Volltext : Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

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Sechste  Versammlung  am  6.  April  1872.
Dieselbe  wurde  der  freien  geselligen  Unterhaltung  gewidmet,
da  weder  Vereins-Angelegenheiten  zu  behandeln  waren,  noch  Vorträge ­
  gehalten  wurden.
Siebente  Versammlung  am  4.  Mai  1872.
Vorsitzender!  Schlierholz.
Schriftführer:  Diefenbach.
1)  Die  Honorarfrage  für  Bau-Jngenieur-Arbeiten.
Der  Herr  Vorsitzende  theilt  mit,  daß  die  in  dieser  Frage
von  Herrn  Professor  Baumeister  gemachten  Vorschläge  durch  eine
Kommission  geprüft  worden  sei,  theilt  deren  wesentlichen  Inhalt
mit  und  erläutert  die  Gründe,  welche  sich  gegen  die  Annahme
derselbeit  geltend  machen  lassen.  —  Die  Prüfungs-Kommission  habe
sich  daher  veranlaßt  gesehen,  neue  Vorschläge  auszuarbeiten,  welche
sich  mehr  an  die  füe  Architekten  bestehende  Norm  anschließen.
Es  wird  sodann  dieser  neue  Gegenentwurf  verlesen,  sowie  die
Protokolle  der  Kommission.
Tie  Anwesenden  erklären  sich  mit  dem  Entwürfe  einverstanden
und  es  wird  beschlossen,  den  Entwurf  drucken  und  unter  die  Mitglieder ­
  des  Vereins  vertheilen  zu  lassen.
2)  In  wie  weit  sollen  die  Grundsätze  bezüglich  der
Arbeiten  für  architektonische  Konkurrenzen  auch  auf
Ingenieur-Arbeiten  anwendbar  sein?
Nachdem  die  von  der  Hainburger  Architekten-  und  Ingenieur-Versammlung
  hierüber  aufgestellten  Grundsätze  verlesen  worden,
wird  die  Diskussion  hierüber  eröffnet  und  beschlossen,  daß  die  für
architektonische  Konkurrenzen  aufgestellten  Grundsätze  auch  auf  Ingenieur-Arbeiten ­
  Anwendung  finden  sollen.
Der  Herr  Vorsitzende  theilt  noch  mit,  daß  die  Versammlung
der  deutschen  Architekten  und  Ingenieure  in  diesem  Jahre  vom
23.—25.  September  in  Karlsruhe  stattfinden  werde.  Anmeldungen
für  Ausstellungsgegenstände  und  Vortrüge  sollen  bis  8.  September
daselbst  einlaufen.
Es  wird  noch  beschlossen.  Seitens  der  Vereinsmitglieder  im
Laufe  des  Sommers  eine  zweitägige  Excurston  nach  Hall  zu  unternehmen, ­
  wozu  der  Vereinsvorstand  für  ein  Programm  Sorge  tragen ­
  und  womöglich  auf  einen  Sonntag  mit  darauffolgendem  Feiertag ­
  einladen  wolle.

Beilagen  zu  dem  Protokoll  der  7.  Versammlung.
Beilage  I.
Erste  Sitzung  der  Kommisston  zur  Merathung  der  Konorarsragc
für  Ingenieur-Arbeiten.
Den  23.  Januar  1872  wurden  die  Comits-Mitglieder,  die
Herren  Bauräthe  v.  Beckh,  Binder,  Oberbaurath  Ehmann,
Bauinspektor  Kaiser,  Baurath  v.  Martens,  Oberbauräthe  v.
Morlok,  Schlierholz,  Baurath  Schenk,  Bauinspektor  Schübler
und  Baurath  Prof.  Sonne,  durch  Hrn.  Oberbaurath  S  ch  l  i  e  r  h  o  l  z
von  der  auf  sie  gefallenen  Wahl  in  Kenntniß  gesetzt  und  init  Hinweis ­
  auf  die  Nummer  47  des  Jahrgangs  1871  der  deutschen  Bauzeitung ­
  ersucht,  Materialien  über  die  obschwebende  Frage  zu
sammeln.
Ten  22.  März  1872  wurden  die  Mitglieder  zu  einer  Sitzung
auf  Montag  den  30.  März,  Nachmittags  3  Uhr  eingeladen.

