Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

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Monatsschrift des Wüättembg. Vereins für Baükunde in Stuttgart. 
No. 3 
gleich Null gesetzt und die Scheerspannung des Betons darf 
15 kg/qcm nicht übersteigen; dieser Wert wird indessen etwas zu 
hoch sein. 
Im Interesse des Betoneisenbaues sind allgemein gültige und 
zweckentsprechende Vorschriften wünschenswert. Denn die Kon 
kurrenz zwischen den einzelnen im Betoneisenbau tätigen Firmen 
führt leicht dahin, mit dem Mischungsverhältnis und dem Minimum 
der Eiseneinlage unter die zulässige Grenze herunterzugehen, und 
wenn dazu noch eine mangelhafte Ausführung kommt, so sind 
die Folgen nur Unfälle, welche das Vertrauen zu den Betoneisen 
konstruktionen erschüttern müssen. 
Diese Vorschriften müssten auch die Rechnungsmethode und 
die zulässigen Beanspruchungen festlegen. Wenn jedoch hier nicht 
in sachverständiger Weise verfahren wird, so können derartige 
Vorschriften einem Verbote gleichkommen. Denn die Betoneisen 
konstruktionen treten meist in Konkurrenz mit Eisenkonstruktionen 
und wenn die wirtschaftliche Ausnützung der Festigkeiten ge 
hindert ist, so wird auch die Ausführung nicht möglich sein. 
Bei den hier vorgeführten Rechnungsmethoden kann sehr wohl 
mit der zulässigen Druckbeanspruchung des Betons auf 40 bis 
50 kg /qcm gegangen werden und entspricht dies einer Bean 
spruchung nach der Hennebique’schen Methode von 20—25 kg/qcm. 
Unsere österreichischen Kollegen dürfen bei ihren Konstruk 
tionen keine grösseren Beanspruchungen herausrechnen, als 
22—25 kg/qcm und sind daher gezwungen, solche Rechnungs 
methoden anzuwenden, die nicht mehr ergeben, als gestattet ist. , 
Wir in Deutschland sind in dieser Beziehung wesentlich 
besser gestellt und verdanken dies dem bahnbrechenden VorgeheiU 
des Präsidenten von Leibbrand, der mit den Beanspruchungen des 
Betons bei Brücken auf 35—40 kg/qcm ging; infolgedessen 
gestatten die meisten Baubehörden Spannungen bis zu dieser 
Höhe, mit denen sich schon ganz gut konstruieren lässt. 
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich noch hervor 
heben, dass man die besten Auskünfte über die zulässige Druck 
spannung des Betons bei Biegung erhält aus Biegebruchversuchen 
starkarmierter Betoneisenplatten. Man kann dann aus der Bruch 
last die Bruchspannung des Betons berechnen und erhält jeden 
falls ein viel zutreffenderes Resultat, wie wenn man die Würfel- 
festigkeit als massgebend annimmt. 
Personal-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben allergnädigst geruht, Professur für Baukonstruktionslehre und Eisenbahnhochbau dem 
zu verleihen am 9. März 1903: ■ Baurat Mörike bei der Ministerialabteilung für das Hochbauwesen 
das Ritterkreuz I. Klasse des Friedrichsordens dem Baurat unter Verleihung des Titels und Ranges eines Oberbaurats; die 
Mörike bei der Ministerialabteilung für das Hochbauwasen; erledigte Strassenbauinspektion Calw dem etatsmässigen Regie- 
zu übertragen am 16. März: rungsbaumeister Burger in Ludwigsburg, 
die an der Technischen Hochschule erledigte ordentliche 
An die Vereinsmitglieder. 
Die Herren Mitglieder werden auf das vom Verbande Deutscher 
Architekten- und Ingenieur-Vereine, Oesterreichischer Ingenieur - 
und Architekten-Vereine und Schweizerischer Ingenieur- und 
Architekten-Vereine herausgegebene und im Erscheinen begriffene 
Werk: 
„Das Bauernhaus im Deutschen Reich und seinen Grenz 
gebieten'', 
„Das Bauernhaus in Oesterreich-Ungarn“, 
„Das Bauernhaus in der Schweiz“, 
Verlag von Gerhardt Kühtmann in Dresden, aufmerksam gemacht 
mit dem Anfügen, dass das Werk an die Vereinsmitglieder zu 
beachtenswerten Vorzugspreisen abgegeben wird. 
Es beträgt der Preis für 
„Das Bauernhaus im Deutschen Reich“, 10 Lieferungen, 30 M. 
statt 80 M„ 
„Das Bauernhaus in Oesterreich-Ungarn“, 4 Lieferungen, 16,50 M. 
statt 45 M„ 
„Das Bauernhaus in der Schweiz“, 5 Lieferungen, 17 M. statt 
51,50 M. 
Es kann das ganze Werk oder auch nur ein einzelner Band 
entweder direkt von der Verlagshandlung oder durch Vermittlung 
des Vereins bezogen werden. 
