Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

Nr. 7 und 8 
Monatsschrift des Württembg. Vereins kür Baukunde in Stuttgart. 
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soll neben dem Fabrikzeichen in deutlicher Weise, an geeigneter 
Stelle (am besten auf der Muffe) aufgegossen werden. 
20. Für die Blei rohran schlösse sind als die zweck 
mässigeren Anordnungen, Messingstutzen von 125 mm Bau 
länge, woran das Bleirohr mit Plombenlötung angeschlossen 
wird, und gusseiserne Flanschenstücke (F-Stücke) festgestellt; 
ausserdem sind in zweiter Linie auch verzinnte Eisenstutzen 
mit Kelch hiefür aufgenommen. 
2. Blei- und Zinkröhren. 
21. Die Bleiabflussröhren erhalten folgende Durch 
messer, Wandstärken und Gewichte: 
Durchmesser 25, 30, 40, 50 mm, 
Wandstärke 3,0, 3,5, 4,0, 4,0 mm, 
Gewicht für 1 m 3,0, 4,2, 6,3, 7,7 kg. 
22. Für Zinkröhren soll Zink nicht unter Nr. 13 mit 
0,74 mm Stärke verwendet werden. 
3. Steinzeug. 
(Alle Masse in (Zentimeter.) 
23. Für die Steinzeugröhren sind folgende normale 
Durchmesser, Wandstärken und Abmessungen bestimmt: 
Durchmesser 10 12,5 15 20cm, 
Kleinste zulässige Wandstärke 1,5 1,6 1,7 1,9 cm, 
Baulänge der geraden Röhren 60 und 100cm, 
Muffentiefe 6 bis 7 cm. 
Die Innenfläche der Muffe und das Schwanzende der 
Röhre werden auf 5 cm Länge mit wenigstens 5 Riefen ver 
sehen. 
Die Dichtungsstärke an dem vorderen Muffenrand 
soll 1,5 cm betragen und darf bis zum Muffenboden sich bis 
auf 1,2 cm vermindern. 
24. Für die Bogenröhren gelten folgende Abmessungen: 
bei 15" Zentriwinkel 200 cm Halbmesser und 52 cm Baulänge, 
„ 30° „ 100 cm „ „ 52 cm „ , 
,, 45 0 „ 60 cm „ „ 47 cm „ 
Für besondere Fälle (senkrechte Anschlüsse) ist ein Knie- 
rohr mit 90° Zentriwinkel und mit einem Halbmesser 
gleich ungefähr dem Zweifachen des Rohrdurchmessers vor 
gesehen ; dieses Knierohr darf jedoch in liegenden Leitungen 
nicht verwendet werden. 
25. Die Uebergangsröhren sind mit 60 cm Baulänge 
und, mit Ausnahme des Lieberganges von 10 auf 15 cm, nur 
mit einem Liebergang von einem Rohrdurchmesser auf den 
nächstfolgenden Durchmesser festgestellt. 
26. Die Verbindungsröhren sind ausschliesslich mit 
einem Winkel von 60° zwischen der Achse des Hauptrohres 
und derjenigen des Anschlussstutzens vorgesehen und erhalten 
60 cm Baulänge. Doppelverbindungen sind grundsätzlich aus 
geschlossen. 
4. Einheitliche Bezeichnungen. 
27. Für die Leitungen sind nachstehende Benennungen 
festgesetzt: 
a) Ableitungen für liegende Leitungen, sogenannte Gefäll- 
leitungen, Sohlleitungen usw.; sie werden in Haupt 
ableitungen und Neben ableitungen geteilt; 
b) Fallrohren für senkrecht herabkommende Leitungen; sie 
werden in Hauptfallröhren und Nebenfallröhren 
geteilt; 
c) Schräg leitungen für alle Leitungen, die an der Wand 
geschleift werden; 
d) Bogenröhren für gebogene Röhren mit Halbmessern 
von 500, 1000 und 2000 mm; 
e) Knie röhren für gebogene Röhren mit Halbmessern von 
zwei Rohrdurchmessern (R 2 D). 
Ferner werden folgende Ausdrücke festgesetzt: 
Hilfsluftleitung 
Fussbögen 
Verbindungen 
Bogenverbindungen 
Sprungröhren 
U ebergangsröhren 
Liebermuffen 
statt sekundäre Ventilation, 
„ Fusskrümmer, 
„ Abzweigungen, 
„ Pfeifenköpfe, 
„ Etagenbögen, S-Stücke usw- 
„ Reduktionen, Sprung usw., 
„ Lieberschieber. 
