Volltext : Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1893-97)

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Jahrgang  1896.

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Uereins-Thätigkett.

Am  11.  April  1896  Besichtigung  des  Landesgewerbemuseums.
Am  25.  April  1896  fünfte  ordentliche  Versammlung  (Vortrag  des  Stadtbaumeisters
in  Heilbroun).

ienzel  von  Heilbronn  über  den  Kirchbrunnen

Dritte  ordenttiche  Wersammtung  am  22.  Februar  1896.
Vorsitzender:  v.  Leibbrand.  Schriftführer:  Feil.
Anwesend:  38  Mitglieder  und  1  Gast.
Der  Vorsitzende  teilt  der  Versammlung  das  Ableben  von  2  Mitgliedern
  mit,  nämlich  des  Bauinspektors  Rümelin  (Heilbronn)  und
des  Baurats  En  lenstein  (Friedrichshafen);  zum  ehrenden  Andenken
an  die  Verstorbenen  erheben  sich  die  Mitglieder  von  ihren  Sitzen.
Die  Kommission  zur  Beratung  der  Frage  der  einheitlichen  Bezeichnung ­
  der  akademisch  gebildeten  und  geprüften  Techniker  (bestehend
ans  den  Herren  Kölle,  Pantle,  Heim,  Feil  und  Hofacker)  hat
einen  Bericht  über  das  Ergebnis  ihrer  Beratungen  vorgelegt.  In
Verhinderung  des  Stadtbaurats  Kölle  trägt  der  Vorsitzende  diesen
Bericht  vor;  derselbe  lautet  wie  folgt:
„Die  Abgeordnetcn-Versammlung  hat  in  Schwerin  im  vorigen
Jahre  über  diese  Frage  die  folgenden  Beschlüsse  gefaßt:
1.  Die  einheitliche  Bezeichnung  der  für  den  Staatsdienst  geprüften
Techniker  ist  für  ganz  Deutschland  unter  der  Voraussetzung
gleichartiger  Prüfungs-Vorschriften  sehr  zu  empfehlen;  die
weitere  Behandlung  dieser  Frage  wird  dem  Benehmen  der
Einzelvereine  mit  ihren  Staatsregierungen  überlassen.
2.  Die  Frage  der  einheitlichen  Bezeichnung  der  Techniker,  welche
eine  an  allen  technischen  Hochschulen  gleichartig  zu  regelnde
akademische  Abgangsprüfung  (Diplomprüfung)  abgelegt  haben,
wird  an  die  Einzelvereine  zurückverwiesen.  Der  staatliche
Schutz  einer  derartigen  einheitlichen  Bezeichnung  wird  als  notwendig ­
  erachtet.
3.  Die  Abgeordnetcn-Versammlung  erklärt  es  für  erwünscht,  daß
den  technischen  Hochschulen  unter  ähnlichen  Vorbedingungen,
wie  bei  den  Universitäten,  das  Recht  zugestanden  wird,  den
Doktor-Titel  zu  verleihen.
Von  diesen  Beschlüssen  wurden  insbesondere  Ziffer  1  und  2
den  Einzelvereinen  zur  weiteren  Behandlung  und  Beratung  vom
Verbände  überwiesen  und  hat  sich  demgemäß  die  vom  Verein  für
Baukunde  gewählte  Kommission  mit  der  Frage  wieder  befaßt;  sie

erlaubt  sich  in  Folgendem  ihre  Ansicht  bezüglich  der  von  der  Abgeordneten-Versammlung
  gefaßten  Beschlüsse  kurz  zum  Ausdruck  zu
bringen:
Im  großen  und  ganzen  entsprechen  die  Beschlüsse  der  Aeußerung, ­
  welche  der  Verein  schon  das  letzte  Mal  in  der  Frage  abgegeben
hat,  insbesondere  entspricht  der  Beschluß  Ziffer  3  bezüglich  der  Erlangung ­
  des  Doktortitels  vollständig  dem  Standpunkte,  welchen  der
Verein  hierin  bisher  eingenommen  hat.
Die  Kommission  wie  der  Verein  kann  sich  daher  mit  diesem
Beschlusse  vorneweg  einverstanden  erklären.
Was  den  Beschluß  Ziffer  1  (Bezeichnung  der  für  den  Staatsdienst ­
  geprüften  Techniker)  betrifft,  so  haben  seinerzeit  die  württembergischen
  höher  geprüften  Techniker  nach  dem  Vorgänge  ihrer
preußischen  Kollegen  um  die  Bezeichnung  „Negierungsbauführer"
bezw.  „Regierungsbaumeister"  für  die  bei  der  I.  bezw.  II.  Staatsprüfung ­
  als  befähigt  erkannten  Kandidaten  beim  k.  württemb.  Staatsministerium ­
  nachgesucht  und  ist  seitens  der  k.  Regierung  diesem  Gesuche ­
  durch  die  k.  Verordnung  vom  10.  Januar  1884  entsprochen
worden.
Im  allgemeinen  haben  sich  diese  Titel  bei  uns  rasch  eingeführt
und  bislang  gut  bewährt.
Eine  Veranlassung  zu  einer  abgeänderten  Benennnng  dürfte
unseres  Erachtens  nicht  vorliegen  und  eine  Auseinandersetzung  mit
unserer  Regierung  um  so  weniger  angezeigt  erscheinen,  als  dieselbe
ja  die  gegenwärtige  Bezeichnung  vor  nicht  langer  Zeit  auf  den
Wunsch  der  beteiligten  Kreise  eingeführt  hat.
Auf  Grund  der  uns  vorliegenden  Erfahrungen  niöchten  wir
dringend  wünschen  und  empfehlen,  daß  es  bei  der  ebenso  zutreffenden
wie  allgemein  verständlichen  Bezeichnung  „Regierungsbaumeister"  und
„Regierungsbauführer"  sein  Verbleiben  haben  möge.
Dem  vom  Architekten-  und  Ingenieur-Verein  in  Köln  gemachten
Vorschlag,  die  nicht  im  Staatsdienst  verwendeten  höher  geprüften
Techniker  nur  mit  „Baumeister"  und  „Bauführer"  zu  bezeichnen,
vermögen  wir  nicht  beizutreten,  da  in  mehreren  deutschen  Bundesstaaten ­
  das  Wort  „Baumeister"  als  Bezeichnung  für  Bauunternehmer

Inhalt:  Vereinsthätigkeit.  —  Protokoll  der  dritten  ordentlichen  Versammlung  am  22.  Februar  1896.  —  Bau  der  Betonbrücke  bei  Jnzigkofen,
Vortrag  des  Landesbaurats  Leibbrand  in  Sigmaringen.  —  Verschiedenes.
            
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