Nr. 7 und 8
Monatsschrift des Württembg. Vereins für Badkunde in Stuttgart.
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An die Vereinsmitglieder!
Betreffend Normalien für Hausabflussleitungen.
Die XXXII. Abgeordneten-Versammlung des Verbandes
deutscher Architekten- und Ingenieurvereine in Dresden hat am
31. August 1903 die in Gemeinschaft mit den in Betracht
kommenden anderen Vereinen und Interessentengruppen durch
den Verband neu bearbeiteten Normalien für Hausabflussleitungen
„Deutsche Normalab flussröhren, D. N. A. 1903“ ein
stimmig angenommen.
Die Normalien sind in drei Tabellen, A, B und C dargestellt,
welche samt der dazu gehörigen Erläuterung zum Preise von
1,70 Mk. einschliesslich Porto von der Geschäftsstelle des Ver
bandes in Berlin N. W. 52, Flemmingstrasse 16, bezogen werden
können. Von der Geschäftsstelle können auch Normalzeichnungen
in natürlicher Grösse bezogen werden und zwar:
Satz A, Gusseisenröhren — 37 Blatt — 200 Mk.
„ B, Steinzeugröhren — 5 „ — 20 „
Nachträglich, am Anfang des Jahres 1904, sind gegen die
Normalien Angriffe erhoben worden, über welche sodann der
Verbandsvorstand einen Bericht des mit der Nachprüfung der
Normalien beauftragten Verbandsausschusses eingefordert hat.
Dieser Bericht kommt zu dem Schlüsse, dass die erhobenen
Angriffe nicht berechtigt sind.
Eine die Angelegenheit betreffende Bekanntmachung des
Verbandsvorstandes vom April 1904 ist als Beilage der „Deutschen
Bauzeitung“ erschienen — zusammen mit der zu den Normalien
gehörenden Erläuterung und dem oben erwähnten Bericht des
Prüfungsausschusses — und wird nachstehend zum Abdruck
gebracht.
Stuttgart, den 8. Juli 1904.
Der Vorsitzende: Zügel.
An die Vereinsmitglieder!
Der Architekten- und Ingenieur-Verein zu Düsseldorf hat
aus Anlass der im Monat September d. Js. dort stattgehabten
Abgeordneten- und Wanderversammlung des Verbandes ein
schönes und interessantes, reich illustriertes Werk über Düssel
dorf und seine Bauten herausgegeben. Der Düsseldorfer
Verein hat das Werk den Mitgliedern der übrigen Verbands
vereine zum Vorzugspreise von 15 Mark für das gebundene
Exemplar bis zum 1. Januar 1905 zur Verfügung gestellt.
Bestellungen sind an den Vorsitzenden des genannten Vereins,
Herrn Landesbaurat Görz, Kronprinzenstrasse Nr. 84 in Düssel
dorf, zu richten.
Den verehrl. Mitgliedern des W. Vereins f. Baukunde wird
hievon in empfehlender Weise Kenntnis gegeben.
Stuttgart, den 14. Oktober 1904.
Der Vorsitzende: Zügel.
An die Vereinsmitglieder!
Das nachstehende Schreiben des Vorstandes des Verbands
deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine, betr. die Er
ledigung der Stelle eines Geschäftsführers des
Verbandes wird zur Kenntnis der verehrl. Mitglieder gebracht.
Stuttgart, den 12. Oktober 1904.
Der Vorsitzende: Zügel.
Verband deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine.
Die Stelle des Geschäftsführers des Verbandes
deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine soll
zum 1. Januar 1905, entsprechend dem Beschlusse der 23. Ab
geordneten-Versammlung in Düsseldorf 1904, neu besetzt werden.
Dieselbe war bisher eine nebenamtliche, in Zukunft aber
soll sich der Geschäftsführer vorwiegend dem Verbände
widmen. Art und Umfang seiner sonstigen Tätigkeit unter
liegen der Genehmigung des Verbandsvorstandes.
Der Geschäftsführer muss beim Eintritt in sein Amt Mitglied
eines Verbandsvereines sein und seinen Wohnsitz in Berlin
nehmen. Er ist Mitglied des Verbandsvorstandes. Die Wahl
erfolgt zunächst auf 4 Jahre, jedoch mit beiderseitigem viertel
jährigen Kündigungsrecht. Antritt spätestens zum 1. Januar 1905
erwünscht.
