Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

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licher Beispiele nachweisen läßt, und daß insbesondere die kleinere von 
zwei neben einander aufblühenden Städten allen Grund hat, sich mög 
lichst eng an die größere anzuschließen, um in den bedeutenderen 
Verkehr derselben thunlichst rasch und vollständig einbezogen zu 
werden und denselben auch durch ihre Straßen zu leiten. Diese 
Möglichkeit ist aber bei dem Vorhandensein nur einer Brückenver 
bindung zwischen zwei Städten für den Straßenverkehr vollständig 
ausgeschlossen. Dieser einzige Engpaß, durch den die vor- und rück 
werden, einigermaßen Ersatz für den Schaden, der dem altulmischen 
Gebiet seinerzeit durch die Abtrennung seines Vorlandes zugefügt 
worden ist, erhalten, und damit können sie auch historisch begründen, 
daß die Bitte, mit der sie an die Uferstaaten herangetreten sind, eine 
durchaus gerechtfertigte ist. In wieweit der Charakter der beiden 
Städte als Reichsfestung und die Frage der Aenderung der Be 
festigungswerke durch Aufgeben der inneren Umwallung von Einfluß 
auf die weitere Entwicklung der Schaffung neuer Verkehrsmittel 
läufige Bewegung des Straßenverkehrs sich immer wieder hindurch 
zwängen muß, sich gegenseitig behindernd, muß einer Ringverbindung 
Platz machen, die eine gleichmäßige Verteilung des Verkehrs bewirkt, 
dann erst wird die Hauptstraße von Neu-Ulm, die Augsburgerstraße, 
den ihrer Bedeutung zukommenden größeren durchgehenden Verkehr 
erwarten können. 
In erster Linie wird es daher Neu-Ulm sein, das einen 
wesentlichen Vorteil bei der Erbauung einer zweiten Straßenbrücke 
findet. In zweiter Linie wird sich aber der Nutzen durch die allge 
meine Steigerung des Verkehrs, der wieder nach den Hauptmittel- 
punktcn zurückflutet, auch für die Stadt Ulm geltend machen. 
So werden die beiden Städte durch den Bau einer zweiten 
Brücke, den die Königreiche Bayern und Württemberg ausführen 
zwischen den beiden Ufern ist, läßt sich heute noch nicht mit Bestimmt 
heit voraussehen. 
Wenn solche Verkehrsfragen einmal im Flusse sind, greifen sie 
immer weiter. Das zeigte sich auch im vorliegenden Fall. Nach 
den vorhandenen Projekten würde die Entfernung der beiden Straßen 
brücken etwa ebenso groß sein, wie die Entfernung der Ludwig- 
Wilhelmsbrücke von der Eisenbahnbrücke, nämlich 650 m. Bei den 
Verhandlungen ist, wie es scheint, die Ansicht zur Geltung gekommen, 
daß für die entsprechend rasche Abwicklung des Fußverkehrs zwischen 
den Mittelpunkten der beiden Städte der Weg über die zukünftigen 
zwei staatlichen Fahrbrücken zu weit sei und durch die Erbauung 
eines Fußstegs im Zuge der Maximiliansstraße einer für einzelne 
Teile zu fürchtenden Ablenkung des Verkehrs vorgebeugt werde. Die
	        

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