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Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukünde in Stuttgart
Nr. 10
Ministerialverfügung über die Einrichtung und Führung der
Wasserrechtsbücher (Regierungsblatt No. 28) kurz angegeben
werden.
Die Wasserrechtsbücher werden bei den vier Kreisregier
ungen des Landes und zwar je von einem technischen und
einem Verwaltungs-Mitgliede geführt. Die Einträge erfolgen frei
von Gebühren und Sporteln. Die Bücher werden nach Ober
amtsbezirken (im Mittel 16 in einem Kreise) eingerichtet. Inner
halb jedes Oberamtsbezirks zerfallen sie der Uebersichtlichkeit
wegen noch weiter in die nachbezeichneten fünf Bücher:
1. das T-Buch für Triebwerke mit oder ohne Stauanlagen,
2. das E-Buch für Entnahmen von Wasser mittels einer
bleibenden Vorrichtung mit oder ohne Stauanlagen,
3. das B-Buch für Brücken, Stege, Furten, Fähren und
andere Ueberfahrtanstalten,
4. das F-Buch für Flussbau, insbesondere für Rechtsver
hältnisse, die sich auf die Uferlinien, die Uferbaulast und die
Reinigungspflicht beziehen, oder die Unterhaltung der Schutz
vorrichtungen gegen Hochwasserschaden bezwecken,
5. das S-Buch für Sonstiges, insbesondere für allgemeine
bezirks- und ortsstatutarische Vorschriften, für Erteilung der
Erlaubnis zur Einleitung von Flüssigkeiten, für Badeanstalten,
Waschanstalten und andere derartige Anlagen, für Bauten im
Bette oder im Luftraum über dem Bette, soweit sie nicht in
das B Buch eingetragen werden, sowie für andere nicht in eines
der übrigen Bücher einzutragenden Rechtsverhältnisse, die sich
auf die Benutzung der öffentlichen Gewässer beziehen, endlich
für polizeiliche Beschränkungen, welche gesetzmässig den
Privatgewässern auferlegt werden können.
Für die fünf Bücher sind der Uebersichtlichkeit des Eintrags
wegen, Vordrucke mit verschiedener Spalteneinteilung entworfen
worden. Die Vordrucke haben Mustereinträge erhalten. Jedem
der fünf Bücher eines Oberamtsbezirks wird eine Beilagen
sammlung, eine Inhaltsübersicht und ein Uebersichtsplan bei
gegeben. Jedes einzutragende Rechtsverhältnis erhält eine
innerhalb jedes Oberamtsbezirks und jeder Rechtsart gesonderte
Nummer, z. B. Oberamt Ulm, T-No. 115. Bis zum Einband
der Bücher erfolgt der Eintrag auf losen Bogen, die in Um
schlagbögen gesammelt und nach Bedarf geheftet werden. Die
Umschlagbögen und die in die Uebersichtspläne eingeschriebenen
Nummern der fünf Bücher erhalten verschiedene Farbe, und
zwar die Bögen und Einträge betreffend das T-Buch rot, das
E-Buch grün, das B-Buch grau bezw. schwarz, das F-Buch
braun und das S-Buch blau. Jedem Oberamt wird eine be
glaubigte Abschrift der Einträge seines Bezirks mitgeteilt. Die
Einsichtnahme bei der Regierung und dem Oberamt ist jedem
Beteiligten gestattet. Beglaubigte Abschriften werden bei Dar
legung eines berechtigten Interesses auf Verlangen gegen Kosten
ersatz durch die Kreisregierung erteilt. Die weiteren Bestimm
ungen sind teils durch das Gesetz bedingt, teils lehnen sie sich
an die für das Grundbuch aufgestellten Bestimmungen an.
Möge die Einführung dieser einem allgemein erkannten
und in den beteiligten landwirtschaftlichen, gewerblichen und
technischen Kreisen tief empfundenen Bedürfnis entsprungenen
Neuerung den in sie gesetzten Erwartungen entsprechen, sich
für bestehende Anlagen und für neuere Unternehmungen gleich
nützlich erzeigen und kostspielige Rechtsstreitigkeiten in der
Zukunft thunlichst verhindern. —u—.
Personal-Nachrichten.
Der Architekt Prof. Theodor F i s c h e r in Stuttgart wurde
zum Ehrenmitglied derkönigl. bayerischen Akademie der bildenden
Künste ernannt.
Se. Majestät der König hat aus Anlass der Einweihung
der Marienkirche in Reutlingen dem Baurat Dolmetsch, Stutt
gart, den Titel und Rang eines Oberbaurats verliehen.
An der Technischen Hochschule wurde Regierungsbau
führer Edmund Roser aus Stuttgart auf Grund der von ihm
verfassten Dissertation über die Untersuchung des Grisson-
getriebes mit dem Vermerk „Gut bestanden“ zum Dr. ing.
promoviert. Im Promotionsverfahren war Prof. Bantlin Vor
sitzender und die Herren Prot. v. Bach und Prof. Ernst
Referenten.
Die erledigte Strassenbauinspektion Oberndorf wurde dem
etatsmässigen Regierungsbaumeister E u t i n g in Cannstatt über
tragen.
Der Maschineninspektor Heig in Aalen ist gestorben.
Telegrapheninspektor tit. Baurat Wagner in Stuttgart ist
auf Ansuchen in den Ruhestand versetzt und demselben bei diesem
Anlasse der Titel und Rang eines Oberbaurats verliehen worden.
Der Regierungsbaumeister Fischerin Ulm wurde zum etats
mässigen Regierungsbaumeister im Finanzdepartement ernannt.
Schluss des Jahrgangs 1901.
Herausgeg. v. WürUb. Verein f. Baukunde.— Redaktion: Reg.-Baumeister Schury, Stuttgart. —Verlag: Südd. Verl.-Anst., G. m. b. H , München. I
Druck : G. Franz’sche Hofbuchdruckerei (G. Emil Mayer), München.