Full text: Sitzungs-Protokolle / Verein für Baukunde in Stuttgart (1877)

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Häuschen rc. billiger als das Gesetz. Auf seinen Antrag be 
schließt die Versammlung, es sei eine Ermäßigung des Ab 
standes für wünschenswerth zu erklären. Bei dem Abstand 
non Gebäuden soll ein Unterschied eintreten, ob die fraglichen 
Gebäude massiv sind oder nicht, im ersteren Falle entspräche 
ein Abstand von 4,5 in., im zweiten von 10 in., bezüglich 
des Abstandes von Waldungen aber soll um wesentliche Ver 
minderung des seither vorgeschriebenen Abstandes gebeten 
werden. 
§. 46 Abs. 2. Kommissionsantrag „die Brandmauern 
bei Gebäuden, in denen leicht entzündbare Stoffe aufbewahrt 
werden oder zwischen Wohnhaus und Scheuer 50 ein. über 
Dach zu führen" angenommen. 
Zu §. 47 kein Antrag. 
§. 48. Kommissionsantrag zu setzen: „in Mörtel gelegte 
Platten" angenonlmen. 
§§. 49 und 50 keine Anträge. 
§. 51. Beschlußfassung wird vertagt bis die Spezial- 
Kommission über das Verhalten des Spreu gegeniiber dem 
Feuer berichten wird. 
§§. 52—54 keine Anträge. 
Für die nächste Sitzung wird die Berathung der Ver- 
fügnng über Feuerungseinrichtungen auf die Tagesordnung 
gesetzt. . U£ „, 
Der Schriftführer: 
E. Map er. 
Sechste ordentliche Versammlung am 3. März 1877. 
Vorsitzender: Oberbaurath v. Schlier holz. 
Schriftführer: Bauinspektor Rheinhard. 
Anwesend sind 19 Mitglieder. 
Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung, gegen 
welches eine Erinnerung nicht gemacht wird, wird in Ver 
schiebung des 5. Abschnittes der Bauordnung bis zum Schlüsse, 
in die Berathung der Verfügung, betreffend die Herstellung 
von Feuerungseinrichtungen, eingetreten. 
Beim §. 1 hat die Kommission bezüglich der Entfernungen 
der Oefeu und Herde von dem Holzwerk vorgeschlagen, statt 
dem Maß von 45 ein. das von 35 ein. als genügend einzu 
setzen, mit dem Beisatze „soweit nicht §. 2 Abweichendes ent 
hält", womit der Verein einverstanden ist. 
Der §. 2 Ziff. 1 gibt eine Erklärung über den Begriff 
„feuersichere Grundlage" und beantragt die Kommission als 
Zusatz aufzunehmen, „daß auch eine doppelte Lage gut 
in Mörtel versetzter, in den Fugen sich verbinden 
der Backsteine hiezu gerechnet werden solle". 
Der Kommissionsantrag wird ohne Debatte angenommen. 
Zu Ziff. 2 wird von Herrn Stotz beantragt, zu be 
schließen, daß bei Aschenschubladen, welche ein Futter haben, 
wie bei manchen Eremitage-, Cirkuliröfen und dergl., der Ab 
stand von 6 cm. fallen gelassen werde, bezw. daß auch ein 
kleinerer Abstand genüge. Der Antrag wird niit Majorität 
angenommen. 
Zu Ziff. 4 beantragt die Kommission, in Abs. 1 für 
Deckenabstände zu setzen „bei eisernen Deckplatten statt 
wenigstens 1,20 in. — 1,00 in. und statt wenigstens 60 ein. 
— 50 ein. und bei thöuernen Oefen statt 80 eni. — 50 ein. 
und statt 40 ein. — 30 ein.", womit die Versammlung ein 
verstanden ist; ebenso mit dem Koniniissionsantrag, im Abs. 2 
den Passus „mit Gelassen von weniger als 2,3 in. 
Höhe" wegzulassen, da kein Grund vorliege, diese Grenze zu 
ziehen, die oft in großen aber verhältnißmäßig niedrigen Ge 
lassen sehr hinderlich feie. 
Zu Ziff. 6 hat die Kommission beantragt, daß von 
freiem Holzwerk eiserne Oefen wenigstens 60 cm., 
von vergppstem Holzmerk wenigstens 35 ein., von 
thönernen Oefen von freiem Holzwerk in Wänden 
wenigstens 20 ein., von vergppstem Holzwerk 
wenigstens 10 ein. entfernt zu stellen seien. 
