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Meister gefertigt werden, angewendet, und wäre selbst auch
für Schreiner- und Glaserarbeiten empfehlenswerth.
Bei einzelnen Arbeiten, wie z. B. bei decorativen
Arbeiten, besseren Malerarbeiten, bei mechanischen Aus
stattungen wird entweder ebenfalls beschränkte Concurrenz an
gewendet, nach Umständen aber auch dergleichen Arbeiten
unter der Hand vergeben, wie dies z. B. auch für das Legen
des Oberbaues geschieht.
Ju der Regel wird der Akkord, wie Eingangs erwähnt,
auf Grund der Voranschläge, Preislisten und möglichst de-
lailirten Plänen auf's Nachmaß, Nachgewicht und Nachzählung
abgeschlossen und darf ein Unternehmer in keiner Weise ohne
Zustimmung der oberen Bauleitung von genannten Vorschriften
abweichen.
Im Weiteren verweisen wir auf die Berichte des K. Württ.
Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten an Seine Ma
jestät den König vom Jahre 1867 und 1870, betreffend das
Verakkordirungswesen beim württembergischen Eisenbahnbau
als einem sehr schätzbaren Materiale hin.
Stuttgart, 6. Juni 1876.
Abel. Schlierholz.
ad 2) Von Oberbaurath Binder bezüglich des Eisen
bahnbetriebs, wie folgt:
Die größern Bauten, Erneuerungen und Erweiterungen
werden für Unterbau und Hochbau ganz wie bei den Eisen
bahnneubauten im Wege der schriftlichen Submission auf
Grund eines Voranschlags vergeben, und zwar je nach den
Umständen in größern oder kleinern Summen. Nur Umbau
ten an Brücken, Geleisen rc., bei denen eine Gefährdung des
Bahnbetriebs nahe liegen kann, und bei denen daher große
Vorsicht nöthig wird, werden wenn nöthig in Regie durch
Taglohnarbeiter in unmittelbarer Aufsicht und Verrechnung
des techn. Beamten ausgeführt. Alle zum Betrieb nöthigen
Materialien werden im Submissionswege in größern oder
kleinern Parthien vergeben, mit Ausnahme der Kohlen nnd
des Holzes; erstere werden von den betr. Gruben, letzteres
von der K. Staatsforstverwaltung um vereinbarte Preise
direkt bezogen.
Das Oberbaumaterial Schienen, Laschen, Bolzen, Nägel,
Schwellen, wird ebenfalls im Submissionswege in Lieferung
gegeben, nur bei den Schwellen können neben den Lieferungen,
welche aus Submissionen hervorgehen, auch von verschiedenen
und kleineren Lieferanten zu bestimmten Preisen so lange
geliefert werden, als Bedarf vorhanden ist.
Reparaturarbeiten an Hochbauten rc. werden in der Regel
einschließlich der dazu nöthigen Materialien durch schriftliche
oder manchmal auch nur mündliche Submission, wobei der
betreffende Beamte die Angebote — einzeln — zu Proto
koll nimmt, vergeben; nur bei kleinern Arbeiten, bei denen
sich die Kosten und Preise nicht wohl voraus feststellen lassen,
und wozu die Materialien aus eigener Verwaltung genommen
werden können, tritt Taglohnsarbeit ein.
Bei der eigentlichen Bahnunterhaltung wurde von jeher
das Schottermaterial im Submissionswege zur Lieferung in
kleinen Abtheilungen vergeben, im Fall die Verwaltung nicht
eigene Steinbrüche oder Kiesgruben besitzt. Dabei kann ent
weder fertiges Kleingeschläge oder ungeschlagene Steine ge
liefert werden, im letztern Fall wird das Kleinschlagen wieder
besonders in Akkord gegeben, wie es auch geschieht, wenn
Steine in eigenen Brüchen oder an Felsböschungen gewonnen
werden.
Auch die Gewinnung von Kies in eigenen Kiesgruben,
sein Reinigen, Beifuhr zur Bahn und in die Bahn, geschieht
regelmäßig in kleinen Akkorden, meistens an Bahnarbeiter.
