Volltext : Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1872)

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sich,  daß  die  Norm  für  architektonische  Leistungen  dahin  zu
ergänzen  sei,  daß  in  Fällen,  wo  die  zu  einer  Gesammt-Ausführung
gehörigen  Hochbauten  den  Betrag  von  400,000  oder  500,000
Thalern  übersteigen  sollten,  ein  prozentiger  Abzug  von  der  durch
die  architektonische  Norm  gegebenen  Taxe  in  Anwendung  kommen ­
  soll.
Nachdem  der  vorliegende  Entwurf  in  Folge  vorgerückter  Zeit
ohne  weitere  Diskussion  zu  Ende  gelesen  worden,  so  stellt  der  Vorsitzende ­
  eine  neue  Einladung  nach  etwa  14  Tagen  in  Aussicht
und  ersucht  insbesondere  um  Sammlung  von  Notizen,  welche  sich,
wenn  thunlich,  nach  den  6  Leistungen  der  architektonischen  Norm  —
Skizze  oder  generelle  Vorarbeiten,  Entwurf,  Kostenanschlag,  Arbeitsrisse ­
  und  Details,  Ausführung,  Revision  —  unterscheiden  lassen  sollten.
A.  Sch  übt  er.
Beilage  2.
Zweite  Sitzung  der  Kommission  zur  Weraltzung  der  Konorarfrage
für  Aauingcnieur-Arbeiten  am  15.  April  1872.
Anwesend  die  Herren:  v.  Beckh,  Ehmann,  Kaiser,  v.  Morlok,
Schlierholz  und  Schübler.
Herr  Oberbaurath  Schlier  holz  verliest  eine  nach  den  Beschlüssen ­
  vom  30.  Mürz  abgeänderte  Fassung  des  Entwurfs,  wobei ­
  insbesondere  für  denjenigen  Fall,  wo  der  Ingenieur  bei  generellen ­
  Vorarbeiten,  beim  vollständigen  Projekt  und  beim  Kostenanschlag ­
  nur  für  seine  persönliche  Leistung  honorirt  werden  soll,
diese  persönliche  Leistung  näher  definirt  ist.
Ueber  eine  von  Herrn  Oberbaurath  Ehmann  vorgeschlagene
Fassung  der  verschiedenen  hydrotechnischen  Arbeiten  wird  Beschluß
in  der  Richtung  gefaßt,  daß  die  Wasserversorgung  ganzer  Städte
und  dergleichen  umfassendere  Arbeiten  in  die  Klasse  B,  die  kleineren
Arbeiten,  welche  auch  als  Bestandtheile  anderer  Bauausführungen
vorkommen  können,  in  Klasse  2  aufgenommen  werden  sollen.
Die  Herren  Schlierholz,  Ehmann  und  Kaiser  geben  Notizen ­
  über  Bauregiekostcn,  insbesondere  über  Kosten  des  Hülfspersonals
  sammt  Nebenausgaben  für  einzelne  Bauausführungen  und
Projekte,  und  werden  diese  Notizen  mit  dem  Resultate  einer  vorläufig ­
  entworfenen  Tabelle  der  nach  Prozente  berechneten  Honorar-Ansätze
  verglichen.
Es  wird  hierauf  beschlossen,  den  heute  vorgelesenen  Entwurf,
nachdem  derselbe  entsprechend  der  heutigen  Berathung  ergänzt  worden, ­
  autographisch  vervielfältigen  zu  lassen,  in  der  Weise,  daß  die
einzelnen  Mitglieder  ihre  etwaigen  Bemerkungen,  beziehungsweise
weitere  Anträge  in  der  nächsten  auf  Montag  den  29.  April  bestimmten ­
  Sitzung  anbringen  können;  auch  soll  jedem  Comits-Mitgliede
  die  vorerwähnte  Tabelle  zugestellt  werden  und  sollen,
wenn  thunlich,  in  der  Sitzung  vom  29.  April  die  Comite-Berathungen ­
  zum  Abschlüsse  gebracht  werden.
A.  Schübler.
Beilage  3.
Dritte  Sitzung  der  Kommission  zur  ZLerathung  der  Konorarfrage
für  Aauingenienr-Aröeiten  am  2».  April  1872.
Anwesend  die  Herren:  Binder,  Ehmann,  v.  Morlok,  Schenk,
Schlierholz  und  Schübler.
Der  autographirte  Entwurf  für  die  diesseitige  Begutachtung
der  Baumeister'schen  Vorschläge  wird  verlesen  und  werden  hiebei

