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seitens der Herren in leitenden Stellen und in der Praxis. Zweck
mäßig erscheint die Nebersendung von Verzeichnissen der neuen
größeren Arbeiten durch die Vereine an die Schriftleiter, die alsdann
in der Lage sein werden, sich unmittelbar mit den Verfassern oder
Bauleitenden ins Benehmen zu sehen. Der Zeitschriften-Ausschuß
soll jedesmal mit der Versammlung der Abgeordneten zusammen
tagen. Der Vorsitzende teilte mit, daß es der Vorstand für unthnn-
lich halte, die bestehenden Beziehungen zur Deutschen Bauzeitung
zu lösen.
Bezüglich der Denkschrift, betreffend die Stellung der
höheren städtischen Baubeamten, wurde beschlossen, den bis
setzt gesammelten Stoff nicht verloren gehen zu lassen, und an der
Denkschrift weiter zu arbeiten, nachdem sich die Vertreter der Vereine
zu Berlin, Königsberg und Stuttgart bereit erklärt hatten, bei ihren
Vereinen dahin zu wirken, daß sich je ein Mitglied dieser Vereine
verpffichtet, sich an der weiteren Bearbeitung der Denkschrift zu
beteiligen.
Dem Bericht des Herrn Oberbandirektor Hinckeldeyn über
das deutsche Bauernhaus ist folgendes zu entnehmen:
Die Schweiz gedenkt ihren Teil am Werke im Umfange von
78—80 Blättern Folio-Format und 25 Bogen Text im Jahr 1900
zu veröffentlichen und erhofft einen namhaften Betrag von der
Bundesregierung. Oesterreich-Ungarn hat ein Probeheft mit 5 Blättern
vorgelegt; es ist ein reiches Material vorhanden, das durch die Heran
ziehung auch der nichtdeutschen Grenzbezirke möglicherweise n->ch
vermehrt werden wird. Die Regierung wird voraussichtlich einen
Beitrag zu den Kosten des Werkes bewilligen; bis zur Fertigstellung
dieses Teils werden noch etwa 2 Jahre vergehen.
Für den reichsdeutschen Teil des Werkes wird ein Probeheft
von 8 Blättern vorgelegt, aus dem zu ersehen ist, daß die in Frei-
bnrg gegebenen Anregungen zur Verbesserung des Papieres, Ver
größerung des Maßstabes und Bereicherung des Inhaltes berück
sichtigt worden sind. Auch ist bereits eine von Herrn Lutsch
verfaßte Textprobe vorhanden. Das Material ist so reich, daß etwa
120—150 Tafeln zu seiner Darstellung erforderlich sein werden.
Eine Anzahl von Regierungen, Provinzial-Verwaltungen und
Vereinen hat Beiträge von im ganzen 83 000 Jl zur Verfügung
gestellt; ferner hat neuerdings der Srraßburger Verein 1000^.
von seiner Landesregierung nnd der Württembergische Verein den
gleichen Betrag von seiner Regierung erhalten. Der Berichterstatter
hofft, daß auch der Antrag des Vorstandes an den Herrn Reichskanzler
um Gewährung einer einmaligen, in zwei Teilen zu zahlenden
Unterstützung von 30000^., von Erfolg begleitet sein werde.
Der Ausschuß verzichtet zur Zeit auf weitere Geldzn'chüsse des
Verbandes; sein Antrag, den ständigen Bauernhaus-Ausschuß durch
je ein Mitglied des bayerischen und Württembergischen Vereines ru
ergänzen, wird angenommen.
Einen wichtigen Gegenstand der Verhandlungen bildete die
Honorarnorm. Ueber die Gebühreu-Ordnnng für Arbeiten
des Architekten lag das Ergebnis der Beratungen eines bei einer
Vorbesprechung am 25. August zusammengesetzten besonderen Aus
schusses vor; es sind dies die im Anschlüsse an die Vorschläge des
mittelrheinischen Vereins aufgestellten Grundzüge einer neu
auszuarbeitenden Gebührenordnung für Architekten, die
sich als ein Ausgleich der Anschauungen der verschiedenen Vereine*)
darstellen und wie folgt lauten:
1) Die Gebühren für Vorarbeiten" bisl zur Anfertigung des
Kostenanschlages werden bemessen^
a. nach der Bausumme und
b. nach Gruppen (Klassen).
2) Die Gebühren für die weiteren Arbeiten, nach Aufstellung
des Kostenanschlages, werden bemessen
a. nach der Bausumme,
b. nach Gruppen und
c. nach'dem Ausbauverhältnisse.
*) Die letzten Gutachten, die unser Verein in dieser Angelegenheit ab
gegeben hat, sind auf S. 67/69 dieser Nummer abgedruckt.
