Nr. 7 und 8
Monatsschrift des Württembg. Vereins kür Baukunde in Stuttgart.
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soll neben dem Fabrikzeichen in deutlicher Weise, an geeigneter
Stelle (am besten auf der Muffe) aufgegossen werden.
20. Für die Blei rohran schlösse sind als die zweck
mässigeren Anordnungen, Messingstutzen von 125 mm Bau
länge, woran das Bleirohr mit Plombenlötung angeschlossen
wird, und gusseiserne Flanschenstücke (F-Stücke) festgestellt;
ausserdem sind in zweiter Linie auch verzinnte Eisenstutzen
mit Kelch hiefür aufgenommen.
2. Blei- und Zinkröhren.
21. Die Bleiabflussröhren erhalten folgende Durch
messer, Wandstärken und Gewichte:
Durchmesser 25, 30, 40, 50 mm,
Wandstärke 3,0, 3,5, 4,0, 4,0 mm,
Gewicht für 1 m 3,0, 4,2, 6,3, 7,7 kg.
22. Für Zinkröhren soll Zink nicht unter Nr. 13 mit
0,74 mm Stärke verwendet werden.
3. Steinzeug.
(Alle Masse in (Zentimeter.)
23. Für die Steinzeugröhren sind folgende normale
Durchmesser, Wandstärken und Abmessungen bestimmt:
Durchmesser 10 12,5 15 20cm,
Kleinste zulässige Wandstärke 1,5 1,6 1,7 1,9 cm,
Baulänge der geraden Röhren 60 und 100cm,
Muffentiefe 6 bis 7 cm.
Die Innenfläche der Muffe und das Schwanzende der
Röhre werden auf 5 cm Länge mit wenigstens 5 Riefen ver
sehen.
Die Dichtungsstärke an dem vorderen Muffenrand
soll 1,5 cm betragen und darf bis zum Muffenboden sich bis
auf 1,2 cm vermindern.
24. Für die Bogenröhren gelten folgende Abmessungen:
bei 15" Zentriwinkel 200 cm Halbmesser und 52 cm Baulänge,
„ 30° „ 100 cm „ „ 52 cm „ ,
,, 45 0 „ 60 cm „ „ 47 cm „
Für besondere Fälle (senkrechte Anschlüsse) ist ein Knie-
rohr mit 90° Zentriwinkel und mit einem Halbmesser
gleich ungefähr dem Zweifachen des Rohrdurchmessers vor
gesehen ; dieses Knierohr darf jedoch in liegenden Leitungen
nicht verwendet werden.
25. Die Uebergangsröhren sind mit 60 cm Baulänge
und, mit Ausnahme des Lieberganges von 10 auf 15 cm, nur
mit einem Liebergang von einem Rohrdurchmesser auf den
nächstfolgenden Durchmesser festgestellt.
26. Die Verbindungsröhren sind ausschliesslich mit
einem Winkel von 60° zwischen der Achse des Hauptrohres
und derjenigen des Anschlussstutzens vorgesehen und erhalten
60 cm Baulänge. Doppelverbindungen sind grundsätzlich aus
geschlossen.
4. Einheitliche Bezeichnungen.
27. Für die Leitungen sind nachstehende Benennungen
festgesetzt:
a) Ableitungen für liegende Leitungen, sogenannte Gefäll-
leitungen, Sohlleitungen usw.; sie werden in Haupt
ableitungen und Neben ableitungen geteilt;
b) Fallrohren für senkrecht herabkommende Leitungen; sie
werden in Hauptfallröhren und Nebenfallröhren
geteilt;
c) Schräg leitungen für alle Leitungen, die an der Wand
geschleift werden;
d) Bogenröhren für gebogene Röhren mit Halbmessern
von 500, 1000 und 2000 mm;
e) Knie röhren für gebogene Röhren mit Halbmessern von
zwei Rohrdurchmessern (R 2 D).
Ferner werden folgende Ausdrücke festgesetzt:
Hilfsluftleitung
Fussbögen
Verbindungen
Bogenverbindungen
Sprungröhren
U ebergangsröhren
Liebermuffen
statt sekundäre Ventilation,
„ Fusskrümmer,
„ Abzweigungen,
„ Pfeifenköpfe,
„ Etagenbögen, S-Stücke usw-
„ Reduktionen, Sprung usw.,
„ Lieberschieber.
28. Anmerkung. Für besondere örtliche Verhältnisse
dürfen Formstücke anderer Art verwendet werden. Alle solche
Formstücke müssen jedoch in Wandstärke und Muffe mit den
Normalien übereinstimmen. —
Bericht des Ausschusses für die Nachprüfung der
Normalien für Hausentwässerungsleitungen.
