Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1893-97)

Inhalt: Nereinsthütigkeit. — Protokoll der zweiten ordentlichen Versammlung am 1. Februar 1896. — Verschiedenes. 
Dereins-ThittigKeit. 
Am 7. März 1896 gesellige Vereinigung mit Damen in Untertürkheim. 
Am 21. März 1896 vierte ordentliche Versammlung (Mitteilungen von Baurat Neuffer über die Abdeckung der Gewölbe der 
Eisenbahnbrücke bei Ulm und des Tunnels bei Kirchheim). 
Zweite ordentliche Wersammlrmg am 1. Februar 1896. 
Vorsitzender: t>. Leibbrand. Schriftführer: Hosacker. 
Anwesend 66 Mitglieder. 
Von dem Vorsitzenden wird der Versammlung mitgeteilt, daß 
Herr Oberinspektor Ritter in den Verein aufgenommen ist, sowie 
ferner, daß der technische Verein in Oldenburg jetzt die Benennung 
„Architekten-Verein" angenommen hat, und daß die diesjährige Ab 
geordneten-Versammlung am 28. und 29. August und daran an 
schließend die Wanderversammlung in den Tagen vom 30. August 
bis 3. September in Berlin stattfinden werde. 
Darauf berichtet der Vorsitzende eingehend über die zur Er 
örterung im Verband aufgeworfene Frage der praktischen Aus 
bildung der Studierenden des Baufaches und das von der Kom 
mission des Württembcrgischen Vereins entworfene Gutachten und 
die demselben zu Grunde liegenden Motive. Die Kommission bestand 
aus den Herren v. Leibbrand, v. Hänel, v. Fuchs, Kölle, 
Dolmetsch, Weyrauch, Ehmann, Fischer und Keppler. 
Das Gutachten ist in No. 35 der Verbands-Mitteilungen S. 103 
bis 113 abgedruckt. Die beschlossenen Leitsätze lauten, wie folgt: 
A. Studienzeit. 
1. Der deutsche Lehrgrundsatz, den Unterricht mit den theoreti 
schen Grundlagen zu beginnen, hat sich bewährt und muß auch 
ferner beibehalten werden. 
2. Es soll jedoch Wert darauf gelegt werden, daß schon wäh 
rend des Studiums der theoretischeu Grundlagen dessen Ziel in der 
Anwendung erkannt und die Fähigkeit der Verwendung des Gelernten 
angebahnt werde. 
3. Mittel zur Erreichung dieses Zweckes sind: 
a) Beschränkung des Lehrstoffes der theoretschen Grundlagen 
auf die für das Sonderstudium des Baufaches erforder 
lichen Hilfswissenschaften. 
(Das Studium der reinen Wissenschaften ist als be 
sonderes Fachstudium auszugestalten). 
d) Den Studierenden zu bietende Gelegenheit, während des 
Sommerhalbjahres in praktischer Beschäftigung sich mit der 
Bauausführung vertraut zu machen, 
c) Einrichtung von Laboratorien an der Hochschule. 
B. Avschkuß des Studiums. 
1. Das Studium soll so früh wie möglich (mit der durch die 
Verschiedenheit der Vorbildung der Abiturienten der Oberrealschulen 
und der Realgymnasien, sowie der humanistischen Gymnasien ge 
botenen Modifikation der Studierenden von 3'/» bis 4 1 /* Jahren) 
zum Abschluß gebracht werden, damit die praktische Lehrzeit früh 
zeitig beginnen kann. 
2. Den Abschluß soll eine staatlich anerkannte akademische Prüf 
ung bilden, welche das ganze Gebiet der erworbenen Kenntnisse 
umfaßt. 
6. Zweite Staatsprüfung. 
Die Kommission beantragt, es möge seitens des Verbandes dahin 
gewirkt werden, daß in sämtlichen deutschen Prüfungsordnungen für 
Bautechniker die für die große Aufgabe zu gebende Zeir von 9 auf 
3 Monate herabgesetzt werde. 
Bei der Beratung des Gutachtens durch den Verein werden zu 
nächst die Abschnitte A und B genehmigt. Zu Abschnitt C be 
merkt Mayer, daß bei der zweiten Staatsprüfung nicht verschiedene 
Anforderungen gestellt werden sollten an solche Examinanden, welche 
in den Staatsdienst treten wollen und an solche, welche darauf ver 
zichten. Laißle ist der gleichen Ansicht. Weyrauch tritt für den 
Kommissions-Antrag ein, welcher auch bei der darauf folgenden Ab 
stimmung genehmigt wird. Es hat demnach der Kommissionsbericht 
im ganzen die Genehmigung der Versammlung gefunden. 
Hierauf berichtet Berner über die Kommissionsberatungen, be 
treffend die vom Verbände angeregte Revision der Grundsätze für das 
Verfahren bei öffentlichen Weltbewerbungen. Die Kommission be 
stand aus den Herren Berner, Eisenlohr, Feil, H enge rer 
und Lambert.
	        
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