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sich, daß die Norm für architektonische Leistungen dahin zu
ergänzen sei, daß in Fällen, wo die zu einer Gesammt-Ausführung
gehörigen Hochbauten den Betrag von 400,000 oder 500,000
Thalern übersteigen sollten, ein prozentiger Abzug von der durch
die architektonische Norm gegebenen Taxe in Anwendung kommen
soll.
Nachdem der vorliegende Entwurf in Folge vorgerückter Zeit
ohne weitere Diskussion zu Ende gelesen worden, so stellt der Vorsitzende
eine neue Einladung nach etwa 14 Tagen in Aussicht
und ersucht insbesondere um Sammlung von Notizen, welche sich,
wenn thunlich, nach den 6 Leistungen der architektonischen Norm —
Skizze oder generelle Vorarbeiten, Entwurf, Kostenanschlag, Arbeitsrisse
und Details, Ausführung, Revision — unterscheiden lassen sollten.
A. Sch übt er.
Beilage 2.
Zweite Sitzung der Kommission zur Weraltzung der Konorarfrage
für Aauingcnieur-Arbeiten am 15. April 1872.
Anwesend die Herren: v. Beckh, Ehmann, Kaiser, v. Morlok,
Schlierholz und Schübler.
Herr Oberbaurath Schlier holz verliest eine nach den Beschlüssen
vom 30. Mürz abgeänderte Fassung des Entwurfs, wobei
insbesondere für denjenigen Fall, wo der Ingenieur bei generellen
Vorarbeiten, beim vollständigen Projekt und beim Kostenanschlag
nur für seine persönliche Leistung honorirt werden soll,
diese persönliche Leistung näher definirt ist.
Ueber eine von Herrn Oberbaurath Ehmann vorgeschlagene
Fassung der verschiedenen hydrotechnischen Arbeiten wird Beschluß
in der Richtung gefaßt, daß die Wasserversorgung ganzer Städte
und dergleichen umfassendere Arbeiten in die Klasse B, die kleineren
Arbeiten, welche auch als Bestandtheile anderer Bauausführungen
vorkommen können, in Klasse 2 aufgenommen werden sollen.
Die Herren Schlierholz, Ehmann und Kaiser geben Notizen
über Bauregiekostcn, insbesondere über Kosten des Hülfspersonals
sammt Nebenausgaben für einzelne Bauausführungen und
Projekte, und werden diese Notizen mit dem Resultate einer vorläufig
entworfenen Tabelle der nach Prozente berechneten Honorar-Ansätze
verglichen.
Es wird hierauf beschlossen, den heute vorgelesenen Entwurf,
nachdem derselbe entsprechend der heutigen Berathung ergänzt worden,
autographisch vervielfältigen zu lassen, in der Weise, daß die
einzelnen Mitglieder ihre etwaigen Bemerkungen, beziehungsweise
weitere Anträge in der nächsten auf Montag den 29. April bestimmten
Sitzung anbringen können; auch soll jedem Comits-Mitgliede
die vorerwähnte Tabelle zugestellt werden und sollen,
wenn thunlich, in der Sitzung vom 29. April die Comite-Berathungen
zum Abschlüsse gebracht werden.
A. Schübler.
Beilage 3.
Dritte Sitzung der Kommission zur ZLerathung der Konorarfrage
für Aauingenienr-Aröeiten am 2». April 1872.
Anwesend die Herren: Binder, Ehmann, v. Morlok, Schenk,
Schlierholz und Schübler.
Der autographirte Entwurf für die diesseitige Begutachtung
der Baumeister'schen Vorschläge wird verlesen und werden hiebei
einzelne Modifikationen und redaktionelle Verbesserungen vereinbart.
Herr Baurath Schenk bringt die artesischen Brunnen und
die hiezu gehörigen Schachtbauten zur Sprache; man verständigte
sich dahin, daß solche Arbeiten sich zum Voraus schwer bestimmen
lassen, im Allgemeinen zwar in Klasse 2 einzurangiren wären,
aber besser nach Taggeld oder sonstiger Vereinbarung behandelt
werden.
Nachdem der Entwurf von den Anwesenden glitgeheißen, wird
beschlossen, denselben in Rücksicht auf die oben erwähnten Correkturen
wiederholt autographiren oder drucken zu lassen, und soll
derselbe im Namen der Kommission vom Vorsitzenden unterschrieben
und der nächsten Sitzung des Vereins vorgetragen werden.
A. Schübler.
Beilage 4.
Begutachtung und Uorschtag
bezüglich der Aufstellung einer Norm zur Berechnung des Honorars
für Arbeiten aus dem Bau-Jngenieur-Wesen durch die von dem
Württembergischen Verein für Baukunde zu Stuttgart gewählte
Kommission, bestehend aus dem
Baurath v. Beckh, Oberbaurath Binder, Oberbaurath
Ehmann, Bauinspektor Kaiser, Baurath v. Martens,
Oberbaurath v. Morlock, Baurath Schenk, Oberbaurath
Schlierholz und Bauinspektor Schübler.
Ter Vorschlag des Herrn Professor Baumeister: „über
Honorirung von Arbeiten aus dem Bau-Jngenieurwesen"
zeigt die Eigenthümlichkeit, daß die einzelnen Bauarbeiten auch
nach dem Baumaterial unterschieden werden sollen, indem nach
dem Wortlaute des Entwurfs vier sog. Indexe eingeführt wurden,
anstatt dreien bei den architektonischen Arbeiten.
Abgesehen von primitiven Arbeiten wie Erdbauten, deren
Eigenthümlichkeiten bei Bemessung des Ranges doch entsprechende
Berücksichtigungen finden müssen, ist die Unterscheidung des Baumaterials
überflüssig und bedenklich; überflüssig — weil z. B. eine
Holzbrücke von 20,000 Gulden oder Thalern Bauaufwand größere
Mühe verursachen kann, als eine eiserne Brücke von demselben
Kostenbeträge; bedenklich — weil die Bauobjekte meist aus verschiedenen
Materialien zusammengesetzt sind, deren gegenseitiges
Massenverhältniß im Laufe der Projektirung oder Ausführung
wesentliche Aenderungen erleiden kann.
Eine weitere Schwierigkeit der Baumeister'schen Klassifikation
liegt darin, daß Arbeiten umfassenderen Charakters, wie Eisenbahnen,
Straßen, Kanäle in der fraglichen Aufzählung gleichlaufend
mit Einzelobjekten, wie Brücken, Tunnels, Schleusenthore,
Schiebebühnen rc. erscheinen, so daß Willkürlichkeiten nur durch
weitere, ziemlich ins Einzelne gehende Bestimmungen verhindert
werden könnten.
Wenn man die vorgenannten umfassenden Arbeiten zunächst
bei der Klassifikation ausscheidet, so lassen sich die übrigen Arbeiten,
welche in den 9 Baumeister'schen Klassen aufgeführt sind,
mit Vorbehalt einiger Modifikationen in folgender Weise eintheilen:
Erste Klasse: enthält sämmtliche Erd- und Beschotterungsarbeiten.
Zweite Klasse: enthält die Klassen Ln. und Ca. des Baumeister'schen
Entwurfs.