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die schädliche Einwirkung von Ruß auf die Gesundheit der Menschen
ist nicht unmittelbar nachweisbar; von Nachteil ist es aber jedenfalls,
daß das Lüften bewohnter Räume wegen des Rauches vielfach sehr
stark eingeschränkt wird.
Dagegen sind Sachbeschädigungen durch Rauch, Ruß und schwef
lige Säure in weitem Umfange bekanntlich leicht nachweisbar.
Nichttechniker machen sich auch kaum eine Vorstellung von den
wirtschaftlichen Verlusten, welche durch die mangelhafte Beschaffenheit
der Feuerungen veranlaßt werden. Bei vielen Dampfkesseln wird
kaum die Hälfte, bei den meisten Hausfeuerungen noch viel weniger
von der in den Brennstoffen enthaltenen Wärme nutzbar gemacht,
während bei guter Anlage bei den ersteren bis zu 85 °/o und bei
den letzteren bis zu 75 °/° der Wärme wirklich ausgenutzt werden
könnten. Es beträgt mithin der vermeidliche Verlust mehr als 20 "/»
bei Dampfkesseln und reichlich 50 °/o bei den Hausfeuerungen. In
Deutschland werden jährlich etwa 60 Millionen Tonnen Steinkohlen
und 15 Millionen Tonnen Braunkohlen verbraucht und wenn davon
etwa 2 la unter Dampfkesseln und 1 /s in Hansfeuerungen verbrannt
werden, so berechnet sich der durch schlechte Feuerungsanlagen er
wachsende jährliche Verlust auf etwa 18 Millionen Tonnen Stein
kohlen und 4'/- Millionen Tonnen Braunkohlen im Werte von min
destens 200 Millionen Mark.
Die Hauptschuld der Rauchbelästigung wird häufig den Groß
feuern (Fabriken, Zentralheizungen u. bergt.) zugeschrieben; in vielen
Städten ist aber der Verbrauch von Steinkohlen in klcingewerblichem
Betriebe und in den Einzelfeuerungen der Wohnungen ein ebenso
großer oder ein noch größerer.
Vielfach sind die baulichen Einrichtungen (Anordnung der Rauch
röhren, Höhe der Schornsteine u. s. w.) mangelhaft; oft auch liegt
der Fehler an der Verwendung schlecht geschulter Heizer; auch die Be
nützung unpassender Heizmaterialien kann nachteilig wirken; so z. B.
sollten in den Haushaltungen Flammkohlen nicht verwendet werden.
Besonders sind zur Verhütung von Rauch die gasförmigen Stoffe
(Leuchtgas, Dawsongas), ferner Holz, Torf, Anthracit, Kokes und
Preßkohle zu empfehlen.
Für Großfeuerungen gibt die Technik bei jedem vorkommenden
Fall Mittel an die Hand, die Rauchbildung auf einen geringen Um
fang einzuschränken; jedoch eignet sich unter der großen Zahl von
rauchverzehrenden Feuerungen keine zur allgemeinen Anwendung, es
muß vielmehr für jeden einzelnen Fall durch Sachverständige das
passende Abhilfsmittel bestimmt werden.
In manchen Fällen, wo wegen ungenügender Größe der Anlage
bei starker Inanspruchnahme viel Rauch entwickelt wird, kann nur
durch Vergrößerung der Feuerungsanlage oder durch Beschränkung
des Betriebes geholfen werden.
Es ist billig, von allen Großfeucrnngen die Verhütung von
Rauch strenge zu fordern, und notwendig, bei der Genehmigung von
Neuanlagen und Umbauten die Vermeidung von Ranch zur ausdrück
lichen Bedingung zu machen.
Die Verdrängung industrieller Anlagen aus dem Innern der
Städte in besondere, zweckmäßig angelegte Außenquartiere ist anzu
bahnen und zwar erforderlichen Falles mittelst Vervollständigung der
Gesetzgebung.
Für Kleinfeuerungen ist die Schaffung von Zentralheizungs
stellen zu befürworten.
Für Haushaltungsfeuerungen wird empfohlen:
1) die sorgfältige Herstellung der Rauchröhren aus glatten, wider
standsfähigen Backsteinen ohne inneren Verputz,
2) ein genügend großer Querschnitt derselben (für höchstens 3
Feuerungen mindestens 250 qcm); Vermeidung der Einleitung
von mehr als 3 Feuerungen in einen Schornstein;
3) das Ueberragen der Schornsteine um mindestens 30 cm über
den eigenen Dachfirst und thunlichst auch über die benachbarten;
4) die Vermeidung des Einleitcns mehrerer Feuerungen in das
gleiche Rauchrohr aus verschiedenen Geschossen, oder ans einem
Geschosse in gleicher Höhe; Anlage eines besonderen Rauchrohrs
für jeden Küchenherd; (für Neubauten oder Umbauten sollte
die Genehmigung von der richtigen Anordnung der Rauch-
röhren abhängig sein);
5) die Anwendung von zweckmäßig eingerichteten Rußfängen;
6) die richtige Beschickung der Feuerungen in der Weise, daß die
aus den noch nicht entzündeten Brennstoffen entweichenden
Gase durch das Feuer geleitet werden;
7) die Verbesserung des Kehrwesens und die sachverständige Ueber-
wachung desselben.
