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im günstigsten Falle auf 14 000 12 000, 11000 M.
im ungünstigsten Falle aus 21 - 26000,18-23000, 16-21000 „
in mittleren Fällen auf 17—19000,15 — 17000,13 — 15000 „
Die Kosten der Signale (wozu auch die Wärterhäuser
zählen) können sehr gering ausfallen, wenn man sich mit einer
Maximalfahrgeschwindigkeit von 15 km pro Stunde begnügt.
In diesem Falle ist eine Bahnbewachung nicht vorgeschrieben
und fallen somit die Kosten für Wärterhäuser ganz weg. Je
nach der Stärke des Verkehrs kann alsdann mit 400—500 M.
pro km meist ausgereicht werden.
Die Stationen und Haltstellen, die natürlich für
eine Nebenbahn weit einfacher und billiger herzustellen sind,
als bei Hauptbahnen, erfordern für Gebäude, Perrons, Rampen,
Wagen, Verladevorrichtungen, Wasserstationen u.s.f. bei schwachem
Verkehr etwa 4000 M., bei starkem etwa 6000 Jk pro km,
falls man sich auch hier die äußerste Sparsamkeit zur Auflage
macht. Diese Kosten stehen selbstverständlich nicht im Zusammen
hang mit der Spurweite, bleiben sich also in allen 3 Fällen
gleich.
Was die Betriebsmittel anlangt, so ist die Abhängig
keit der Lokomotiven von Terrain und Verkehr schon oben er
wähnt. Die Wagen sind je nach der Spurweite und den
Krümmungsverhältnissen verschieden groß; ihre Breite hängt
von der Spurweite und ihre Länge von dem Radstande ab,
dessen Größe sich wiederuni nach der Bahnkrümmung bemißt.
Die Zahl der Wagen richtet sich daher einerseits nach
Spurweite und Krümmungsverhältnissen, andrerseits nach dem
Umfange des Verkehrs.*)
Um die Kosten der Betriebsmittel wie die der üb
rigen Rubriken kilometrisch ausdrücken zu können, niuß bezüg
lich der Bahnlänge eine Annahme gemacht werden. Es soll
dieselbe, mittleren Verhältnissen entsprechend, zu 20 km vor
ausgesetzt werden. Alsdann dürfen die Kosten, welche bei den
dreierlei Bahnen nicht wesentlich verschieden sind, je nach dem
Verkehr pro km
im günstigsten Falle zu . 1900—2700 M.
„ ungünstigsten Falle zu 2100 — 4300 „
und in mittleren Fällen zu 2000—3500 „
angenommen werden.
Für die Verwaltungskosten (worunter die Kosten der
Vorarbeiten, Bauleitung und Abrechnung verstanden sind)
können je nach der Schwierigkeit der ganzen Anlage bei den
verschiedenen Spurweiten pro km
12—2600 ,M, 11—2100 M. und 10—1600 M.
in Rechnung genommen werden.
Schlägt man nun den bisher berechneten Posten für Ins
gemein, Bauzinsen, erste Dotierung des Reserve
fonds rc. noch etwa 3%> zu, so stellen sich die gesamten
Anlagekosten pro km
im günstigsten Falle auf 32—35000, 29-32000, 27— 30000 M.
in sehr ung. Fällen „ 70-80000, 55-65000,45-55000 „
„ mittleren „ „ 49 — 55000,42—47000,35 — 41000 „
Dies, wie gesagt, unter der Voraussetzung einer Bahn
länge von etwa 20 km, einer Maximalgeschwindigkeit von
15 km pro Stunde und völlig gleichartiger Verhältnisse bei
allen 3 Spurweiten.
Run kommt aber für die Veranschlagung ganzer Bahn
linien in Betracht, daß die Schmalspur mit dem Vorteil besseren
Anschmiegens an das Terrain auch den Nachteil einer größeren
Länge verbindet. Die hieraus entspringenden Mehrkosten kann
man jedoch bei einer vergleichenden Gegenüberstellung der kilo
metrischen Kostenbeträge dadurch zum Ausdruck bringen, daß
man alle 3 Linien gleich lang (und zwar gleich der Normal
spur) voraussetzt und bei den Schmalspurbahnen die bisher be-
*) Es sind feste Achsen vorausgesetzt, da Anordnungen für das leichtere
Durchfahren scharser Kurven — verstellbare Achsen, Drehschemel rc. — bei
allen Spurweiten gleich gut möglich sind.
j rechneten Kosten um eine der Mehrlänge entsprechende Smnme
erhöht. Dieser kilometrische Zuschlag wird sich in mittleren
Fällen etwa auf 1000 M und in ungünstigen auf rund 2000 M.
bemessen; in günstigen Fällen kann er unterbleiben, weil hier
die Linien nicht oder kaum von einander abweichen.