Die Herren Mitglieder werden eingeladen, von der Gelegenheit, 
sich in den Besitz eines so hervorragenden Werkes setzen zu 
können, recht zahlreichen Gebrauch zu machen. 
Das nachstehende Schreiben des Vorstandes des Verbandes 
Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine wird hiemit den 
Vereinsmitgliedern mit dem Ersuchen bekannt gegeben, ihre für 
die Herausgabe eines Kommentars zur Gebührenordnung für 
Arbeiten der Architekten und Ingenieure verwertbaren prakti 
schen Erfahrungen der Geschäftsstelle des Verbandes — 
Berlin N.-W. 52, Flemmingstrasse — mitzuteilen. 
Stuttgart, den 18. April 1903. Der Vorsitzende: Zügel. 
Dresden-Berlin, den 27. März 1903. 
An die Einzelvereine! 
In dem zweijährigen Zeitraum seit Erlass der Gebühren 
ordnung für Arbeiten der Architekten und Ingenieure hat sich 
herausgestellt, dass der Wortlaut dieser Gebührenordnung an 
einigen Stellen eine verschiedene Auslegung zulässt, und haben 
sich daraus mancherlei Streitigkeiten ergeben. Es erscheint daher 
durchaus wünschenswert, wenn zu der Gebührenordnung ein 
Kommentar herausgegeben würde, der in allen zweifelhaften 
Punkten die Meinung zum Ausdruck bringt, welche bei Auf 
stellung der Gebührenordnung zu Grunde gelegen hat, bezw. 
solche Begründungen und Erläuterungen gibt, wie sie sich aus 
den praktischen Bedürfnissen als zweckmässig herausgestellt haben. 
Die Vereinigung Berliner Architekten hat den Antrag gestellt, 
dieser Frage näher zu treten. Dazu ist zunächst die Sammlung 
von Material erforderlich. Die Vereine werden daher ergebenst 
ersucht, ihre Mitglieder aufzufordern, aus ihrer praktischen Er 
fahrung heraus auf alle Punkte der Gebührenordnung aufmerksam 
zu machen, die ihnen bezüglich der Auslegung nicht klar er 
scheinen, und solches Material unmittelbar an die Geschäftsstelle 
des Verbandes einzureichen. 
Der Vorstand des Verbandes. 
Der Vorsitzende. Der Geschäftsführer. 
W a 1 d o w. F. Eiselen. 
Unter Bezugnahme auf das nachstehend abgedruckte Schreiben 
des Verbandsvorstandes vom 31. März d. J„ betr. die Durchsicht 
und Verbesserung der Grundsätze über das Verfahren, 
bei Wettbewerben werden diejenigen Vereinsmitglieder, die 
in der Lage sind, bestimmte Vorschläge in diesem Sinne zu machen, 
ersucht, dem Unterzeichneten hievon Kenntnis zu geben, um für 
die Vertretung der Vorschläge auf der Abgeordneten-Versamm 
lung, die im September d. J. in Dresden stattfinden wird, sorgen 
zu können. 
Stuttgart, den 18. April 1903. Der Vorsitzende: Zügel. 
Dresden-Berlin, den 31. März 1903. 
An die Einzelvereine! 
Bereits auf der Abgeordneten-Versammlung in Bremen 1900 
hat die Vereinigung Berliner Architekten den Antrag gestellt, 
die von der Abgeordneten-Versammlung in Rothenburg o. T. 1897 
angenommenen „Grundsätze für das Verfahren bei Wettbewerben“ 
einer Durchsicht zu unterziehen, da diese nicht allen Anforde 
rungen genügten und verbesserungsbedürftig seien. Es ist diese 
Angelegenheit damals jedoch mit der Begründung zurückgestellt 
worden, dass es nicht zweckmässig sei, an den vor so kurzer Zeit 
aufgestellten Grundsätzen schon wieder zu rühren. 
Die Vereinigung hat nunmehr ihren Antrag wiederholt, da 
sich in der Zwischenzeit gezeigt habe, dass sich aus der jetzigen 
Abfassung der Grundsätze in einigen Punkten Unzuträglichkeiten 
ergeben. Es ist ferner der Antrag gestellt worden, den bestehen 
den Verbandsausschuss zur Wahrnehmung der Wettbewerbs 
grundsätze mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage 
für die diesjährige Abgeordneten-Versammlung in Dresden zu 
betrauen. 
Der Verbands-Vorstand hat diesem Antrage stattgegeben, 
es wird also diese Frage auf die Tagesordnung der Abgeordneten- 
Versammlung gesetzt werden. 
Der Vorstand des Verbandes. 
Der Vorsitzende. Der Geschäftsführer. 
W a 1 d o w. F. Eiseien. 
i l nausgsg.v.Württb. Verein t. Baukunde. — Verantw. Redakteur: Baurat Gebhardt, Stuttgart. — Verlag: Südd. Verl.-Änst., G. m. b. H., München. 
Druck: G. Franz’sche Hofbuchdruckerei (G. Emil Mayer), München.
	        
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