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nnb der Förderung durch die Techniker zu überlassen sei, zu
mal bei vollkommener Verbrennung auch das Brennmaterial
am vollständigsten ausgenutzt und dadurch den Forderungen
der Wirtschaftlichkeit und zugleich denjenigen der Gesundheits
pflege entsprochen werde;
9) daß da, wo besondere Mißstände sich zeigen, auf Grund der
besonderen Verhältnisse einzuschreiten sei, wozu die betreffenden
gesetzlichen Bestimmungen ausreichend erscheinen.
In Berücksichtigung dieser Umstände habe die Hauptversammlung
des Vereins deutscher Ingenieure im Jahre 1890 den Erlaß zweier
Preisausschreiben beschlossen und zwar betraf das eine die Dampf
kessel-Feuerungen, das andere die Feuerungen der Kleinbetriebe und
der Haushaltungen. Bis zum Ablauf der Frist für das erstere Aus
schreiben (31. Dezember 1892) seien 6 Bearbeitungen eingegangen,
von denen jedoch keiner der Preis zuerkannt werden konnte. Ein
sprechenderer Beweis für die Schwierigkeit der Fragebeantwortung lasse
sich kaum denken!
Bei der Wichtigkeit der Sache habe die diesjährige Hauptver
sammlung des Vereins beschlossen, die Preisaufgabe nochmals aus
zuschreiben und zwar unter Erhöhung des Preises.
Wenn nun angesichts dieser Sachlage die Denkschrift des Ver
bandes deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine behufs Verhütung
der Rauchbelästigung die Behörden zu scharfem Einschreiten auf
fordere, so liege es dem Verein deutscher Ingenieure ob, hiergegen
Stellung zu nehmen und er thue dieses durch kurze Besprechung der
Denkschrift.
In letzterer werde besonders hervorgehoben, daß die gesetzlichert
nnd polizeilichen Vorschriften nicht ausreichen, um den Behörden ein
wirksames Einschreiten zu ermöglichen. Es ständen denselben sach
verständige Berater nur in beschränktem Umfange zur Seite und
könnten technische Maßregeln, welche für alle oder doch für viele
Feuerungen gleichmäßig anwendbar seien, nicht angegeben werden.
Weiter sei dann in der Denkschrift gesagt, daß unter Fachleuten
kein Zweifel mehr darüber bestehe, daß für jede Art von Feuerungen
geeignete Vorkehrungen zur Rauchverhütung getroffen werden können.
In diesen beiden Aeußerungen liege ein erheblicher Widerspruch,
und die letztere erscheine mehr als kühn, namentlich wenn mau die
wirtschaftliche Seite der Frage beachte.
Das, was in der Denkschrift über den nachteiligen Einfluß des
Kohlenoxydgases und der schwefligen Säure auf den menschlichen
Organismus, sowie über die Sachbeschädigungen und Belästigungen
durch Rauch und Ruß gesagt ist, bezeichnet der Aufsatz als stark
übertrieben für die Mehrzahl der Städte und nicht zutreffend für
das Land. Man könne zwar bedauern, daß man sich einige von
den Schattenseiten der Industrie gefallen lassen müsse, aber ebenso
wenig ändern, wie das Auftreten von Berufskrankheiten.
Gegen die Berechnung der Verluste, welche aus der mangel
haften Beschaffenheit der Feuerungen nach der Denkschrift entstehen
sollen und auf ungefähr 200 Millionen Mark im Jahr geschätzt
werden, tritt der Aufsatz besonders scharf auf. Es zeuge von un
genügender Kenntnis der thatsächlichen Verhältnisse, wenn derarrige
fehlerhafte Zahlen zur Mitwirkung des Eingreifens der Behörden
benützt würden. Ein Bedürfnis hiefür liege bei der deutschen In
dustrie mit ihren Tausenden von wissenschaftlich und praktisch ge
bildeten Ingenieuren nicht vor. Gegenüber englischen Verhältnissen
sei hervorzuheben, daß die höheren Kohlenpreise in Deutschland
weit mehr zur Verbesserung der Kesselfeuerungen beigetragen haben,
als die in England seit 1843 in Anspruch genommene Gesetzgebung;
auch Amerika gegenüber sei eine bessere Ausnützung des Heizmaterials
für Deutschland zu konstatieren.
Bei der Erörterung über die Wahl des Brennstoffes habe die
Denkschrift übersehen, daß nicht lediglich die Frage der Rauchver
meidung, sondern häufig der Kostenpunkt entscheidend sein wird.