Alle Verbesserungsvorschläge werden aber wenig Erfolg haben,
so lange nicht durch gesetzliche und polizeiliche Bestimmungen die ge
eigneten Maßregeln gefördert und durch stete Ueberwachung ge
sichert sind.
Solche Bestimmungen sollten vorschreiben:
1) daß die Besitzer von Anlagen, bei welchen starke und dauernde
Rauchbildung bemerkt wird, zur Beseitigung dieses Uebelstandes
angehalten werden;
2) daß in dichter bebauten Ortschaften die Benützung aller starken
Rauch entwickelnden Brennstoffe verboten wird;
3) daß die oben für Kleinfeuernngen vorgeschlagenen Vorschriften
in die Baupolizeiordnungen aufgenommen werden (mit Aus
nahme der Vorschrift unter 6, welche den Fach- und Inter
essentenkreisen zur Beachtung empfohlen wird).
Die Durchführung derartiger Anordnungen ist Sache der polizei
lichen Organe; letztere sollten aber dabei mehr als bisher wirkliche
Sachverständige zuziehen. Für gewerbliche Betriebe sind die Kessel-
Revisionsbeamten geeignete Beiräte, für die Kleinfeuerungen die Be
zirksbaubeamten. In Großstädten wird die Anstellung eigener Be
amten zur Ueberwachung der Feuerungen zu erwägen sein. Diese
Ueberwachung sollte sich nicht auf die Prüfung und Genehmigung
neuer Anlagen beschränken, sondern auch auf den Betrieb und die Er
haltung eines dauernd guten Zustandes der Feuerungen gerichtet sein.
Auch die Belehrung des großen Publikums durch Verbreitung
der Kenntnis von denjenigen Naturgesetzen, welche für eine voll
kommene Heizung maßgebend sind, in gewerblichen Lehranstalten, in
den Vereinigungen der Baugewerke, in Arbeiter- und Bürger-Vereinen,
und durch Mitteilungen in der Presse wird empfohlen.
In erster Linie sollte aber an alle Feuerungen der öffentlichen
Betriebe des Staats und der Gemeinde, welche vielfach nicht als
Muster aufgestellt tverden können, die bessernde Hand angelegt werden.
In der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure veröffent
licht Prof. Bach (Stuttgart) als Referent dieses Vereins in der Rauch
belästigungsfrage mit dem Direktor des Vereins, Th. Peters, einen
Aufsatz, welcher gegen die vorstehend im Auszuge mitgeteilte Denk
schrift gerichtet ist.
Derselbe führt aus, daß auch in den Kreisen des Vereins deut
scher Ingenieure die vorliegende Frage seit mehr als 10 Jahren
Gegenstand der Verhandlungen gewesen sei.
Es habe sich bei wiederholten Beratungen ergeben,
1) daß diese Frage eine alte und schwer zu lösende sei, wie schon
aus der ganz unerheblichen Wirkung des Eingreifens der eng
lischen Gesetzgebung während eines Zeitraums von 5 Jahr
zehnten, aus dem geringen Ergebnis der Ausstellungen von
rauchverzehrenden Einrichtungen in London und Manchester
u. s. w. hervorgehe;
2) daß ein tüchtiger Heizer, ohne welchen die beste Anordnung
nicht zur Geltung gelangen könne, in den meisten Fällen die
Hauptsache sei;
3) daß da, wo keine der vorhandenen guten Einrichtungen an
wendbar sei, so weit wie möglich ein Brennmaterial heran
zuziehen sei, welches wenig oder gar keinen Rauch entwickle;
4) daß in vielen großen Städten für Kleinbetrieb und Haus
haltungen mehr Brennmaterial und dabei noch in unvoll-
kommnerer Weise verbrannt werde, als für Großfeuerungen;
5) daß die Feuerungseinrichtnngen der öffentlichen Betriebe des
Staates und der Gemeinden häufig in Bezug auf Vermeid
ung von Rauch nicht in erster Linie stehen;
6) daß für Kleinbetriebe und Haushaltungen nur durch die Ver
wendung gasförmigen Brennstoffs mit zentraler Gaserzeugung
gründlich geholfen werden könne;
7) daß die Ansicht, es sei allgemein durch scharfes Einschreiten
der Behörden ein wesentlicher Fortschritt zu erreichen, irrig sei;
8) daß die Frage im allgemeinen ihrer natürlichen Entwicklung