Nr. 4
37
Monatsschrift des Württembg. Vereins für B^ukunde in Stuttgart.
§ 10.
C. Gebührensätze für Arbeiten,
welche nach der Fläche vergütet werden.
46. Die Leistungen des Ingenieurs sind in dieser Gruppe
die folgenden:
Allgemeine Vorarbeiten (§ 1, 2a); Begehung der
Fläche, Eintragung des Vorentwurfes in vorhandene Lage- und
Höhenpläne, Darstellung der allgemeinen Anordnungen der
beabsichtigten Anlage, Erläuterungsbericht, Kostenschätzung.
Ausführliche Vorarbeiten (§ 1, 2b) c) d); Beschaffung
aller Unterlagen für die Bauausführung unter Benutzung vorhandener
Lage- und Höhenpläne; Aufstellung der Regelentwürfe für
wiederkehrende Bauten und Bauteile; Eintragung der Hauptmaasse
der nicht nach Regelentwürfen herzustellenden Einzelbauwerke,
welche nach § 8 vergütet werden; Erläuterungsbericht, Kostenanschlag.
Bauausführung; alle in § 1 unter e) und f) auf-|
geführten Arbeiten.
47. Bebauungspläne.
Die Gebühren, welche den Teilleistungen a) und b) in §7,
40 entsprechen und eintretenden Falles nach dem Verhältnisse
1:1 zu teilen sind, betragen für 1 ha Fläche bei
einfachen schwierigen
Verhältnissen
20 M. 60 M.
48. Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen
für landwirtschaftliche Zwecke.
Die Gebühren betragen für 1 ha Fläche bei
einfachen schwierigen
Verhältnissen
30 M. 90 M.
Verschiedenes.
Die erste Doktorpromotion an der technischen
Hochschule Stuttgart fand anlässlich der Feier des Geburtsfestes
S. M. des Königs statt.
Nach der von Prof. Bantlin gehaltenen Festrede „Ueber
die deutsche Industrie und Arbeiterversicherung“ erfolgte zunächst
die Verteilung der akademischen Preise für die
pro 1900 gestellten Preisaufgaben. Die Aufgabe der Abteilung
für Architektur erhielt 3 Bearbeitungen (Dekoration der Festräume
eines Künstlerhauses im deutschen Charakter). Den
ersten Preis erhielt Regierungsbauführer Martin Mayer von
Stuttgart (von Herbst 1896 bis Ostern 1900 ordentlicher Studierender
der Architektur); den zweiten Preis Albert U n s e 1 d
von Ulm, seit Herbst 1897 ordentlicher Studierender; eine
öffentliche Belobung erhielt Adolf Tie che von Bern (Winter
1897/98 Hospitant, Ostern 1898 bis Herbst 1900 ausserordentl.
Studierender). Die Aufgabe für Maschineningenieurwesen
(Einformen von Dampfmaschinen und Turbinen) fand eine Bearbeitung,
welche dem Verfasser Oskar Junghans von Schramberg
den Preis brachte.
Nach der Preisverteilung gedachte der Rektor, Prof. Dr.
v. Weyrauch des heutigen Jahrestags der Verleihung des
Rechts zur Erteilung akademischer Grade an die
Hochschule, worauf im August die Promotionsordnung erlassen
worden sei, und verkündete, dass der Senat nunmehr erstmals
von seinem Recht Gebrauch gemacht und den
früheren Studierenden der Bau-Ingenieur-Abteilung Wilhelm
Frank aus Stuttgart auf Grund der vorgeschriebenen Leistungen
zum Doktor-Ingenieur promoviert habe. Hierauf gab
der Rekter noch dem Wunsche Ausdruck, es mögen allezeit nur
wohlverdiente Promotionen folgen und die neue Institution der
Wissenschaft und dem Vaterlande zum Segen gereichen.
Der technischen Hochschule in München ist nun
auch das Recht der Verleihung der Würde eines
„Ehrendoktors und Doktors der technischen Wissenschaften“
durch allerhöchste Verordnung verliehen worden.
Es kann diese Würde an sämtlichen Abteilungen der technischen
Hochschule erworben werden. Um eine Anpassung an die von
den übrigen deutschen technischen Hochschulen eingeführte,
wie die deutsche Bauzeitung ganz richtig schreibt, unschöne
und zum Teil unzutreffende Bezeichnung eines „Dr. Ing.“ zu
ermöglichen, ist den Hörern der Bauingenieur-, der Maschineningenieur-,
der Architektur- und der Chemischen Abteilung die
Befugnis zugesprochen worden, neben dem Titel „Doktor der
technischen Wissenschaften“ den Titel „Dr. Ing.“ zu führen.
Sinngemäs konnte diese Befugnis nicht auch auf die in der
Allgemeinen und in der Landwirtschaftlichen Abteilung erworbene
Doktorwürde ausgedehnt werden.
Ehrenbezeugungen an Techniker können der „deutschen
Bauzeitung“ zufolge erfreulicherweise aus letzter Zeit
wieder eine Anzahl berichtet werden.
Unter den 12 neuen, am Krönungsfest in’s preussische
Herrenhaus berufenen Mitgliedern ist als Vertreter
der Wissenschaft wiederum ein Techniker ausersehen
worden. Der Geh. Reg.-Rat Prof. Ri edler von der technischen
Hochschule in Charlottenburg, der in Fach- und Industriellen-Kreisen
längst als ein hervorragender Maschinenbautechniker
bekannt, im Vorjahre als Rektor der technischen Hochschule in
Charlottenburg diese bei der Feier des 100jährigen Bestehens
in so glänzender Weise vertreten, und damit die Aufmerksamkeit
der weitesten Kreise auf sich gezogen hat. (Seither waren
schon Mitglieder des Herrenhauses die Professoren Dr. Slaby-Charlottenburg,
Intze-Aachen und Launhardt- Hannover,
sodass die Technik jetzt vier Repräsentanten besitzt).
In der Hauptversammlung der Societe Centrale des
Architektes Fran^ais vom 10. Januar d. Js. wurde Herr
Geh. Baurat Stübben in Köln zum korrespondierenden
Ehrenmitglied der genannten Gesellschaft gewählt (Herr
Stübben hat in Begleitung von etwa 70 deutschen Fachgenossen
unseren Verband auf dem vorjährigen internationalen Architektenkongress
in Paris vertreten).
Zu Mitgliedern der preussischen Akademie des
Wissenschaften und zwar zur Vertretung der technischen
Wissenschaften als solche, sind zwei bekannte
Techniker, deren Ruf weit über die Grenzen Deutschlands reicht,
Geh. Reg.-Rat Prof. Müller-Breslau von der technischen
Hochschule Charlottenburg und der bekannte Elektrotechniker 4
v. Hefner-Alteneck, langjähriger Mitarbeiter von Werner
u. Siemens berufen worden, der eine bekannt durch seine bahnbrechenden
Arbeiten auf dem Gebiete der Statik, der andere
durch zahlreiche wertvolle Erfindungen auf dem Gebiete der
Elektrotechnik, namentlich des elektr. Lichts. Damit ist die
bereits durch die Verleihung der Doktorwürde erfolgte Anerkennung
der Technik als gleichberechtigte Wissenschaft deutlich
zum Ausdruck gekommen.