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Monatsschrift des Wüättembg. Vereins für Baükunde in Stuttgart.
No. 3
gleich Null gesetzt und die Scheerspannung des Betons darf
15 kg/qcm nicht übersteigen; dieser Wert wird indessen etwas zu
hoch sein.
Im Interesse des Betoneisenbaues sind allgemein gültige und
zweckentsprechende Vorschriften wünschenswert. Denn die Kon
kurrenz zwischen den einzelnen im Betoneisenbau tätigen Firmen
führt leicht dahin, mit dem Mischungsverhältnis und dem Minimum
der Eiseneinlage unter die zulässige Grenze herunterzugehen, und
wenn dazu noch eine mangelhafte Ausführung kommt, so sind
die Folgen nur Unfälle, welche das Vertrauen zu den Betoneisen
konstruktionen erschüttern müssen.
Diese Vorschriften müssten auch die Rechnungsmethode und
die zulässigen Beanspruchungen festlegen. Wenn jedoch hier nicht
in sachverständiger Weise verfahren wird, so können derartige
Vorschriften einem Verbote gleichkommen. Denn die Betoneisen
konstruktionen treten meist in Konkurrenz mit Eisenkonstruktionen
und wenn die wirtschaftliche Ausnützung der Festigkeiten ge
hindert ist, so wird auch die Ausführung nicht möglich sein.
Bei den hier vorgeführten Rechnungsmethoden kann sehr wohl
mit der zulässigen Druckbeanspruchung des Betons auf 40 bis
50 kg /qcm gegangen werden und entspricht dies einer Bean
spruchung nach der Hennebique’schen Methode von 20—25 kg/qcm.
Unsere österreichischen Kollegen dürfen bei ihren Konstruk
tionen keine grösseren Beanspruchungen herausrechnen, als
22—25 kg/qcm und sind daher gezwungen, solche Rechnungs
methoden anzuwenden, die nicht mehr ergeben, als gestattet ist. ,
Wir in Deutschland sind in dieser Beziehung wesentlich
besser gestellt und verdanken dies dem bahnbrechenden VorgeheiU
des Präsidenten von Leibbrand, der mit den Beanspruchungen des
Betons bei Brücken auf 35—40 kg/qcm ging; infolgedessen
gestatten die meisten Baubehörden Spannungen bis zu dieser
Höhe, mit denen sich schon ganz gut konstruieren lässt.
Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich noch hervor
heben, dass man die besten Auskünfte über die zulässige Druck
spannung des Betons bei Biegung erhält aus Biegebruchversuchen
starkarmierter Betoneisenplatten. Man kann dann aus der Bruch
last die Bruchspannung des Betons berechnen und erhält jeden
falls ein viel zutreffenderes Resultat, wie wenn man die Würfel-
festigkeit als massgebend annimmt.
Personal-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben allergnädigst geruht, Professur für Baukonstruktionslehre und Eisenbahnhochbau dem
zu verleihen am 9. März 1903: ■ Baurat Mörike bei der Ministerialabteilung für das Hochbauwesen
das Ritterkreuz I. Klasse des Friedrichsordens dem Baurat unter Verleihung des Titels und Ranges eines Oberbaurats; die
Mörike bei der Ministerialabteilung für das Hochbauwasen; erledigte Strassenbauinspektion Calw dem etatsmässigen Regie-
zu übertragen am 16. März: rungsbaumeister Burger in Ludwigsburg,
die an der Technischen Hochschule erledigte ordentliche
An die Vereinsmitglieder.
Die Herren Mitglieder werden auf das vom Verbande Deutscher
Architekten- und Ingenieur-Vereine, Oesterreichischer Ingenieur -
und Architekten-Vereine und Schweizerischer Ingenieur- und
Architekten-Vereine herausgegebene und im Erscheinen begriffene
Werk:
„Das Bauernhaus im Deutschen Reich und seinen Grenz
gebieten'',
„Das Bauernhaus in Oesterreich-Ungarn“,
„Das Bauernhaus in der Schweiz“,
Verlag von Gerhardt Kühtmann in Dresden, aufmerksam gemacht
mit dem Anfügen, dass das Werk an die Vereinsmitglieder zu
beachtenswerten Vorzugspreisen abgegeben wird.
Es beträgt der Preis für
„Das Bauernhaus im Deutschen Reich“, 10 Lieferungen, 30 M.
statt 80 M„
„Das Bauernhaus in Oesterreich-Ungarn“, 4 Lieferungen, 16,50 M.
statt 45 M„
„Das Bauernhaus in der Schweiz“, 5 Lieferungen, 17 M. statt
51,50 M.
Es kann das ganze Werk oder auch nur ein einzelner Band
entweder direkt von der Verlagshandlung oder durch Vermittlung
des Vereins bezogen werden.