Die in der Denkschrift an mehreren Stellen ausgesprochene An
sicht, daß es Sachverständigen nicht schwer falle, in jedem Eiuzelfall
geeignete Mitel gegen Rauchbelästigungen anzugeben, und daß es
zweifellos möglich sei, bei Grobfeuerungen belästigende Rauchbildung
zu vermeiden, wird als durchaus nicht zutreffend bezeichnet. Dabei
wird noch besonders darauf hingewiesen, daß die Aufgabe doch nicht
so leicht sein könne, da die im Betriebe des Staates und der Ge
meinden stehenden Feuerungen in Bezug auf Rauchentwicklung oft
zu den stärksten Sündern zu zählen seien.
Wenn man die Behörden anrufen wolle, so sollte dieses zu
nächst nur zu dem Zwecke geschehen, daß die Feuerungen im Be
triebe des Staates und der Gemeinden nicht schlechter als diejenigen
vieler industriellen Feuerungen wirken, sondern vielmehr als Muster
dienen.
Im klebrigen müsse benierkt werden, daß nach Ausweis des
oben Angeführten die deutschen Ingenieure wahrlich die Hände nicht
in den Schoß legen; ein weiterer Fortschritt müsse aber durch positive
Arbeit, nicht durch Anrufung der Gesetzgebung und der Polizei er
zielt werden; der deutschen Technik gegenüber dürfen nicht ohne Not
nachteilige Festsetzungen getroffen und der deutschen Industrie nicht
nene Fesseln angelegt werden.
Der Verein deutscher Ingenieure hat zur Frage der Rauch-
belästigung 2 Preisausschreiben erlassen und zwar
1) für Dampfkessel-Feuerungen mit dem Termin vom 31. Dezem
ber 1895; Preis 6000 Jl. (einschließlich 1000 JL für Zeich-
nungsarbeit);
2) für gewerbliche Betriebe und Haushaltungszwecke mit Ver
längerung des Termins bis zum 31. Dezember 1897; Preis
4000 Jl. (einschließlich 1000 Jl. für Zeichnungsarbeit).
Die Preisbewerbuug ist unbeschränkt, weder an die Mitglied
schaft des Vereins deutscher Ingenieure, noch an die deutsche Staats
angehörigkeit gebunden.
Preisrichter sind für 1) Prof. Bach (Stuttgart), Prof. Bunte
(Karlsruhe), Direktor Gyßling (München), Oberiugenieur Oehlrich
(Bernburg), Oberingenieur Strupler (Hottingeu-Zürich).
Für 2) Prof. Bach (Stuttgart), Prof. Fischer (Hannover),
Prof. Meidinger (Karlsruhe), Prof. Rietschel (Berlin), Zivil-
ingenieur Schubbert (Offenbach a. M.). —
Aussiige aus technischen Zeitschriften.
(Der Zeitschrift des Hannoverschen Vereins entnommen.)
Baukünstlerisches aus dem neuen Nürnberg. Kritische Be
trachtungen über die neuere Bauthätigkeil in der an alten Kunst
werken so reichen Stadt Nürnberg von P. I. Ree. — Mit zahl
reichen geometrischen und schaubildlichcn Zeichnungen von Wohnhäusern
und öffentlichen Gebäuden.
(Zeutmlblatt der Bauverwaltung 1892, S. 291, 301, 317, 325 it. 336.)
Die Kirche zu Ottobcuren in Baiern, eine Perle des Rokokos,
wurde im Jahre 1737 nach dem Plane des Dominikus Zimmer
mann von Landsberg begonnen und 1766 vollendet; die Kuppel
und Schiffsweite beträgt rd. 20 m, die Kuppelhöhe 35,6 m. Von
hervorragender Bedeutung sind außer der dekorativen Ausstattung
die Deckengemälde in der Kuppel, die Kanzel und das Chorgestühl.
Während das Hauptgesimse ganz schlicht geblieben ist, schwingen sich
an den Bogen- und Zwickelflächen zierliche Ranken und leichtes Blatt
werk empor. — Mit innerem Schaubilde und einigen Einzelheiten.
(Zeitschrift des Baierijchen Kunstgewerbe-Vereins 1892, S. 37, Bl. 14.)
Schloßturm in Krumau (Böhmen). Der der spätromanischen
Bauzeit entstammende Turm wurde gegen das Ende des 16. Jahr
hunderts durch den Meister Majo de Vonio umgebaut und erhielt
hierbei seine jetzige Form von vorzüglicher, malerischer Wirkung.
Neben den oberen Fenstern sind Figurennischen angeordnet, unter
dem Helm zieht sich um den Turm eine offene Arkaden-Galerie, die