Die Bahnunterhaltung im eigentlichen Sinne, das Auf
nehmen und Krampen des Oberbaues, das Einziehen neuer
Schwellen und Schienen rc. geschah bis zum Jahre 1867 aus
schließlich im Taglohn, höchstens der Transport der Materia
lien vom Lager- bis zum Verwendungsplatz im Akkord. Vom
Jahre 1867 an hat der Unterzeichnete auch die Bahnunter
haltung in Akkord auf größere Strecken eingeführt, und da
der Erfolg ein befriedigender war, wird diese Unterhaltungs
weise, so viel ihm bekannt ist, immer mehr ausgedehnt. Es
wird aber nur Einzelakkord eingehalten und werden Preise
bestimmt, in Abstufungen für das Heben des Geleises um
1, 2 oder 3 Zoll rc., wobei vor Beginn der Arbeit die zu
hebende Strecke nivellirt und das Maß der Hebung bestimmt
wird, nach vollendeter Arbeit haben die Unternehmer 4 Wochen
lang für das Festliegen des Geleises zu garantiren und jede
Setzung durch neues Krampen zu beseitigen. Die Arbeit wird
aber nicht an einzelne Unternehmer vergeben, sondern in
kleinern Abtheilungen an Arbeitergruppen, um sich fortwährend
einen Stamm von Arbeitern für die vorkommenden Fälle und
nöthigenfalls den Sicherheitsdienst zu erhalten. Auch das
Auswechseln von Schwellen, Schienen rc., sowie alle sonstigen
Nebenarbeiten werden um voransbestimmte Einzelpreise im
Akkord von den Arbeitern ausgeführt.
Sowohl Verwaltung als Arbeiter stellen sich bei dieser
Art der Bahnunterhaltung besser, als bei der Taglohnarbeit.
Näheres darüber findet sich in den Referaten der techn.
Commission des deutschen Eisenbahnvereins vom Jahre 1871.
C. Binder.
ad 3) Von Oberbaurath Schenck über die Art und
Weise der zur Ausführung gelangenden Straßenbauten. Der
selbe besagt:
Bei den Staatsstraßenbauten Württembergs findet in
der Regel die Vergebung der Bauarbeiten, wenn es sich um
keine großen Summen handelt, im öffentlichen mündlichen
Abstreiche statt, und zwar in der Weise, daß gewöhnlich die
vorkommenden Erd-, Chaussirungs-, Maurer? und Steinhauer
arbeiten einem Unternehmer übertragen werden, indem es
schon häufig vorgekommen ist, daß, wenn die Arbeiten ge
trennt an mehrere Akkordanten vergeben wurden, dieß zu
Unzuträglichkeiten geführt hat, welche den Betrieb der Arbeit
mehr oder weniger gestört haben.
Im Allgemeinen hat sich diese Art der Vergebung ganz
zweckmäßig erfunden; nur tritt bei großer Concurrenz der
Nachtheil hervor, daß oft genährt durch Leidenschaft die Ab
streiche so groß werden, daß die Unternehmer unmöglich be
stehen können, ihre Verluste durch unsolide, schlechte Arbeit
zu decken suchen, in Folge dann wieder die Bauten zu leiden
haben, wenn nicht strenge Aufsicht ausgeübt wird.
Handelt es sich dagegen um bedeutendere, größere Bau
ten mit erheblichen «Lummen, so wird fast immer das Sub
missions verfahren eingeschlagen; die Art dieser Vergebung
hat sich in den meisten Fällen als die sicherste und beste be
währt. Dabei muß aber vorausgesetzt werden, daß unter den
Submittenten eine Auswahl stattfinden darf, da oft ein
tüchtiger, schon bewährter Unternehmer selbst mit höherem
Offert unbedingt einem weniger zuverlässigen, aber mit grö
ßerem Abgebot aufgetretenen Liebhaber vorzuziehen ist.
In Regie werden nur solche Arbeiten vorgenommen,
welche sich gar nicht oder nicht gehörig im Akkordwege aus
führen lassen, z. B. Gründungsarbeiten, Rntschbeseitigungen,
schwierige Entwässerungen rc., wogegen die dazu erforderlichen
Materialien und theilweise auch ihre Zubereitung, wie Hölzer,
Steine, Kalk, Cement rc., gleichfalls meistens auf eine oder
die andere Art verakkordirt werden.
In den Jahren 1847 und 1848 wurden in Württemberg
eine Reihe von Straßenbauten, um den armen Leuten Gelegen
heit zum Verdienst zu geben, in Regie zur Ausführung ge
bracht. Obgleich diese Bauten unter Controle und Aufsicht
hergestellt wurden, so konnte solche doch nicht überall genügend
geübt werden, so daß in den meisten Fällen große Kosten-
anschlags-Ueberschreitungen stattgefunden haben. Nur da, wo
über entsprechendes tüchtiges Parlier- und Unterausseherper
sonal verfügt werden kann, dürfte sich bei Straßenbauten die
Ausführung im Regiewege empfehlen.
Kleinere Bauten und Ausbesserungen, sowie Baugegen
stände in Gegenden, wo es an Concurrenz fehlt, werden auch