Die Herren Mitglieder werden eingeladen, von der Gelegenheit,
sich in den Besitz eines so hervorragenden Werkes setzen zu
können, recht zahlreichen Gebrauch zu machen.
Das nachstehende Schreiben des Vorstandes des Verbandes
Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine wird hiemit den
Vereinsmitgliedern mit dem Ersuchen bekannt gegeben, ihre für
die Herausgabe eines Kommentars zur Gebührenordnung für
Arbeiten der Architekten und Ingenieure verwertbaren prakti
schen Erfahrungen der Geschäftsstelle des Verbandes —
Berlin N.-W. 52, Flemmingstrasse — mitzuteilen.
Stuttgart, den 18. April 1903. Der Vorsitzende: Zügel.
Dresden-Berlin, den 27. März 1903.
An die Einzelvereine!
In dem zweijährigen Zeitraum seit Erlass der Gebühren
ordnung für Arbeiten der Architekten und Ingenieure hat sich
herausgestellt, dass der Wortlaut dieser Gebührenordnung an
einigen Stellen eine verschiedene Auslegung zulässt, und haben
sich daraus mancherlei Streitigkeiten ergeben. Es erscheint daher
durchaus wünschenswert, wenn zu der Gebührenordnung ein
Kommentar herausgegeben würde, der in allen zweifelhaften
Punkten die Meinung zum Ausdruck bringt, welche bei Auf
stellung der Gebührenordnung zu Grunde gelegen hat, bezw.
solche Begründungen und Erläuterungen gibt, wie sie sich aus
den praktischen Bedürfnissen als zweckmässig herausgestellt haben.
Die Vereinigung Berliner Architekten hat den Antrag gestellt,
dieser Frage näher zu treten. Dazu ist zunächst die Sammlung
von Material erforderlich. Die Vereine werden daher ergebenst
ersucht, ihre Mitglieder aufzufordern, aus ihrer praktischen Er
fahrung heraus auf alle Punkte der Gebührenordnung aufmerksam
zu machen, die ihnen bezüglich der Auslegung nicht klar er
scheinen, und solches Material unmittelbar an die Geschäftsstelle
des Verbandes einzureichen.
Der Vorstand des Verbandes.
Der Vorsitzende. Der Geschäftsführer.
W a 1 d o w. F. Eiselen.
Unter Bezugnahme auf das nachstehend abgedruckte Schreiben
des Verbandsvorstandes vom 31. März d. J„ betr. die Durchsicht
und Verbesserung der Grundsätze über das Verfahren,
bei Wettbewerben werden diejenigen Vereinsmitglieder, die
in der Lage sind, bestimmte Vorschläge in diesem Sinne zu machen,
ersucht, dem Unterzeichneten hievon Kenntnis zu geben, um für
die Vertretung der Vorschläge auf der Abgeordneten-Versamm
lung, die im September d. J. in Dresden stattfinden wird, sorgen
zu können.
Stuttgart, den 18. April 1903. Der Vorsitzende: Zügel.
Dresden-Berlin, den 31. März 1903.
An die Einzelvereine!
Bereits auf der Abgeordneten-Versammlung in Bremen 1900
hat die Vereinigung Berliner Architekten den Antrag gestellt,
die von der Abgeordneten-Versammlung in Rothenburg o. T. 1897
angenommenen „Grundsätze für das Verfahren bei Wettbewerben“
einer Durchsicht zu unterziehen, da diese nicht allen Anforde
rungen genügten und verbesserungsbedürftig seien. Es ist diese
Angelegenheit damals jedoch mit der Begründung zurückgestellt
worden, dass es nicht zweckmässig sei, an den vor so kurzer Zeit
aufgestellten Grundsätzen schon wieder zu rühren.
Die Vereinigung hat nunmehr ihren Antrag wiederholt, da
sich in der Zwischenzeit gezeigt habe, dass sich aus der jetzigen
Abfassung der Grundsätze in einigen Punkten Unzuträglichkeiten
ergeben. Es ist ferner der Antrag gestellt worden, den bestehen
den Verbandsausschuss zur Wahrnehmung der Wettbewerbs
grundsätze mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage
für die diesjährige Abgeordneten-Versammlung in Dresden zu
betrauen.
Der Verbands-Vorstand hat diesem Antrage stattgegeben,
es wird also diese Frage auf die Tagesordnung der Abgeordneten-
Versammlung gesetzt werden.
Der Vorstand des Verbandes.
Der Vorsitzende. Der Geschäftsführer.
W a 1 d o w. F. Eiseien.
i l nausgsg.v.Württb. Verein t. Baukunde. — Verantw. Redakteur: Baurat Gebhardt, Stuttgart. — Verlag: Südd. Verl.-Änst., G. m. b. H., München.
Druck: G. Franz’sche Hofbuchdruckerei (G. Emil Mayer), München.