Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1893-97)

46 
nnb der Förderung durch die Techniker zu überlassen sei, zu 
mal bei vollkommener Verbrennung auch das Brennmaterial 
am vollständigsten ausgenutzt und dadurch den Forderungen 
der Wirtschaftlichkeit und zugleich denjenigen der Gesundheits 
pflege entsprochen werde; 
9) daß da, wo besondere Mißstände sich zeigen, auf Grund der 
besonderen Verhältnisse einzuschreiten sei, wozu die betreffenden 
gesetzlichen Bestimmungen ausreichend erscheinen. 
In Berücksichtigung dieser Umstände habe die Hauptversammlung 
des Vereins deutscher Ingenieure im Jahre 1890 den Erlaß zweier 
Preisausschreiben beschlossen und zwar betraf das eine die Dampf 
kessel-Feuerungen, das andere die Feuerungen der Kleinbetriebe und 
der Haushaltungen. Bis zum Ablauf der Frist für das erstere Aus 
schreiben (31. Dezember 1892) seien 6 Bearbeitungen eingegangen, 
von denen jedoch keiner der Preis zuerkannt werden konnte. Ein 
sprechenderer Beweis für die Schwierigkeit der Fragebeantwortung lasse 
sich kaum denken! 
Bei der Wichtigkeit der Sache habe die diesjährige Hauptver 
sammlung des Vereins beschlossen, die Preisaufgabe nochmals aus 
zuschreiben und zwar unter Erhöhung des Preises. 
Wenn nun angesichts dieser Sachlage die Denkschrift des Ver 
bandes deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine behufs Verhütung 
der Rauchbelästigung die Behörden zu scharfem Einschreiten auf 
fordere, so liege es dem Verein deutscher Ingenieure ob, hiergegen 
Stellung zu nehmen und er thue dieses durch kurze Besprechung der 
Denkschrift. 
In letzterer werde besonders hervorgehoben, daß die gesetzlichert 
nnd polizeilichen Vorschriften nicht ausreichen, um den Behörden ein 
wirksames Einschreiten zu ermöglichen. Es ständen denselben sach 
verständige Berater nur in beschränktem Umfange zur Seite und 
könnten technische Maßregeln, welche für alle oder doch für viele 
Feuerungen gleichmäßig anwendbar seien, nicht angegeben werden. 
Weiter sei dann in der Denkschrift gesagt, daß unter Fachleuten 
kein Zweifel mehr darüber bestehe, daß für jede Art von Feuerungen 
geeignete Vorkehrungen zur Rauchverhütung getroffen werden können. 
In diesen beiden Aeußerungen liege ein erheblicher Widerspruch, 
und die letztere erscheine mehr als kühn, namentlich wenn mau die 
wirtschaftliche Seite der Frage beachte. 
Das, was in der Denkschrift über den nachteiligen Einfluß des 
Kohlenoxydgases und der schwefligen Säure auf den menschlichen 
Organismus, sowie über die Sachbeschädigungen und Belästigungen 
durch Rauch und Ruß gesagt ist, bezeichnet der Aufsatz als stark 
übertrieben für die Mehrzahl der Städte und nicht zutreffend für 
das Land. Man könne zwar bedauern, daß man sich einige von 
den Schattenseiten der Industrie gefallen lassen müsse, aber ebenso 
wenig ändern, wie das Auftreten von Berufskrankheiten. 
Gegen die Berechnung der Verluste, welche aus der mangel 
haften Beschaffenheit der Feuerungen nach der Denkschrift entstehen 
sollen und auf ungefähr 200 Millionen Mark im Jahr geschätzt 
werden, tritt der Aufsatz besonders scharf auf. Es zeuge von un 
genügender Kenntnis der thatsächlichen Verhältnisse, wenn derarrige 
fehlerhafte Zahlen zur Mitwirkung des Eingreifens der Behörden 
benützt würden. Ein Bedürfnis hiefür liege bei der deutschen In 
dustrie mit ihren Tausenden von wissenschaftlich und praktisch ge 
bildeten Ingenieuren nicht vor. Gegenüber englischen Verhältnissen 
sei hervorzuheben, daß die höheren Kohlenpreise in Deutschland 
weit mehr zur Verbesserung der Kesselfeuerungen beigetragen haben, 
als die in England seit 1843 in Anspruch genommene Gesetzgebung; 
auch Amerika gegenüber sei eine bessere Ausnützung des Heizmaterials 
für Deutschland zu konstatieren. 
Bei der Erörterung über die Wahl des Brennstoffes habe die 
Denkschrift übersehen, daß nicht lediglich die Frage der Rauchver 
meidung, sondern häufig der Kostenpunkt entscheidend sein wird. 