Der Verband deutscher Architekten- und Ingenieurvereine
hat in seiner 32. Abgeordnetenversammlung in Dresden am
31. August 1903 die vom Ausschuss vorgelegte Neufassung der
Normalien angenommen. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig
von den anwesenden Vertretern der sämtlichen deutschen
Architekten- und Ingenieurvereine Gegen diese Normalien
richtet sich eine im Anfang d Js. erschienene Schrift von Ver
tretern deutscher technischer Vereine, die seinerzeit zu der
Beratung dieser Normalien von dem unterzeichneten Ausschuss
eingeladen waren. Diese Schrift greift einerseits das Vorgehen
des Verbandes in dieser Angelegenheit aufs schärfste an; sie
bemängelt anderseits die technischen Einzelheiten und sucht
schliesslich nachzuweisen, dass durch die Verbandsnormalien
eine so hohe Verteuerung der ganzen Hausinstallation eintreten
würde, dass die Einführung dieser Normalien daher schon aus
wirtschaftlichen Gründen unmöglich sei. Diese Schrift ist, soviel
uns bekannt geworden ist, an die Ministerien der deutschen
Staaten und an eine grosse Zahl von Stadtverwaltungen geschickt;
ferner ist ein Auszug dieser Schrift „An die deutschen Ingenieure“,
„An die Installateure“ und „An die Bauräte und Regierungs
baumeister“ verteilt worden. In dieser Schrift sowohl wie im
Auszuge werden den Verbandsnormalien andere Normalien
gegenüber gestellt, welche die Verfasser als „Normalien der
deutschen Ingenieure“ oder als „Normalien deutscher Ingenieure“
bezeichnen und dadurch den Eindruck hervorgerufen haben,
wie uns durch Zuschriften bekannt geworden ist, als seien diese
Normalien von dem „Verein deutscher Ingenieure“ bearbeitet.
Auf diesen Eindruck ist zweifellos ein grosser Teil der zu
stimmenden Erklärungen aus den vorgenannten Kreisen zurück
zuführen, um deren Abgabe bei Versendung des Auszuges unter
Beigabe einer frankierten Postkarte seitens der Verfasser ersucht
worden ist. Der vorerwähnte Auszug enthält über die Ent
stehung der Verbandsnormalien und über ihre Begründung
keinerlei Angaben, so dass sich die Empfänger hieraus kein
klares Bild machen konnten über die Tragweite ihrer Abstimmung
in dem einen oder anderen Sinne. Die ausführliche Schrift
enthält zwar eine Darstellung der Entstehung der Verbands
normalien, aber in einer den Tatsachen so wenig entsprechenden
Weise, dass wir uns veranlasst sehen, die gesamten Vorgänge
nochmals aktenmässig klarzustellen.
Veranlassung zur Aufstellung von Normalien für Haus
abflussleitungen gaben dem Verbände die geradezu unhaltbaren
Zustände, die sich im Laufe der Jahre im Hausinstallationswesen
herausgebildet haben. Es herrscht auf diesem Gebiete, wie be
kannt, eine vollständige Verwirrung, wie schon am besten daraus
hervorgeht, dass gegenwärtig mit „schottischen Röhren“,
„deutschen Abflussröhren“, „leichten Röhren“, „halbschweren
Röhren“ und „schweren Röhren“ gearbeitet wird, wobei die
verschiedenen Giessereien mit diesen Bezeichnungen z. T.
gänzlich verschiedene Begriffe verbinden, dass ferner für die an
gegebenen Rohrarten eine Unzahl teils überflüssiger, teils technisch
mangelhafter Formstücke im Handel sind, die häufig bei den
Hausinstallationen durcheinander geworfen werden. Diese Ver
wirrung trug dazu bei, dass in vielen Fällen technisch richtige
und hygienisch einwandfreie Installationen nicht zur Ausführung
kamen.
Wenn nun auch die Verfasser der Schrift (S. 17) behaupten:
„Dass die Notwendigkeit einer Aenderung der bisher gebräuch
lichen Abflussrohren nicht vorliegt“, so erkennen sie doch un
mittelbar darauf an, „dass es angebracht sei, den von ver
schiedenen Seiten geäusserten Wünschen nach einer einheitlichen
Herstellung der Abflussrohren Rechnung zu tragen,“ und stellen
dann selbst Normalien auf.
Zu der Aufstellung von Normalien für Hausentwässerungs
leitungen war aber zweifellos der Verband deutscher Architekten-
und Ingenieurvereine in erster Linie berufen; dies erkennt auch
der in der Schrift dem Verbände wiederholt entgegengestellte
Verein deutscher Ingenieure ausdrücklich an, da dem Verbände
vorwiegend die Architekten- und Bauingenieure angehören, also