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Häuschen rc. billiger als das Gesetz. Auf seinen Antrag be
schließt die Versammlung, es sei eine Ermäßigung des Ab
standes für wünschenswerth zu erklären. Bei dem Abstand
non Gebäuden soll ein Unterschied eintreten, ob die fraglichen
Gebäude massiv sind oder nicht, im ersteren Falle entspräche
ein Abstand von 4,5 in., im zweiten von 10 in., bezüglich
des Abstandes von Waldungen aber soll um wesentliche Ver
minderung des seither vorgeschriebenen Abstandes gebeten
werden.
§. 46 Abs. 2. Kommissionsantrag „die Brandmauern
bei Gebäuden, in denen leicht entzündbare Stoffe aufbewahrt
werden oder zwischen Wohnhaus und Scheuer 50 ein. über
Dach zu führen" angenommen.
Zu §. 47 kein Antrag.
§. 48. Kommissionsantrag zu setzen: „in Mörtel gelegte
Platten" angenonlmen.
§§. 49 und 50 keine Anträge.
§. 51. Beschlußfassung wird vertagt bis die Spezial-
Kommission über das Verhalten des Spreu gegeniiber dem
Feuer berichten wird.
§§. 52—54 keine Anträge.
Für die nächste Sitzung wird die Berathung der Ver-
fügnng über Feuerungseinrichtungen auf die Tagesordnung
gesetzt. . U£ „,
Der Schriftführer:
E. Map er.
Sechste ordentliche Versammlung am 3. März 1877.
Vorsitzender: Oberbaurath v. Schlier holz.
Schriftführer: Bauinspektor Rheinhard.
Anwesend sind 19 Mitglieder.
Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung, gegen
welches eine Erinnerung nicht gemacht wird, wird in Ver
schiebung des 5. Abschnittes der Bauordnung bis zum Schlüsse,
in die Berathung der Verfügung, betreffend die Herstellung
von Feuerungseinrichtungen, eingetreten.
Beim §. 1 hat die Kommission bezüglich der Entfernungen
der Oefeu und Herde von dem Holzwerk vorgeschlagen, statt
dem Maß von 45 ein. das von 35 ein. als genügend einzu
setzen, mit dem Beisatze „soweit nicht §. 2 Abweichendes ent
hält", womit der Verein einverstanden ist.
Der §. 2 Ziff. 1 gibt eine Erklärung über den Begriff
„feuersichere Grundlage" und beantragt die Kommission als
Zusatz aufzunehmen, „daß auch eine doppelte Lage gut
in Mörtel versetzter, in den Fugen sich verbinden
der Backsteine hiezu gerechnet werden solle".
Der Kommissionsantrag wird ohne Debatte angenommen.
Zu Ziff. 2 wird von Herrn Stotz beantragt, zu be
schließen, daß bei Aschenschubladen, welche ein Futter haben,
wie bei manchen Eremitage-, Cirkuliröfen und dergl., der Ab
stand von 6 cm. fallen gelassen werde, bezw. daß auch ein
kleinerer Abstand genüge. Der Antrag wird niit Majorität
angenommen.
Zu Ziff. 4 beantragt die Kommission, in Abs. 1 für
Deckenabstände zu setzen „bei eisernen Deckplatten statt
wenigstens 1,20 in. — 1,00 in. und statt wenigstens 60 ein.
— 50 ein. und bei thöuernen Oefen statt 80 eni. — 50 ein.
und statt 40 ein. — 30 ein.", womit die Versammlung ein
verstanden ist; ebenso mit dem Koniniissionsantrag, im Abs. 2
den Passus „mit Gelassen von weniger als 2,3 in.
Höhe" wegzulassen, da kein Grund vorliege, diese Grenze zu
ziehen, die oft in großen aber verhältnißmäßig niedrigen Ge
lassen sehr hinderlich feie.
Zu Ziff. 6 hat die Kommission beantragt, daß von
freiem Holzwerk eiserne Oefen wenigstens 60 cm.,
von vergppstem Holzmerk wenigstens 35 ein., von
thönernen Oefen von freiem Holzwerk in Wänden
wenigstens 20 ein., von vergppstem Holzwerk
wenigstens 10 ein. entfernt zu stellen seien.
Nach längerer Debatte wird aus Antrag des Herrn Ober
baurath v. Egle beschlossen, daß bei eisernen Oefen die
erstere Dimension noch weiter und zwar auf 50 cm.
zu ermäßigen sei, im Uebrigen wird der Kommissions
antrag ohne weiteren Einspruch angenonimen.
