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find keine besonderen Tabellen aufgestellt; in einer kleinen schema
tischen Tabelle ist nur Anweisung gegeben, wie dieselben nach Pro
zenten des Gesamthonorars berechnet werden sollen.
Bei der Benützung der Haupttabelle ist angenommen, daß für
jeden ausgerechneten Teilbetrag interpoliert werden kann, und sind
zu diesem Zweck am Fuß der Tabelle die nötigen Hilfszahlen eingefügt.
Den Schluß der Gebührenordnung bilden einige charakteristische
Beispiele.
Was nun die Höhe der Prozentsätze anbelangt, so übersteigen
dieselben die Sätze der alten Norm um ca. 1—1,5 °/o. In Betracht
gezogen muß hiebei werden, daß eine neue Einzelleistung für „Bau
vorlagen" hinzugetreten ist und daß hierin schon ein Teil der Er
höhung enthalten ist.
Die Ansicht der anwesenden Kommissionsmitglieder über diesen
Teil der neuen Norm geht dahin, daß für unsere verhältnismäßig
einfachen lokalen Gebäude diese erhöhten Sätze vorläufig mit Vorsicht
zu gebrauchen sein werden, daß aber andererseits auch hier zu Land
Bauaufgaben gestellt werden, für welche die neuen Sätze nicht zu
hoch gegriffen sind.
Abgesehen von einigen kleinen redaktionellen Aenderungen erklärt
sich die Kommission mit dem vorliegenden Norm-Entwurf, soweit er
sich auf Architekten bezieht, einverstanden und empfiehlt denselben dem
Verein zur Annahme.
2. Bauingenieure.
Die alte Norm berechnet das Honorar entweder nach Maßgabe
der aufgewendeten Zeit (§ 8) oder nach der Bausumme, in letzterem
Falle entsprechend verschiedene Klassen der Bauausführungen. Beide
Grundlagen find im wesentlichen auch in dem neuen Entwurf fest
gehalten; es tritt aber in dem Verhältnis A : G zwischen den eigent
lichen Ausbaukosten A und den Gesamtkosten 6 ein neuer Faktor
hinzu und findet außer der Berechnung nach Prozenten der Bausumme
noch eine solche nach Länge der Linie, Größe der Fläche und nach
dem Rauminhalte eines Bauobjektes unter Normierung verschiedener
Bauklasscn statt. Bei der Berechnung nach Größe der Fläche sind
Preisansätze nicht eingedruckt. Im übrigen sind die eingeführten Ge
bühren, auch jene nach Maßgabe der aufgewendeten Zeit, erheblich
höher als bei der alten Norm. Wir anerkennen gerne die Vorteile,
welche eine Berechnung des Honorars für den Bauingenieur nach
Länge der Linie und Größe der Fläche rc. bieten. Wir müssen aber
entschieden verneinen, daß die hohen Ansätze des Entwurfs für die
eine Privatpraxis treibenden Bauingenieure Württembergs durchführ
bar sind, wo meist kleinere Gemeinden die Auftraggeber bilden, deren
finanzielle Leistungsfähigkeit eine beschränkte ist; man würde durch
die hohen Ansätze die Erteilung von Aufträgen zum Stillstände
bringen und nur die Vorteile der nieder geprüften Techniker fördern.
Wenn aber die strikte Anwendung der neuen Norm doch nicht mög
lich ist, so sind wir der Meinung, daß es sich für den Verein für
Baukunde nicht empfiehlt, ihre Einführung zu befürworten.
Ueber Blitzableiter.
Vortrag, gehalten am 10. Juni 1899 von Baurat Find eisen.
(Schluß.)
Von größter Bedeutung ist es, daß die Einschlagstelle des
Blitzes geschützt wird. Man suchte dies bekanntlich seither durch hohe
Auffangstangen mit Edelmetallspitzen zu erreichen und sprach von
einem einfachen, doppelten oder
4
h
dreifachen Schutzraum, je nachdem
die Horizontalentfernung des zu
schützenden Punktes von der Auf
fangstange der einfachen, doppelten
oder dreifachen Höhe der Blitz
ableiterspitze über dem zu schützen
den Punkt entsprach und verlangte,
daß alle höchst gelegenen Ecken
des Gebäudes sich noch im ein
fachen, alle höchst gelegenen
Kanten im doppelten und jeder
Fig. 1. Ltchjchlag >» Bcywiuer am g. Alljj. 18g?. Punkt der Dachflächen sich inner
halb des dreifachen Schutzraums
einer Anffangstange befinden. Hienach wurde Zahl, Lage und Höhe
der Auffangstangen bestimmt.
Fig. 2 u. 8. Blitzschlag in Wohlmulhausen am 27. Juni 1827.
Es ist nun aber wiederholt die Beobachtung gemacht worden,
daß Gebäudeteile, welche sich in größerer Entfernung von einer Auf
fangstange noch innerhalb des einfachen Schutzraumes derselben
befanden, vom Blitz getroffen wurden, womit die Unzuverlässigkeit
obiger, auch theoretisch unbegründeter Regeln erwiesen ist. Man
weiß nur so viel, daß Auffangstangen oder beliebige andere Metall
massen je nach ihrer elektrostatischen Kapazität und leitenden Ver
bindung mit der Erde einen einschlagenden Blitz nur bis auf wenige
Fig. 4 u. 5. Blitzichlag in Altdors am 8. Juli 1828.
Meter auf sich abzulenken im Stande sind. Es ist deshalb als das
Sicherste erkannt worden, alle wahrscheinlichen Blitzeinschlagstellen
entweder durch darüber hinweggeführte Leitungen oder durch in ihnen
selbst angebrachte Metallmassen unmittel
bar zu schützen. Was aber die wahr
scheinlichen Blitzeinschlagstellen sind, dar
über giebt wieder die Statistik in
Uebereinstimmung mit den Gesetzen der
Spannungselektrizität ziemlich genaue
Auskunft Es sind — mit ganz seltenen,
bestimmt begründeten Ausnahmen — die
höchst gelegenen Ecken und Kanten
der Gebäude, z. B. bei einem glatt
durchlaufenden Satteldach befindet sich die
Einschlagstelle regelmäßig im First und Ns- «• S0li 1 f ,l 3 l{ n 1 f 9 a 6 ‘ cnfutt[Qm
zwar vorzugsweise an einem Ende des
Firstes in einer Giebelspitzc.
Man braucht also bei einem solchen Gebäude nur eine genügend
starke Metallleitung über den First zu ziehen, welchen Zweck, wie
schon bemerkt, eine Abdeckung desselben mit Blechstreifen statt mit