wurden die Comits-Mitglieder, die
Herren Bauräthe v. Beckh, Binder, Oberbaurath Ehmann,
Bauinspektor Kaiser, Baurath v. Martens, Oberbauräthe v.
Morlok, Schlierholz, Baurath Schenk, Bauinspektor Schübler
und Baurath Prof. Sonne, durch Hrn. Oberbaurath S ch l i e r h o l z
von der auf sie gefallenen Wahl in Kenntniß gesetzt und init Hinweis
auf die Nummer 47 des Jahrgangs 1871 der deutschen Bauzeitung
ersucht, Materialien über die obschwebende Frage zu
sammeln.
Ten 22. März 1872 wurden die Mitglieder zu einer Sitzung
auf Montag den 30. März, Nachmittags 3 Uhr eingeladen.
(Herr Baurath Sonne zeigt indessen seinen Abzug nach Darmstadt
an und nahm hienach an keiner Sitzung Theil.)
Sitzung am 30. März 1872; anwesend die Herren:
Ehmann, Kaiser, v. Morlok, v. Martens,
Schlierholz und Schübler.
Der Vorsitzende, Oberbaurath Schlierholz, verliest den rc.
Baumeister'schen Vorschlag.
Herr Oberbaurath v. M o r l o k. spricht sich für möglichsten
Anschluß an die Norm über architektonische Arbeiten aus; insbesondere
sei die im Baumeister'schen Vorschlag angenommene
Unterscheidung nach Baumaterialien nicht zweckmäßig, da ein sorgfältig
ausgearbeitetes Projekt einer steinernen Brücke häufig viel
mehr Mühe verursache, als die Entwerfung und Berechnung einer
Eisenkonstruktion.
Da die sämmtlichen Anwesenden einverstanden sind, daß von
Unterscheidung der Baumaterialien Umgang genommen werde, so
wird der weiteren Berathung eine in diesem Sinne von Oberbaurath
Schlierholz und Bauinspektor Schübler vorbereitete Bearbeitung
des Baumeister'schen Vorschlags zu Grunde gelegt?
Herr Oberbaurath v. Morlok spricht sich nun noch darüber
aus, daß auch bei den generellen Vorarbeiten die persönliche Leistung
des Ingenieurs abgesondert behandelt werde. Durch Uebernahme
der Kosten des Hülfspersonals könnte leicht eine Berechnungsweise
entstehen, welche in Streitfällen Beanstandungen erfahren
dürfte, wie auch die bestehende Norm für architektonische
Leistungen in dieser Beziehung schon angefochten worden sei.
Herr Oberbanrath Ehmann macht aufmerksam, daß es beispielsweise
für Privat-Jngenieure, welche eine größere Anzahl Aufträge
gleichzeitig auszuführen haben, schwierig werden dürfte, ihr
Hülfspersonal nach den einzelnen Bauherrn auszuscheiden, und daß
somit ein Ansatz für die gcsammte zum generellen Projekt gehörige
Leistung nicht wohl entbehrt werden könne. Herr Oberbaurath
Ehmann spricht sich weiter dahin aus, daß cs vielleicht möglich
sei, nur eine Art der Berechnung in die Tabelle aufzunehmen und
in dem Texte die Behandlung der andern Berechnungsweise zu
erläutern.
Bei der nun folgenden Verlesung des erwähnten Entwurfs
wird die Einführung von zwei besonderen Klassen für umfassendere
Bauten, wie Eisenbahnen und Straßenanlagen von den Anwesenden
zweckmäßig befunden, doch wird das Bedenken ausgesprochen,
ob nicht für dieselben Arbeiten, welche einmal nach Spezialklassen,
das andere Mal nach einer allgemeinen Klasse berechnet würden,
wesentlich verschiedene Honorare sich ergeben würden; man einigte
sich dahin, daß die allgemeinen Klassen A und B, nur nach gegenseitiger
freier Vereinbarung angewendet werden sollen, während
in erster Linie und insbesondere in zweifelhaften Fällen die Spezial-Klassen
1—4 zu Grunde gelegt würden.
Nach dem vorliegenden Entwürfe würden bei umfassenderen
Arbeiten die dabei vorkommenden Hochbauten gerade so behandelt,
wie eine der vier Spezial-Klassen der Bauingenieur-Norm, mit der
weiteren Bestimmung, daß bei den genannten Hochbauten auch die
architektonische Norm Anwendung finden kann.
Herr Oberbaurath v. Morlok macht aufmerksam, daß bei
Eisenbahnen viel Gebäude nach demselben als Normale dienenden
Entwürfe hergestellt werden und daß somit bei größeren Beträgen
ein verhältnißmäßig niedriger Ansatz genügend wäre; man einigte
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