Herr Architekt Schittenhelm bringt die Mantelöfen
zur Sprache, auf welche die Vorschriften über die eisernen
Oefen nicht pure anzuwenden seien und beantragt den Zusatz,
daß bei solchen Oefen mit geschlossenen Mänteln der
Abstand nicht vom Mantel, sondern von dem eigentlichen
Heizofen an zu messen sei. Es wird nach längerer Debatte
beschlossen, daß solche Oefen wie thönerne Oefen be
handelt werden sollen.
Zu Ziff. 7 hat Herr Oberamtsbaumeister Freund von
Leutkirch gewünscht, daß statt „25 ein." in dem Passus
„mindestens 25 ein. von einander abstehender Thüren" 14 cm.
(= der Mauerstärke von 7- Backstein älterer Dimension) ge
setzt werden. Dieser Antrag findet die genügende Unter
stützung, doch wird die Annahme mit einer Distanz von 12 ein.
(der neuen Backsteindimension entsprechend) beschlossen.
Zu §. 3 weiß die Kommission nichts zu erinnern, auch
die Versammlung nicht.
In §. 4 hat die Kommission die Vorschrift, daß die Ver
kleidung den Ofen und seine Rauchröhren auf allen Seiten
um 45 ein. überragen solle, als zu weitgehend gefunden, und
hält eine Distanz von 35 ein. für genügend. Dieser
Antrag wurde ohne Diskussion angenommen.
Bei §. 5 wurde die Ansicht der Kommission, wonach die
Aufstellung der Kochöfen zum Einhängen von Kochgefässen,
der sogen. Armeleutöfen, in einer großen Zahl von Zimmern
hiedurch unmöglich gemacht werde, als richtig anerkannt und
j betont, daß gerade arme Leute, einzelne Frauenspersonen
und dergl. auf diese Oefen angewiesen seien und deshalb
deren Aufstellung nicht zu sehr eingeschränkt, und nur für die
nähere Umgebung des Ofens die erforderliche Fcuersicherheit
j verlangt werden solle.
Es geht der Antrag der Kommission dahin, dem Abs. 1
; folgende Fassung zu geben: „a) die Umfassungswände
der Räume, in welchen dergleichen Oefen aufge
stellt werden, müssen wenigstens bis auf 2 in. Ent
fernung vom Ofen aus ausgemauertem und ver-
gypstem Fachwerk bestehen, b) Die Decke muß auf
eine den Ofen allerseits um 2 in. überragende
Fläche ebenfalls vergipst sein." Dieser Antrag wird
ohne Debatte einstimmig angenommen.
§§. 6—10 geben zu keiner Bemerkung Veranlassung und
wird nun zur Berathung des §. 11, welcher den Anstoß zu
der Behandlung des auf die heutige und die vergangenen
Tagesordnungen gesetzten Gegenstands gegeben hat, eingetreten.
Herr Ingenieur Kröber verliest sein hierüber abge
faßtes, schriftliches Gutachten und einen Brief der Gebrüder
Sulzer in Winterthur; es wird ferner ein gleichfalls schrift
liches Gutachten des Herrn Professor Teichmann, welch'
beide Gutachten den Motiven zu unseren Beschlüssen (s. Beil. 2)
beigefügt sind, zur Verlesung gebracht.
Herr Oberbaurath Brockmann hat sich mit dem, als
Fabrikanten von Heißwasser- und Dampfheizungen in Deutsch
land und dem Ausland wohl bekannlen Fabrikanten Haag
in Augsburg in Verbindung gesetzt und die in obigem Be
treff erhaltene Auskunft, siehe Beilage 2, mitgetheilt. Hiezu
hat Herr Brockmann noch weitere Erläuterungen gegeben,
welche der Vorsitzende vorträgt, ferner ein Schreiben des
Herrn Baurath Kr afft in Ravensburg, welcher den Abstand
von 15 ein. ebenfalls für ungerechtfertigt hält, weil in den
Röhren keine Gase cirkuliren, die irgend eine Entzündung
veranlassen könnten. Die Kommission glaubte hienach folgende
Fassung des Abs. 1 beantragen zu sollen:
„Wenn Dampf- und Heißwasserheizungs-
röhren, in denen vermöge der Konstruktion des
Heizapparats ein Druck von mehr als 10 Atmo-