Full text: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1876)

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Häufig unter der Hand verakkordirt, wobei in der 
Regel weder Bauherrschaft noch Unternehmer schlecht fahren, 
insofern gewöhnlich für beide Theile entsprechende Preise im 
Voraus vereinbart werden. 
Was die Arbeiten behufs der Unterhaltung der 
Straßen anbelangt, so hat die früher in Württemberg be 
standene Art des Gesammtakkordes schon längst aufgehört und 
ist an defien Stelle der sog. Einzelakkord getreten, wonach die 
Lieferung des Unterhaltnngsmaterials und Abfuhr des' Mo 
rastes Markungs- oder Districtsweise der 500 Kilg. schweren 
oder '/« Cm. messenden Roßlast Steine, beziehungsweise Kies, 
in öffentlicher Abstreichsverhandlung dem Wenigstbietenden unter 
Voraussetzung sonstiger Tüchtigkeit auf 1 bis 6 Jahre ver 
liehen wird. 
Auf gleiche Weise wird auch die Zerkleinerung des Unter 
haltungsmaterials — soweit dieß nicht durch die Straßen 
wärter zu erfolgen hat — verakkordirt. Doch kommt es hie 
bei öfter vor, daß man zur Vergebung der Arbeit unter der 
Hand schreiten muß, um den so häufig sich bildenden Com- 
plotten zu begegnen. 
Das Abziehen der Straßen von Morast und Staub und 
das Einlegen des Schottermaterials geschieht durchaus theils 
von den Straßenwärtern, theils mit ihrer Beihilfe oder unter 
ihrer Aufsicht im Taglohn. 
Diese Arbeiten zu verakkordiren möchte der Unterzeichnete 
nicht empfehlen. 
Behufs der Comprimirung des eingelegten Straßen 
materials mittelst der Walze werden nur die Pferde zu ihrer 
Fortbewegung, sowie die Lieferung des Bindematerials ver 
akkordirt. 
Das Schneebahnen endlich haben nach den gesetzlichen 
Bestimmungen Württembergs die betreffenden Gemeinden zu 
besorgen, welche dieß Geschäft durch ihre Bürgerschaft gegen 
mäßige Entschädigung vollziehen lassen. Ob derartige Leistun 
gen auch schon im Akkordswege vorgenommen wurden, konnte 
nicht mit Sicherheit erhoben werden. 
Stuttgart, den 24. Mai 1876. 
S ch e n ck. 
ad 4) Von Oberbaurath v. Landauer bezüglich der 
Staatsbauten im Departement der Finanzen, wie folgt: 
Die Ausführung von Staatsbauten im Departement der 
Finanzen erfolgt in Württemberg in der Regel auf den Grund 
genauer Kostenvoranschläge, sowie allgemeiner und specieller 
Akkordsbedingungen im Wege öffentlicher Submission, wobei 
sich die Auswahl unter den Submitteuden vorbehalten wird. 
Von großer Wichtigkeit sind hiebei gründliche Voranschläge 
mit genauester Beschreibung der zu leistenden Arbeiten, aus 
führliche, vor der Verdingung zu fertigende Detailzeichnungen 
und Bedingungen, in welchen langjährige Erfahrungen ihren 
Ausdruck finden, und welche daher auch von Zeit zu Zeit 
revidirt und ergänzt werden müssen. 
Bauausführungen in eigener Regie, d. h. mit Vergebung 
einzelner Materiallieferungen und Handarbeiten von Seite der 
Verwaltung, kommen seltener und nur in besonderen Fällen 
vor. Wenn dieselben den Vortheil bester Auswahl der er 
forderlichen Materialien und Arbeitskräfte bieten, so scheint 
doch hiebei die Möglichkeit, durch thunlichste Conkurrenz die 
Baukosten bei noch hinreichender Dauerhaftigkeit der Arbeiten 
auf ein Minimum zu bringen, eine beschränktere zu sein. 
Die Geschäftsgewandtheit erfahrener Bauunternehmer ist im 
Stande, zum Betrieb des Baugeschäfts Quellen zu erschließen, 
welche neben größerem oder geringerem Gewinn für den Unter 
nehmer eine billigere Ausführung ermöglichen, als es bei 
Regiearbeiten der Fall ist, wie denn auch die Anschaffung 
von Gerüsten und Werkzeugen in den Händen von Unter 
nehmern sich besser rentirt, als bei Regiebauten, indem solche 
nach deren Vollendung, wenn nicht sofort ein anderer Bau 
folgt, häufig mit Verlust veräußert werden müssen. 
Aus diesen Gründen wohl, sowie in der Absicht, den 
steuerpflichtigen Baugewerken die Möglichkeit einer gleich 
mäßigen Betheiligung an öffentlichen Arbeiten zu sichern, ist im 
Allgemeinen die Verdingung der Bauarbeiten die Regel, und 
zwar nicht en bloc, sondern nach den einzelnen Gewerken. 
Gesammtakkorde werden aus dem Grunde für weniger geeignet 
erachtet, weil 
1) selten Unternehmer hiefür auftreten, welche genaue 
Kenntniß mehrerer Baugewerke haben, viel mehr nur solche, 
welche bei Uebernahme eines Gesammtakkords einen Theil 
der Arbeiten in Unterakkord geben, und hiebei — nur zu 
häufig auf Kosten der Soliditür — weiteren Gewinn zu ziehen 
bemüht sind, und weil 
2) hiebei die Verwaltung Gefahr lauft, zu spät von ihr 
drohenden Nachtheilen in Kenntniß gesetzt zu werden, und bei 
Abwendung derselben jedenfalls Zeitverlust zu beklagen hätte. 
Daß bei Ausführung von Bauten auf den Grund von 
Submissionen die unmittelbare Leitung eine noch umsichtigere 
; sein muß, als bei Regiebauten, dürfte nahe liegen; überhaupt 
hängt, wie das Gelingen von Bauten überhaupt, so insbe 
sondere das von Staatsbauten, neben der genauen Bearbei 
tung von Plan und Kostenberechnung und Bauvorschriften 
noch insbesondere von den Kenntniffen der Erfahrung und 
der Solidität der hiebei verwendeten Bauführer ab, und es 
ist deßhalb auch die Heranbildung solcher Organe eine der 
wichtigsten Aufgaben für das Staatsbauwesen, soferne nicht 
selten die Verwaltung dadurch empfindlich geschädigt wird, 
daß sich nachträglich erst die Folgen der Unfähigkeit und Un 
solidität der bei ihren Bauten verwendeten Bauführer be- 
merklich machen. Es sollten nicht allein besondere Bauführer- 
Instruktionen erlassen, sondern auch Bauführer-Prüfungen 
abgehalten, und nur den hiebei für fähig befundenen Aus 
sicht auf Verwendung bei Staatsbauten eröffnet werden. 
Landauer. 
Referat 
des Herrn Oberbaurath v. M o r l o k über die Grubenbahnen bei Wafferalfingen. 
I. Die Grubenbahn bei Wasseralfingen. Zweck 
und Bestimmung derselben. 
Die Stuferze, welche in Wafferalfingen zur Verhüttung 
kommen, werden zum weitaus größeren Theile in den Abbau 
stollen des Braunenbergs gewonnen und es sind dieselben 
bisher auf einer eigens hiefür erbauten Straße mittelst Wagen 
zum Hüttenwerk gebracht worden. Die Verfrachtung im Ge 
dinge hat von Jahr zu Jahr höhere Summen in Anspruch 
genommen und es stand im Jahre 1874 eine weitere Er-
	        
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