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Häufig unter der Hand verakkordirt, wobei in der
Regel weder Bauherrschaft noch Unternehmer schlecht fahren,
insofern gewöhnlich für beide Theile entsprechende Preise im
Voraus vereinbart werden.
Was die Arbeiten behufs der Unterhaltung der
Straßen anbelangt, so hat die früher in Württemberg be
standene Art des Gesammtakkordes schon längst aufgehört und
ist an defien Stelle der sog. Einzelakkord getreten, wonach die
Lieferung des Unterhaltnngsmaterials und Abfuhr des' Mo
rastes Markungs- oder Districtsweise der 500 Kilg. schweren
oder '/« Cm. messenden Roßlast Steine, beziehungsweise Kies,
in öffentlicher Abstreichsverhandlung dem Wenigstbietenden unter
Voraussetzung sonstiger Tüchtigkeit auf 1 bis 6 Jahre ver
liehen wird.
Auf gleiche Weise wird auch die Zerkleinerung des Unter
haltungsmaterials — soweit dieß nicht durch die Straßen
wärter zu erfolgen hat — verakkordirt. Doch kommt es hie
bei öfter vor, daß man zur Vergebung der Arbeit unter der
Hand schreiten muß, um den so häufig sich bildenden Com-
plotten zu begegnen.
Das Abziehen der Straßen von Morast und Staub und
das Einlegen des Schottermaterials geschieht durchaus theils
von den Straßenwärtern, theils mit ihrer Beihilfe oder unter
ihrer Aufsicht im Taglohn.
Diese Arbeiten zu verakkordiren möchte der Unterzeichnete
nicht empfehlen.
Behufs der Comprimirung des eingelegten Straßen
materials mittelst der Walze werden nur die Pferde zu ihrer
Fortbewegung, sowie die Lieferung des Bindematerials ver
akkordirt.
Das Schneebahnen endlich haben nach den gesetzlichen
Bestimmungen Württembergs die betreffenden Gemeinden zu
besorgen, welche dieß Geschäft durch ihre Bürgerschaft gegen
mäßige Entschädigung vollziehen lassen. Ob derartige Leistun
gen auch schon im Akkordswege vorgenommen wurden, konnte
nicht mit Sicherheit erhoben werden.
Stuttgart, den 24. Mai 1876.
S ch e n ck.
ad 4) Von Oberbaurath v. Landauer bezüglich der
Staatsbauten im Departement der Finanzen, wie folgt:
Die Ausführung von Staatsbauten im Departement der
Finanzen erfolgt in Württemberg in der Regel auf den Grund
genauer Kostenvoranschläge, sowie allgemeiner und specieller
Akkordsbedingungen im Wege öffentlicher Submission, wobei
sich die Auswahl unter den Submitteuden vorbehalten wird.
Von großer Wichtigkeit sind hiebei gründliche Voranschläge
mit genauester Beschreibung der zu leistenden Arbeiten, aus
führliche, vor der Verdingung zu fertigende Detailzeichnungen
und Bedingungen, in welchen langjährige Erfahrungen ihren
Ausdruck finden, und welche daher auch von Zeit zu Zeit
revidirt und ergänzt werden müssen.
Bauausführungen in eigener Regie, d. h. mit Vergebung
einzelner Materiallieferungen und Handarbeiten von Seite der
Verwaltung, kommen seltener und nur in besonderen Fällen
vor. Wenn dieselben den Vortheil bester Auswahl der er
forderlichen Materialien und Arbeitskräfte bieten, so scheint
doch hiebei die Möglichkeit, durch thunlichste Conkurrenz die
Baukosten bei noch hinreichender Dauerhaftigkeit der Arbeiten
auf ein Minimum zu bringen, eine beschränktere zu sein.
Die Geschäftsgewandtheit erfahrener Bauunternehmer ist im
Stande, zum Betrieb des Baugeschäfts Quellen zu erschließen,
welche neben größerem oder geringerem Gewinn für den Unter
nehmer eine billigere Ausführung ermöglichen, als es bei
Regiearbeiten der Fall ist, wie denn auch die Anschaffung
von Gerüsten und Werkzeugen in den Händen von Unter
nehmern sich besser rentirt, als bei Regiebauten, indem solche
nach deren Vollendung, wenn nicht sofort ein anderer Bau
folgt, häufig mit Verlust veräußert werden müssen.
Aus diesen Gründen wohl, sowie in der Absicht, den
steuerpflichtigen Baugewerken die Möglichkeit einer gleich
mäßigen Betheiligung an öffentlichen Arbeiten zu sichern, ist im
Allgemeinen die Verdingung der Bauarbeiten die Regel, und
zwar nicht en bloc, sondern nach den einzelnen Gewerken.
Gesammtakkorde werden aus dem Grunde für weniger geeignet
erachtet, weil
1) selten Unternehmer hiefür auftreten, welche genaue
Kenntniß mehrerer Baugewerke haben, viel mehr nur solche,
welche bei Uebernahme eines Gesammtakkords einen Theil
der Arbeiten in Unterakkord geben, und hiebei — nur zu
häufig auf Kosten der Soliditür — weiteren Gewinn zu ziehen
bemüht sind, und weil
2) hiebei die Verwaltung Gefahr lauft, zu spät von ihr
drohenden Nachtheilen in Kenntniß gesetzt zu werden, und bei
Abwendung derselben jedenfalls Zeitverlust zu beklagen hätte.
Daß bei Ausführung von Bauten auf den Grund von
Submissionen die unmittelbare Leitung eine noch umsichtigere
; sein muß, als bei Regiebauten, dürfte nahe liegen; überhaupt
hängt, wie das Gelingen von Bauten überhaupt, so insbe
sondere das von Staatsbauten, neben der genauen Bearbei
tung von Plan und Kostenberechnung und Bauvorschriften
noch insbesondere von den Kenntniffen der Erfahrung und
der Solidität der hiebei verwendeten Bauführer ab, und es
ist deßhalb auch die Heranbildung solcher Organe eine der
wichtigsten Aufgaben für das Staatsbauwesen, soferne nicht
selten die Verwaltung dadurch empfindlich geschädigt wird,
daß sich nachträglich erst die Folgen der Unfähigkeit und Un
solidität der bei ihren Bauten verwendeten Bauführer be-
merklich machen. Es sollten nicht allein besondere Bauführer-
Instruktionen erlassen, sondern auch Bauführer-Prüfungen
abgehalten, und nur den hiebei für fähig befundenen Aus
sicht auf Verwendung bei Staatsbauten eröffnet werden.
Landauer.
Referat
des Herrn Oberbaurath v. M o r l o k über die Grubenbahnen bei Wafferalfingen.
I. Die Grubenbahn bei Wasseralfingen. Zweck
und Bestimmung derselben.
Die Stuferze, welche in Wafferalfingen zur Verhüttung
kommen, werden zum weitaus größeren Theile in den Abbau
stollen des Braunenbergs gewonnen und es sind dieselben
bisher auf einer eigens hiefür erbauten Straße mittelst Wagen
zum Hüttenwerk gebracht worden. Die Verfrachtung im Ge
dinge hat von Jahr zu Jahr höhere Summen in Anspruch
genommen und es stand im Jahre 1874 eine weitere Er-