Als Vergleichszahlen, welche ein Bild von dem Ver
hältnis der Gesamtkosten zu einander geben, dürfen so
nach gesetzt werden:
für günstige Fälle . 32—35000, 29—32000, 27-30000 J6
ungünstige Fälle 70-80000, 57—67000, 47-57000 „
„ für mittlere „ 4'9—55000, 43—48000, 36 — 42000
Was die Betriebskosten, d. h. den Aufwand für all
gemeine Verwaltung, für Gehalte, Instandhaltung der Bahn in
allen ihren Teilen, Beförderung der Züge und Unterhaltung
der Betriebsmittel, jedoch mit Ausschluß der Neubeschaffung
von Schienen, Schwellen und Betriebsmitteln anlangt, so stellen
sich dieselben bei den dreierlei Spurweiten nicht wesentlich ver
schieden, wenn man von den Umladekosten absieht. Unter
den bisherigen Voraussetzungen, und wenn bei schwachem Ver
kehr täglich 3, bei starkem 4 Züge in jeder Richtung laufend
angenommen werden, wechseln die eigentlichen jährlichen Be
triebskosten pro km je nach den Terrain- und Verkehrsverhält
nissen etwa zwischen 1900 und 2900 M..
Nach dem Bisherigen kann unter völlig gleichartigen Ver
hältnissen die Wahl der Spurweite nicht wohl schwer fallen.
Nun ist aber in Berücksichtigung zu ziehen, daß die Vor
teile der Normalspur erst dann recht zur Geltung kommen
können, wenn ein gegenseitiger Uebergang wenigstens der Güter-
wagen zwischen Haupt- und Nebenbahn ermöglicht ist. Hiezu
ist aber mit Rücksicht auf die Güterwagen der Hauptbahn in
fast allen Fällen eine schwerere Schiene, als bisher angenom
men, erforderlich. Nur wo größerer Verkehr auf starken Stei
gungen zu vermitteln ist, wo also die Lokomotive schon kräftige
Schienen verlangt, reicht das bisher Angenommene aus.
In Folge der Herstellung eines kräftigeren Oberbaues ver
teuern sich nun die Anlagekosten der Normalspurbahn, je nach
dem der Verkehr schwächer oder stärker ist, pro km:
in günstigen Fällen etwa um . . . 3500 M.,
in den ungünstigsten Fällen um 2000— 0 „
und in mittleren Fällen um . 3000—1000 „
Diesen Mehrkosten stehen aber bei der Schmalspurbahn die
Kosten des Umladens auf der Anschlußstation gegenüber. Diese
dürfen pro km und Jahr je nach dem Verkehr auf 50—250 J/L
veranschlagt werden.
Um unter den jetzigen veränderten Annahmen beurteilen
zu können, wie sich die einzelnen Spurweiten zu einander ver
halten, müssen zu den Anlagekosten noch die kapitalisier
ten Betriebskosten geschlagen werden. Da aber die eigent
lichen Betriebskosten sich oben als ziemlich gleich ergeben haben,
ihre kapitalisierten Beträge daher auch gleich ausfallen, so können
diese bei der Vergleichung außer Betracht bleiben, und es ge
nügt, den Herstellungskosten der für den Wagenübergang
eingerichteten Normalspurbahn die Anlage- nebst den ka
pitalisierten Umladekosten der Schmalspurbahnen
gegenüberzustellen.
Es ergeben sich danach folgende Vergleichszahlen:
günstigste Fälle: 35-38000, 30-37 000, 28-35000 ^,
ungünstige „ 72-80000, 58-72 000, 48—62000 „
mittlere „ 52—56 000, 44-53 000, 37—47 000 „
Demzufolge wäre also die 0,75 rn-Spur auch unter der
Annahme noch die billigste, daß die Normalspurbahn für de»
Wagenübergang von, resp. zur Hauptbahn eingerichtet ist. Aller
dings ist ini „günstigsten" Falle, d. h. bei flachem Terrain und
vorteilhaften Steigungs- und Krümmungsverhältnissen, die
Kostendifferenz nur eine kleine. Hier kann auch recht wohl das
Blatt sich zu Gunsten der Normalspur wenden, wenn sie z. B.
abgängige Betriebsmittel der Hauptbahn billig erwerben kann.