(Herr  Baurath  Sonne  zeigt  indessen  seinen  Abzug  nach  Darmstadt ­
  an  und  nahm  hienach  an  keiner  Sitzung  Theil.)
Sitzung  am  30.  März  1872;  anwesend  die  Herren:
Ehmann,  Kaiser,  v.  Morlok,  v.  Martens,
Schlierholz  und  Schübler.
Der  Vorsitzende,  Oberbaurath  Schlierholz,  verliest  den  rc.
Baumeister'schen  Vorschlag.
Herr  Oberbaurath  v.  M  o  r  l  o  k.  spricht  sich  für  möglichsten
Anschluß  an  die  Norm  über  architektonische  Arbeiten  aus;  insbesondere ­
  sei  die  im  Baumeister'schen  Vorschlag  angenommene
Unterscheidung  nach  Baumaterialien  nicht  zweckmäßig,  da  ein  sorgfältig ­
  ausgearbeitetes  Projekt  einer  steinernen  Brücke  häufig  viel
mehr  Mühe  verursache,  als  die  Entwerfung  und  Berechnung  einer
Eisenkonstruktion.
Da  die  sämmtlichen  Anwesenden  einverstanden  sind,  daß  von
Unterscheidung  der  Baumaterialien  Umgang  genommen  werde,  so
wird  der  weiteren  Berathung  eine  in  diesem  Sinne  von  Oberbaurath ­
  Schlierholz  und  Bauinspektor  Schübler  vorbereitete  Bearbeitung ­
  des  Baumeister'schen  Vorschlags  zu  Grunde  gelegt?
Herr  Oberbaurath  v.  Morlok  spricht  sich  nun  noch  darüber
aus,  daß  auch  bei  den  generellen  Vorarbeiten  die  persönliche  Leistung ­
  des  Ingenieurs  abgesondert  behandelt  werde.  Durch  Uebernahme ­
  der  Kosten  des  Hülfspersonals  könnte  leicht  eine  Berechnungsweise ­
  entstehen,  welche  in  Streitfällen  Beanstandungen  erfahren ­
  dürfte,  wie  auch  die  bestehende  Norm  für  architektonische
Leistungen  in  dieser  Beziehung  schon  angefochten  worden  sei.
Herr  Oberbanrath  Ehmann  macht  aufmerksam,  daß  es  beispielsweise ­
  für  Privat-Jngenieure,  welche  eine  größere  Anzahl  Aufträge ­
  gleichzeitig  auszuführen  haben,  schwierig  werden  dürfte,  ihr
Hülfspersonal  nach  den  einzelnen  Bauherrn  auszuscheiden,  und  daß
somit  ein  Ansatz  für  die  gcsammte  zum  generellen  Projekt  gehörige
Leistung  nicht  wohl  entbehrt  werden  könne.  Herr  Oberbaurath
Ehmann  spricht  sich  weiter  dahin  aus,  daß  cs  vielleicht  möglich
sei,  nur  eine  Art  der  Berechnung  in  die  Tabelle  aufzunehmen  und
in  dem  Texte  die  Behandlung  der  andern  Berechnungsweise  zu
erläutern.
Bei  der  nun  folgenden  Verlesung  des  erwähnten  Entwurfs
wird  die  Einführung  von  zwei  besonderen  Klassen  für  umfassendere
Bauten,  wie  Eisenbahnen  und  Straßenanlagen  von  den  Anwesenden ­
  zweckmäßig  befunden,  doch  wird  das  Bedenken  ausgesprochen,
ob  nicht  für  dieselben  Arbeiten,  welche  einmal  nach  Spezialklassen,
das  andere  Mal  nach  einer  allgemeinen  Klasse  berechnet  würden,
wesentlich  verschiedene  Honorare  sich  ergeben  würden;  man  einigte
sich  dahin,  daß  die  allgemeinen  Klassen  A  und  B,  nur  nach  gegenseitiger ­
  freier  Vereinbarung  angewendet  werden  sollen,  während
in  erster  Linie  und  insbesondere  in  zweifelhaften  Fällen  die  Spezial-Klassen
  1—4  zu  Grunde  gelegt  würden.
Nach  dem  vorliegenden  Entwürfe  würden  bei  umfassenderen
Arbeiten  die  dabei  vorkommenden  Hochbauten  gerade  so  behandelt,
wie  eine  der  vier  Spezial-Klassen  der  Bauingenieur-Norm,  mit  der
weiteren  Bestimmung,  daß  bei  den  genannten  Hochbauten  auch  die
architektonische  Norm  Anwendung  finden  kann.
Herr  Oberbaurath  v.  Morlok  macht  aufmerksam,  daß  bei
Eisenbahnen  viel  Gebäude  nach  demselben  als  Normale  dienenden
Entwürfe  hergestellt  werden  und  daß  somit  bei  größeren  Beträgen
ein  verhältnißmäßig  niedriger  Ansatz  genügend  wäre;  man  einigte
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