einzelne  Modifikationen  und  redaktionelle  Verbesserungen  vereinbart. ­

Herr  Baurath  Schenk  bringt  die  artesischen  Brunnen  und
die  hiezu  gehörigen  Schachtbauten  zur  Sprache;  man  verständigte
sich  dahin,  daß  solche  Arbeiten  sich  zum  Voraus  schwer  bestimmen
lassen,  im  Allgemeinen  zwar  in  Klasse  2  einzurangiren  wären,
aber  besser  nach  Taggeld  oder  sonstiger  Vereinbarung  behandelt
werden.
Nachdem  der  Entwurf  von  den  Anwesenden  glitgeheißen,  wird
beschlossen,  denselben  in  Rücksicht  auf  die  oben  erwähnten  Correkturen
  wiederholt  autographiren  oder  drucken  zu  lassen,  und  soll
derselbe  im  Namen  der  Kommission  vom  Vorsitzenden  unterschrieben
und  der  nächsten  Sitzung  des  Vereins  vorgetragen  werden.
A.  Schübler.
Beilage  4.
Begutachtung  und  Uorschtag
bezüglich  der  Aufstellung  einer  Norm  zur  Berechnung  des  Honorars
für  Arbeiten  aus  dem  Bau-Jngenieur-Wesen  durch  die  von  dem
Württembergischen  Verein  für  Baukunde  zu  Stuttgart  gewählte
Kommission,  bestehend  aus  dem
Baurath  v.  Beckh,  Oberbaurath  Binder,  Oberbaurath
Ehmann,  Bauinspektor  Kaiser,  Baurath  v.  Martens,
Oberbaurath  v.  Morlock,  Baurath  Schenk,  Oberbaurath ­
  Schlierholz  und  Bauinspektor  Schübler.
Ter  Vorschlag  des  Herrn  Professor  Baumeister:  „über
Honorirung  von  Arbeiten  aus  dem  Bau-Jngenieurwesen"
zeigt  die  Eigenthümlichkeit,  daß  die  einzelnen  Bauarbeiten  auch
nach  dem  Baumaterial  unterschieden  werden  sollen,  indem  nach
dem  Wortlaute  des  Entwurfs  vier  sog.  Indexe  eingeführt  wurden, ­
  anstatt  dreien  bei  den  architektonischen  Arbeiten.
Abgesehen  von  primitiven  Arbeiten  wie  Erdbauten,  deren
Eigenthümlichkeiten  bei  Bemessung  des  Ranges  doch  entsprechende
Berücksichtigungen  finden  müssen,  ist  die  Unterscheidung  des  Baumaterials ­
  überflüssig  und  bedenklich;  überflüssig  —  weil  z.  B.  eine
Holzbrücke  von  20,000  Gulden  oder  Thalern  Bauaufwand  größere
Mühe  verursachen  kann,  als  eine  eiserne  Brücke  von  demselben
Kostenbeträge;  bedenklich  —  weil  die  Bauobjekte  meist  aus  verschiedenen ­
  Materialien  zusammengesetzt  sind,  deren  gegenseitiges
Massenverhältniß  im  Laufe  der  Projektirung  oder  Ausführung
wesentliche  Aenderungen  erleiden  kann.
Eine  weitere  Schwierigkeit  der  Baumeister'schen  Klassifikation
liegt  darin,  daß  Arbeiten  umfassenderen  Charakters,  wie  Eisenbahnen, ­
  Straßen,  Kanäle  in  der  fraglichen  Aufzählung  gleichlaufend ­
  mit  Einzelobjekten,  wie  Brücken,  Tunnels,  Schleusenthore,
Schiebebühnen  rc.  erscheinen,  so  daß  Willkürlichkeiten  nur  durch
weitere,  ziemlich  ins  Einzelne  gehende  Bestimmungen  verhindert
werden  könnten.
Wenn  man  die  vorgenannten  umfassenden  Arbeiten  zunächst
bei  der  Klassifikation  ausscheidet,  so  lassen  sich  die  übrigen  Arbeiten, ­
  welche  in  den  9  Baumeister'schen  Klassen  aufgeführt  sind,
mit  Vorbehalt  einiger  Modifikationen  in  folgender  Weise  eintheilen:
Erste  Klasse:  enthält  sämmtliche  Erd-  und  Beschotterungsarbeiten. ­

Zweite  Klasse:  enthält  die  Klassen  Ln.  und  Ca.  des  Baumeister'schen ­
  Entwurfs.
            
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