Die in der Denkschrift an mehreren Stellen ausgesprochene An 
sicht, daß es Sachverständigen nicht schwer falle, in jedem Eiuzelfall 
geeignete Mitel gegen Rauchbelästigungen anzugeben, und daß es 
zweifellos möglich sei, bei Grobfeuerungen belästigende Rauchbildung 
zu vermeiden, wird als durchaus nicht zutreffend bezeichnet. Dabei 
wird noch besonders darauf hingewiesen, daß die Aufgabe doch nicht 
so leicht sein könne, da die im Betriebe des Staates und der Ge 
meinden stehenden Feuerungen in Bezug auf Rauchentwicklung oft 
zu den stärksten Sündern zu zählen seien. 
Wenn man die Behörden anrufen wolle, so sollte dieses zu 
nächst nur zu dem Zwecke geschehen, daß die Feuerungen im Be 
triebe des Staates und der Gemeinden nicht schlechter als diejenigen 
vieler industriellen Feuerungen wirken, sondern vielmehr als Muster 
dienen. 
Im klebrigen müsse benierkt werden, daß nach Ausweis des 
oben Angeführten die deutschen Ingenieure wahrlich die Hände nicht 
in den Schoß legen; ein weiterer Fortschritt müsse aber durch positive 
Arbeit, nicht durch Anrufung der Gesetzgebung und der Polizei er 
zielt werden; der deutschen Technik gegenüber dürfen nicht ohne Not 
nachteilige Festsetzungen getroffen und der deutschen Industrie nicht 
nene Fesseln angelegt werden. 
Der Verein deutscher Ingenieure hat zur Frage der Rauch- 
belästigung 2 Preisausschreiben erlassen und zwar 
1) für Dampfkessel-Feuerungen mit dem Termin vom 31. Dezem 
ber 1895; Preis 6000 Jl. (einschließlich 1000 JL für Zeich- 
nungsarbeit); 
2) für gewerbliche Betriebe und Haushaltungszwecke mit Ver 
längerung des Termins bis zum 31. Dezember 1897; Preis 
4000 Jl. (einschließlich 1000 Jl. für Zeichnungsarbeit). 
Die Preisbewerbuug ist unbeschränkt, weder an die Mitglied 
schaft des Vereins deutscher Ingenieure, noch an die deutsche Staats 
angehörigkeit gebunden. 
Preisrichter sind für 1) Prof. Bach (Stuttgart), Prof. Bunte 
(Karlsruhe), Direktor Gyßling (München), Oberiugenieur Oehlrich 
(Bernburg), Oberingenieur Strupler (Hottingeu-Zürich). 
Für 2) Prof. Bach (Stuttgart), Prof. Fischer (Hannover), 
Prof. Meidinger (Karlsruhe), Prof. Rietschel (Berlin), Zivil- 
ingenieur Schubbert (Offenbach a. M.). — 
Aussiige aus technischen Zeitschriften. 
(Der Zeitschrift des Hannoverschen Vereins entnommen.) 
Baukünstlerisches aus dem neuen Nürnberg. Kritische Be 
trachtungen über die neuere Bauthätigkeil in der an alten Kunst 
werken so reichen Stadt Nürnberg von P. I. Ree. — Mit zahl 
reichen geometrischen und schaubildlichcn Zeichnungen von Wohnhäusern 
und öffentlichen Gebäuden. 
(Zeutmlblatt der Bauverwaltung 1892, S. 291, 301, 317, 325 it. 336.) 
Die Kirche zu Ottobcuren in Baiern, eine Perle des Rokokos, 
wurde im Jahre 1737 nach dem Plane des Dominikus Zimmer 
mann von Landsberg begonnen und 1766 vollendet; die Kuppel 
und Schiffsweite beträgt rd. 20 m, die Kuppelhöhe 35,6 m. Von 
hervorragender Bedeutung sind außer der dekorativen Ausstattung 
die Deckengemälde in der Kuppel, die Kanzel und das Chorgestühl. 
Während das Hauptgesimse ganz schlicht geblieben ist, schwingen sich 
an den Bogen- und Zwickelflächen zierliche Ranken und leichtes Blatt 
werk empor. — Mit innerem Schaubilde und einigen Einzelheiten. 
(Zeitschrift des Baierijchen Kunstgewerbe-Vereins 1892, S. 37, Bl. 14.) 
Schloßturm in Krumau (Böhmen). Der der spätromanischen 
Bauzeit entstammende Turm wurde gegen das Ende des 16. Jahr 
hunderts durch den Meister Majo de Vonio umgebaut und erhielt 
hierbei seine jetzige Form von vorzüglicher, malerischer Wirkung. 
Neben den oberen Fenstern sind Figurennischen angeordnet, unter 
dem Helm zieht sich um den Turm eine offene Arkaden-Galerie, die
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.