Nach längerer Debatte wird aus Antrag des Herrn Ober 
baurath v. Egle beschlossen, daß bei eisernen Oefen die 
erstere Dimension noch weiter und zwar auf 50 cm. 
zu ermäßigen sei, im Uebrigen wird der Kommissions 
antrag ohne weiteren Einspruch angenonimen. 
Herr Architekt Schittenhelm bringt die Mantelöfen 
zur Sprache, auf welche die Vorschriften über die eisernen 
Oefen nicht pure anzuwenden seien und beantragt den Zusatz, 
daß bei solchen Oefen mit geschlossenen Mänteln der 
Abstand nicht vom Mantel, sondern von dem eigentlichen 
Heizofen an zu messen sei. Es wird nach längerer Debatte 
beschlossen, daß solche Oefen wie thönerne Oefen be 
handelt werden sollen. 
Zu Ziff. 7 hat Herr Oberamtsbaumeister Freund von 
Leutkirch gewünscht, daß statt „25 ein." in dem Passus 
„mindestens 25 ein. von einander abstehender Thüren" 14 cm. 
(= der Mauerstärke von 7- Backstein älterer Dimension) ge 
setzt werden. Dieser Antrag findet die genügende Unter 
stützung, doch wird die Annahme mit einer Distanz von 12 ein. 
(der neuen Backsteindimension entsprechend) beschlossen. 
Zu §. 3 weiß die Kommission nichts zu erinnern, auch 
die Versammlung nicht. 
In §. 4 hat die Kommission die Vorschrift, daß die Ver 
kleidung den Ofen und seine Rauchröhren auf allen Seiten 
um 45 ein. überragen solle, als zu weitgehend gefunden, und 
hält eine Distanz von 35 ein. für genügend. Dieser 
Antrag wurde ohne Diskussion angenommen. 
Bei §. 5 wurde die Ansicht der Kommission, wonach die 
Aufstellung der Kochöfen zum Einhängen von Kochgefässen, 
der sogen. Armeleutöfen, in einer großen Zahl von Zimmern 
hiedurch unmöglich gemacht werde, als richtig anerkannt und 
j betont, daß gerade arme Leute, einzelne Frauenspersonen 
und dergl. auf diese Oefen angewiesen seien und deshalb 
deren Aufstellung nicht zu sehr eingeschränkt, und nur für die 
nähere Umgebung des Ofens die erforderliche Fcuersicherheit 
j verlangt werden solle. 
Es geht der Antrag der Kommission dahin, dem Abs. 1 
; folgende Fassung zu geben: „a) die Umfassungswände 
der Räume, in welchen dergleichen Oefen aufge 
stellt werden, müssen wenigstens bis auf 2 in. Ent 
fernung vom Ofen aus ausgemauertem und ver- 
gypstem Fachwerk bestehen, b) Die Decke muß auf 
eine den Ofen allerseits um 2 in. überragende 
Fläche ebenfalls vergipst sein." Dieser Antrag wird 
ohne Debatte einstimmig angenommen. 
§§. 6—10 geben zu keiner Bemerkung Veranlassung und 
wird nun zur Berathung des §. 11, welcher den Anstoß zu 
der Behandlung des auf die heutige und die vergangenen 
Tagesordnungen gesetzten Gegenstands gegeben hat, eingetreten. 
Herr Ingenieur Kröber verliest sein hierüber abge 
faßtes, schriftliches Gutachten und einen Brief der Gebrüder 
Sulzer in Winterthur; es wird ferner ein gleichfalls schrift 
liches Gutachten des Herrn Professor Teichmann, welch' 
beide Gutachten den Motiven zu unseren Beschlüssen (s. Beil. 2) 
beigefügt sind, zur Verlesung gebracht. 
Herr Oberbaurath Brockmann hat sich mit dem, als 
Fabrikanten von Heißwasser- und Dampfheizungen in Deutsch 
land und dem Ausland wohl bekannlen Fabrikanten Haag 
in Augsburg in Verbindung gesetzt und die in obigem Be 
treff erhaltene Auskunft, siehe Beilage 2, mitgetheilt. Hiezu 
hat Herr Brockmann noch weitere Erläuterungen gegeben, 
welche der Vorsitzende vorträgt, ferner ein Schreiben des 
Herrn Baurath Kr afft in Ravensburg, welcher den Abstand 
von 15 ein. ebenfalls für ungerechtfertigt hält, weil in den 
Röhren keine Gase cirkuliren, die irgend eine Entzündung 
veranlassen könnten. Die Kommission glaubte hienach folgende 
Fassung des Abs. 1 beantragen zu sollen: 
„Wenn Dampf- und Heißwasserheizungs- 
röhren, in denen vermöge der Konstruktion des 
Heizapparats ein Druck von mehr als 10 Atmo-
	        
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