3) Wie bei den Bausummen, sollen auch nach Maßgabe des
steigenden Ausbauverhältnisses die Gebühren zu 2 in Kurven an
wachsen, welche der Eigenart der Gruppen (Klassen) entsprechen.
4) Die Gesamtgebühren richten sich nach der verausgabten
Bausumme.
Die Versammlung erklärte sich mit diesen Grundsätzen einver
standen, und erwählte in den neuen Ausschuß zur Ausarbeitung der
Gebührenordnung für Architekten die Herren Kayser, Kaaf, Körte,
Unger nnd Wickop.
Die Beschlußfassung in der Frage der Gebührenordnung für
Arbeiten des Bauingenieurs wurde ausgesetzt, da andere Ver
eine und Verbände den Wunsch geäußert haben, diese wichtige Frage
genieinsam mit dem Verbände zu beraten, um die allgemeinen Be
stimmungen der Gebührenordnung in eine für alle Zweige des Bau
faches giltige Form zu bringen. Demgemäß setzte der Verband
diesen Punkt von der diesjährigen Tagesordnung ab uud beauftragte
den Vorstand, den Verein deutscher Ingenieure, den Verein der Gas-
und Wasserfachmänner, den Verband der Zentralheizungsindustriellen,
den Verein deutscher Maschineningenieure, und den Verband deutscher
Elektrotechniker unter Uebersendung der Arbeit des Verbandsausschusses
um Abordnung von Mitgliedern zu einem gemeinsamen Ausschüsse
zu ersuchen, welcher mit der Ausarbeitung einer gemeinsamen Ge
bührenordnung für technische Arbeiten betraut wird. In diesen ge
meinsamen Ausschuß, der im ganzen 14 Mitglieder umfassen soll,
werden 3 Mitglieder entsendet.
Ueber die Normalien für Hausentwässerun gSan-
lagen und deren Ausführungen wurde eingedruckter Bericht
des betreffenden Ausschusses vorgelegt und mündlich durch Herrn
Lindley erläutert. Hinsichtlich der Wandstärke der eisernen Rohre
und der Baulänge der Steinzengröhren konnte eine Einigung mit
allen Beteiligten nicht erzielt werden. Die Versammlung hat sich
mit der Arbeit des Ausschusses einstimmig einverstanden erklärt und
beschlossen, sie in der Verbandszeitschrift zu veröffentlichen, daneben
aber einen im Buchhandel käuflichen Sonderabdruck zu veranstalten.
Die Arbeit soll ferner den staatlichen und städtischen Verwaltungen
mit dem Ersuchen zugestellt werden, sie den Vorschriften für Haus
entwässerungen zu Grunde zu legen und nach 2 Jahren etwa über
haupt nur noch diese Normalien vorzuschreiben. Auch den Fabrikanten
soll der genehmigte Entwurf zur Kenntnisnahme mitgeteilt werden.
Der Antrag des Verbandsvorstandes auf Ausschreibung
eines Wettbewerbs zur Gewinnung eines künstlerisch
ausgeführten Aufnahme-Diploms für Verbandsmit
glieder wurde von der Versammlung abgelehnt.
Als letzter Punkt der Tagesordnung wurde der Antrag des
Hannoverschen Vereins, betreffend Aufstellung allgemeiner
Gesichtspunkte seitens des Verbandes, die im ganzen
deutschen Reiche bei der Aufstellung neuer Bauordnungen
zu Grunde zu legen sind, beraten, nachdem aus der Mitte der
Abgeordneten darauf hingewiesen worden war, daß diese Frage eine
sehr schwierige sei und es wohl ausgeschlossen sein werde, daß jemals
ein große? deutsches Baubeschränkungsgesetz zustande komme, auch
aus äußeren Gründen die Streichung ans dem Arbeitspläne gewünscht
wurde, zumal da der Verband mit einer genügenden Anzahl größerer
Arbeiten beschäftigt ist, die seine volle Kraft in Anspruch nehmen,
wurde auf Antrag des Vorsitzenden, Herrn Stübben, der Antrag
zurückgezogen, um weiteren Stoff zu seiner späteren Wiedervorlage
zu sammeln.
Die letzten Gutachten unseres Vereins über die Frage der
lauten:
Honvrarnorm
1) für Architekten:
Unser Verein hat den ihm zugegangenen Entwurf einer neuen
Gebührenordnung für die Leistungen des Architekten, und parallel
damit die diesbezüglichen Vorschläge des Hannoverschen Architektcn-
! und Jngenieurvereins einer eingehenden Prüfung unterzogen, auch
' Kenntnis genommen von den, dem Verein inzwischen zugegangenen