Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

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Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukünde in Stuttgart 
Nr. 10 
Ministerialverfügung über die Einrichtung und Führung der 
Wasserrechtsbücher (Regierungsblatt No. 28) kurz angegeben 
werden. 
Die Wasserrechtsbücher werden bei den vier Kreisregier 
ungen des Landes und zwar je von einem technischen und 
einem Verwaltungs-Mitgliede geführt. Die Einträge erfolgen frei 
von Gebühren und Sporteln. Die Bücher werden nach Ober 
amtsbezirken (im Mittel 16 in einem Kreise) eingerichtet. Inner 
halb jedes Oberamtsbezirks zerfallen sie der Uebersichtlichkeit 
wegen noch weiter in die nachbezeichneten fünf Bücher: 
1. das T-Buch für Triebwerke mit oder ohne Stauanlagen, 
2. das E-Buch für Entnahmen von Wasser mittels einer 
bleibenden Vorrichtung mit oder ohne Stauanlagen, 
3. das B-Buch für Brücken, Stege, Furten, Fähren und 
andere Ueberfahrtanstalten, 
4. das F-Buch für Flussbau, insbesondere für Rechtsver 
hältnisse, die sich auf die Uferlinien, die Uferbaulast und die 
Reinigungspflicht beziehen, oder die Unterhaltung der Schutz 
vorrichtungen gegen Hochwasserschaden bezwecken, 
5. das S-Buch für Sonstiges, insbesondere für allgemeine 
bezirks- und ortsstatutarische Vorschriften, für Erteilung der 
Erlaubnis zur Einleitung von Flüssigkeiten, für Badeanstalten, 
Waschanstalten und andere derartige Anlagen, für Bauten im 
Bette oder im Luftraum über dem Bette, soweit sie nicht in 
das B Buch eingetragen werden, sowie für andere nicht in eines 
der übrigen Bücher einzutragenden Rechtsverhältnisse, die sich 
auf die Benutzung der öffentlichen Gewässer beziehen, endlich 
für polizeiliche Beschränkungen, welche gesetzmässig den 
Privatgewässern auferlegt werden können. 
Für die fünf Bücher sind der Uebersichtlichkeit des Eintrags 
wegen, Vordrucke mit verschiedener Spalteneinteilung entworfen 
worden. Die Vordrucke haben Mustereinträge erhalten. Jedem 
der fünf Bücher eines Oberamtsbezirks wird eine Beilagen 
sammlung, eine Inhaltsübersicht und ein Uebersichtsplan bei 
gegeben. Jedes einzutragende Rechtsverhältnis erhält eine 
innerhalb jedes Oberamtsbezirks und jeder Rechtsart gesonderte 
Nummer, z. B. Oberamt Ulm, T-No. 115. Bis zum Einband 
der Bücher erfolgt der Eintrag auf losen Bogen, die in Um 
schlagbögen gesammelt und nach Bedarf geheftet werden. Die 
Umschlagbögen und die in die Uebersichtspläne eingeschriebenen 
Nummern der fünf Bücher erhalten verschiedene Farbe, und 
zwar die Bögen und Einträge betreffend das T-Buch rot, das 
E-Buch grün, das B-Buch grau bezw. schwarz, das F-Buch 
braun und das S-Buch blau. Jedem Oberamt wird eine be 
glaubigte Abschrift der Einträge seines Bezirks mitgeteilt. Die 
Einsichtnahme bei der Regierung und dem Oberamt ist jedem 
Beteiligten gestattet. Beglaubigte Abschriften werden bei Dar 
legung eines berechtigten Interesses auf Verlangen gegen Kosten 
ersatz durch die Kreisregierung erteilt. Die weiteren Bestimm 
ungen sind teils durch das Gesetz bedingt, teils lehnen sie sich 
an die für das Grundbuch aufgestellten Bestimmungen an. 
Möge die Einführung dieser einem allgemein erkannten 
und in den beteiligten landwirtschaftlichen, gewerblichen und 
technischen Kreisen tief empfundenen Bedürfnis entsprungenen 
Neuerung den in sie gesetzten Erwartungen entsprechen, sich 
für bestehende Anlagen und für neuere Unternehmungen gleich 
nützlich erzeigen und kostspielige Rechtsstreitigkeiten in der 
Zukunft thunlichst verhindern. —u—. 
Personal-Nachrichten. 
Der Architekt Prof. Theodor F i s c h e r in Stuttgart wurde 
zum Ehrenmitglied derkönigl. bayerischen Akademie der bildenden 
Künste ernannt. 
Se. Majestät der König hat aus Anlass der Einweihung 
der Marienkirche in Reutlingen dem Baurat Dolmetsch, Stutt 
gart, den Titel und Rang eines Oberbaurats verliehen. 
An der Technischen Hochschule wurde Regierungsbau 
führer Edmund Roser aus Stuttgart auf Grund der von ihm 
verfassten Dissertation über die Untersuchung des Grisson- 
getriebes mit dem Vermerk „Gut bestanden“ zum Dr. ing. 
promoviert. Im Promotionsverfahren war Prof. Bantlin Vor 
sitzender und die Herren Prot. v. Bach und Prof. Ernst 
Referenten. 
Die erledigte Strassenbauinspektion Oberndorf wurde dem 
etatsmässigen Regierungsbaumeister E u t i n g in Cannstatt über 
tragen. 
Der Maschineninspektor Heig in Aalen ist gestorben. 
Telegrapheninspektor tit. Baurat Wagner in Stuttgart ist 
auf Ansuchen in den Ruhestand versetzt und demselben bei diesem 
Anlasse der Titel und Rang eines Oberbaurats verliehen worden. 
Der Regierungsbaumeister Fischerin Ulm wurde zum etats 
mässigen Regierungsbaumeister im Finanzdepartement ernannt. 
Schluss des Jahrgangs 1901. 
Herausgeg. v. WürUb. Verein f. Baukunde.— Redaktion: Reg.-Baumeister Schury, Stuttgart. —Verlag: Südd. Verl.-Anst., G. m. b. H , München. I 
Druck : G. Franz’sche Hofbuchdruckerei (G. Emil Mayer), München.
	        
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