Meldungen mit kurzen Angaben über Lebenslauf, Vor
bildung und bisherige Tätigkeit, sowie über Gehaltsansprüche
werden bis zum 23. Oktober erbeten an die Geschäftsstelle
des Verbandes, Berlin N.-W. 52, Flemmingstr. 16, die auch
nähere Auskunft erteilt.
Frankfurt a M. — Berlin, den 19. September 1904.
Der Verbandsvorstand: Neher, Vorsitzender,
Eiselen, Geschäftsführer.
Zur Frage der Normalisierung der Hausabfluss
leitungen.
Gegen die vom Verbände deutscher Architekten- und
Ingenieurvereine nach Anhörung von Vertretern der in Betracht
kommenden Interessentengruppen bearbeiteten neuen Normalien
für Hausabflussleitungen, welche durch die XXXII. Abgeordneten-
Versammlung in Dresden am 31. August v. Js. einstimmig an
genommen und darnach veröffentlicht wurden, sind von einem
Teile der zu den Beratungen im Dezember 1902 hinzugezogenen
Vertreter anderer Vereine und Interessentengruppen Angriffe ge
richtet worden, die wir nicht unerwidert lassen können.
Diese Angriffe zielen darauf ab, die vom Verbände auf
gestellten Normalien, zu deren wesentlichen Grundlagen übrigens
dieselben Personen, welche sie jetzt angreifen, bei den Beratungen
nachweislich ihre Zustimmung gegeben hatten, als verfehlt hin
zustellen und ihre Einführung zu verhindern. Statt dessen
werden andere Normalien empfohlen, die in irreführender Weise
als die „Normalien der deutschen Ingenieure“ bezeichnet werden
und Unterschriften für diese und gegen die Verbandsnormalien
gesammelt.
Wir drucken daher nachstehend Skizzen und Erläuterungen
ab, welche die vom Verbände aufgestellten „Deutschen Normal
abflussröhren“ erkennen lassen, und geben dazu den Bericht,
welchen der vom Verbände seinerzeit eingesetzte Ausschuss
infolge der Sachlage an den Vorstand erstattet hat.
Wir richten nunmehr die Bitte an die staatlichen und
kommunalen Behörden, sowie an die Architekten und Ingenieure,
die mit der Frage der Hausabflussleitungen zu tun, bezw. in
derselben entscheidende Stimme haben, die Vorschläge des Ver
bandes einer eingehenden Prüfung unterziehen zu wollen, und
sind überzeugt, dass diese Prüfung das Ergebnis haben wird,
dass die „deutschen Normalabflussröhren“ trotz der jetzt gegen
sie gerichteten Agitation sich allgemeinen Eingang verschaffen
werden. —
Im April 1904.
Der Vorstand desVerbandes deutsch er Architekten-
und Ingenieurvereine.
Neher. Bubendey. v. Schmidt. Haag. Eiselen.
Erläuterung zu den vom Verbände Deutscher
Architekten- und Ingenieurvereine aufgestellten
Normalien für Deutsche Normalabflussröhren,
D. N. A. 1903. (Hiezu drei Tabellen A, B und C.)
1. Gusseiserne Röhren.
(Alle Masse in Millimeter.)
1. Die lichten Durchmesser und die normalen
Wandstärken sind wie folgt festgesetzt:
Normaler lichter Durchmesser 50, 70, 100, 125, 150, 200 mm
Normale Wandstärke ... 5, 5, 6, 6, 7, 8 mm
2. Für die Formstücke und deren Gewichts-
b|e r e c h n u n g ist für alle Durchmesser eine um 1 mm grössere,
mittlere Wandstärke bestimmt. Diese Verstärkung erfolgt bei
allen Formstücken, abgesehen von der Uebermuffe, im Inneren
d. h. unter Verengung der Lichtweite des Rohres.
3. Eine Abweichung der Wandstärke an zwei
einander gegenüber liegenden Stellen soll zulässig sein:
bei Röhren von 50 und 70 mm Durchmesser bis zu 15°/ 0 ,
bei Röhren von 100, 125, 150 u. 200 mm Durchm. bis zu 10°/,
von der normalen Wandstärke.