Monatsschrift des Württembg. Vereins für Badkunde in Stuttgart.
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Figur 3. Lebensversicherungs- und Ersparnis-Bank. Haupt-Ansicht.
ausgeführt. Die Bauleitung hatte die Bekrönung des Baues
durch eine Figurengruppe und eine Kuppel geplant, die Bau
kommission konnte sich jedoch nicht entschliessen, die Kosten
hie für aufzuwenden. Auch die innere Ausstattung der Räume
ist mit Rücksicht auf möglichste Sparsamkeit einfach gehalten,
wo nicht Repräsentationszwecke einen reicheren Schmuck der
selben verlangten, doch sind die Räume behaglich und hell.
Als Baumaterialien kamen zur Verwendung: für den Sockel
Granit, für die Stockwerke heller Werkstein, zum Vestibül
wurden Sandsteine verwendet und für die Säulen der Vorhalle
polierter Granit; die Gebälke sind aus Eisen mit Klein’sehen
Decken. Der Estrich ist aus Bimskiesbeton mit Glattstrich
hergestellt, der in dem Bureau und in der Mitte der Gänge mit
einfarbigem Linoleum und an den Seiten der Gänge mit Terrazzo
und Marmormosaik bedeckt ist. Nur der Sitzungssaal und die
beiden Direktorenzimmer haben Parkettböden.
Die Baukosten waren zu 856000 Jt. veranschlagt, voraus
sichtlich wird jedoch die Abrechnung eine Reduktion der Kosten
auf 800000 Jt zur Folge haben.
Der Bau wurde in den Jahren 1898—1900 erstellt.
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Gebühren-Ordnung der Architekten und Ingenieure
aufgestellt vom Verband deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine, Verband deutscher Zentral
heizungs-Industrieller, Verband deutscher Elektrotechniker, Deutscher Verein von Gas- und Wasser-
Fachmännern, Verein deutscher Ingenieure, Verein deutscher Maschinen-Ingenieure*).
I. Allgemeine Bestimmungen.
§ 1. Grundsätze für die Bemessung der Gebühren.
1. Die Gebühren werden im Allgemeinen nach der Bau
summe in Rechnung gestellt, und zwar für Vorarbeiten und
Ausführungsarbeiten**) gesondert. Für erstere ist die Summe
des Kostenanschlages oder — falls oder solange ein Kosten
anschlag nicht aufgestellt ist — die Kostenschätzung massgebend,
für letztere die Summe der Baukosten.
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2. Vorarbeiten sind:
a) der Vorentwurf in Skizzen nebst Kostenschätzung
und gebotenen Falles Erläuterungsbericht,
b) der Entwurf in solcher Durcharbeitung, dass danach
der Kostenanschlag c) aufgestellt werden kann,
c) der Kostenanschlag zur genauen Ermittelung der
Baukosten,
d) die Bauvorlagen, bestehend in den zur Nachsuchung
der behördlichen Genehmigungen nötigen Zeichnungen
und Schriftstücken.
Ausführungsarbeiten sind:
e) die Bau- und Werkzeiehnungen in einem für die
Ausführung genügenden Massstabe,
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f) die Oberleitung. Diese umfasst die Vorbereitung der
Ausschreibungen, den Entwurf der Verträge über
Arbeiten und Lieferungen, die Verhandlungen über
die Verträge mit den Lieferanten und Unternehmern
bis zum Vertragsabschlüsse; die Bestimmung der
Fristen für den Beginn, die Fortführung und die Fertig
stellung der Bauarbeiten; die Uebervvachung der Bau
ausführung; den Schriftwechsel in den bei der Aus
führung vorkommenden Verhandlungen mit Behörden
und dritten Personen; die Prüfung und Feststellung
der Baurechnungen.
3. Die für die Berechnung der Gebühren in Betracht zu
ziehende Gesamtbausumme umfasst sämtliche Kosten, welche
für den Bau aufgewandt werden, mit Ausschluss der Kosten
des Grunderwerbes und der Bauleitung, sowie der Gebühren
für den Architekten und Ingenieur. Uebernimmt der Bauherr
selbst Materiallieferungen und Arbeitsleistungen, so werden deren
Kosten bei der Berechnung der Gebühr nach ortsüblichen Preisen
zu den übrigen Baukosten hinzugerechnet.
4. Die Zahlung der Gebühr berechtigt den Auftraggeber
nur zu einmaliger Ausführung des gelieferten Entwurfes;
Benutzung zu wiederholter Ausführung ist von Neuem gebühren
pflichtig.
5. Umfasst ein Auftrag mehrere Bauwerke nach dem
selben Entwürfe, so sind die Gebühren, vorausgesetzt, dass
diese Bauwerke auf einmal ausgeführt werden, für Vorentwurf