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licher Beispiele nachweisen läßt, und daß insbesondere die kleinere von
zwei neben einander aufblühenden Städten allen Grund hat, sich mög
lichst eng an die größere anzuschließen, um in den bedeutenderen
Verkehr derselben thunlichst rasch und vollständig einbezogen zu
werden und denselben auch durch ihre Straßen zu leiten. Diese
Möglichkeit ist aber bei dem Vorhandensein nur einer Brückenver
bindung zwischen zwei Städten für den Straßenverkehr vollständig
ausgeschlossen. Dieser einzige Engpaß, durch den die vor- und rück
werden, einigermaßen Ersatz für den Schaden, der dem altulmischen
Gebiet seinerzeit durch die Abtrennung seines Vorlandes zugefügt
worden ist, erhalten, und damit können sie auch historisch begründen,
daß die Bitte, mit der sie an die Uferstaaten herangetreten sind, eine
durchaus gerechtfertigte ist. In wieweit der Charakter der beiden
Städte als Reichsfestung und die Frage der Aenderung der Be
festigungswerke durch Aufgeben der inneren Umwallung von Einfluß
auf die weitere Entwicklung der Schaffung neuer Verkehrsmittel
läufige Bewegung des Straßenverkehrs sich immer wieder hindurch
zwängen muß, sich gegenseitig behindernd, muß einer Ringverbindung
Platz machen, die eine gleichmäßige Verteilung des Verkehrs bewirkt,
dann erst wird die Hauptstraße von Neu-Ulm, die Augsburgerstraße,
den ihrer Bedeutung zukommenden größeren durchgehenden Verkehr
erwarten können.
In erster Linie wird es daher Neu-Ulm sein, das einen
wesentlichen Vorteil bei der Erbauung einer zweiten Straßenbrücke
findet. In zweiter Linie wird sich aber der Nutzen durch die allge
meine Steigerung des Verkehrs, der wieder nach den Hauptmittel-
punktcn zurückflutet, auch für die Stadt Ulm geltend machen.
So werden die beiden Städte durch den Bau einer zweiten
Brücke, den die Königreiche Bayern und Württemberg ausführen
zwischen den beiden Ufern ist, läßt sich heute noch nicht mit Bestimmt
heit voraussehen.
Wenn solche Verkehrsfragen einmal im Flusse sind, greifen sie
immer weiter. Das zeigte sich auch im vorliegenden Fall. Nach
den vorhandenen Projekten würde die Entfernung der beiden Straßen
brücken etwa ebenso groß sein, wie die Entfernung der Ludwig-
Wilhelmsbrücke von der Eisenbahnbrücke, nämlich 650 m. Bei den
Verhandlungen ist, wie es scheint, die Ansicht zur Geltung gekommen,
daß für die entsprechend rasche Abwicklung des Fußverkehrs zwischen
den Mittelpunkten der beiden Städte der Weg über die zukünftigen
zwei staatlichen Fahrbrücken zu weit sei und durch die Erbauung
eines Fußstegs im Zuge der Maximiliansstraße einer für einzelne
Teile zu fürchtenden Ablenkung des Verkehrs vorgebeugt werde. Die