28. Anmerkung. Für besondere örtliche Verhältnisse 
dürfen Formstücke anderer Art verwendet werden. Alle solche 
Formstücke müssen jedoch in Wandstärke und Muffe mit den 
Normalien übereinstimmen. — 
Bericht des Ausschusses für die Nachprüfung der 
Normalien für Hausentwässerungsleitungen. 
Der Verband deutscher Architekten- und Ingenieurvereine 
hat in seiner 32. Abgeordnetenversammlung in Dresden am 
31. August 1903 die vom Ausschuss vorgelegte Neufassung der 
Normalien angenommen. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig 
von den anwesenden Vertretern der sämtlichen deutschen 
Architekten- und Ingenieurvereine Gegen diese Normalien 
richtet sich eine im Anfang d Js. erschienene Schrift von Ver 
tretern deutscher technischer Vereine, die seinerzeit zu der 
Beratung dieser Normalien von dem unterzeichneten Ausschuss 
eingeladen waren. Diese Schrift greift einerseits das Vorgehen 
des Verbandes in dieser Angelegenheit aufs schärfste an; sie 
bemängelt anderseits die technischen Einzelheiten und sucht 
schliesslich nachzuweisen, dass durch die Verbandsnormalien 
eine so hohe Verteuerung der ganzen Hausinstallation eintreten 
würde, dass die Einführung dieser Normalien daher schon aus 
wirtschaftlichen Gründen unmöglich sei. Diese Schrift ist, soviel 
uns bekannt geworden ist, an die Ministerien der deutschen 
Staaten und an eine grosse Zahl von Stadtverwaltungen geschickt; 
ferner ist ein Auszug dieser Schrift „An die deutschen Ingenieure“, 
„An die Installateure“ und „An die Bauräte und Regierungs 
baumeister“ verteilt worden. In dieser Schrift sowohl wie im 
Auszuge werden den Verbandsnormalien andere Normalien 
gegenüber gestellt, welche die Verfasser als „Normalien der 
deutschen Ingenieure“ oder als „Normalien deutscher Ingenieure“ 
bezeichnen und dadurch den Eindruck hervorgerufen haben, 
wie uns durch Zuschriften bekannt geworden ist, als seien diese 
Normalien von dem „Verein deutscher Ingenieure“ bearbeitet. 
Auf diesen Eindruck ist zweifellos ein grosser Teil der zu 
stimmenden Erklärungen aus den vorgenannten Kreisen zurück 
zuführen, um deren Abgabe bei Versendung des Auszuges unter 
Beigabe einer frankierten Postkarte seitens der Verfasser ersucht 
worden ist. Der vorerwähnte Auszug enthält über die Ent 
stehung der Verbandsnormalien und über ihre Begründung 
keinerlei Angaben, so dass sich die Empfänger hieraus kein 
klares Bild machen konnten über die Tragweite ihrer Abstimmung 
in dem einen oder anderen Sinne. Die ausführliche Schrift 
enthält zwar eine Darstellung der Entstehung der Verbands 
normalien, aber in einer den Tatsachen so wenig entsprechenden 
Weise, dass wir uns veranlasst sehen, die gesamten Vorgänge 
nochmals aktenmässig klarzustellen. 
Veranlassung zur Aufstellung von Normalien für Haus 
abflussleitungen gaben dem Verbände die geradezu unhaltbaren 
Zustände, die sich im Laufe der Jahre im Hausinstallationswesen 
herausgebildet haben. Es herrscht auf diesem Gebiete, wie be 
kannt, eine vollständige Verwirrung, wie schon am besten daraus 
hervorgeht, dass gegenwärtig mit „schottischen Röhren“, 
„deutschen Abflussröhren“, „leichten Röhren“, „halbschweren 
Röhren“ und „schweren Röhren“ gearbeitet wird, wobei die 
verschiedenen Giessereien mit diesen Bezeichnungen z. T. 
gänzlich verschiedene Begriffe verbinden, dass ferner für die an 
gegebenen Rohrarten eine Unzahl teils überflüssiger, teils technisch 
mangelhafter Formstücke im Handel sind, die häufig bei den 
Hausinstallationen durcheinander geworfen werden. Diese Ver 
wirrung trug dazu bei, dass in vielen Fällen technisch richtige 
und hygienisch einwandfreie Installationen nicht zur Ausführung 
kamen. 
Wenn nun auch die Verfasser der Schrift (S. 17) behaupten: 
„Dass die Notwendigkeit einer Aenderung der bisher gebräuch 
lichen Abflussrohren nicht vorliegt“, so erkennen sie doch un 
mittelbar darauf an, „dass es angebracht sei, den von ver 
schiedenen Seiten geäusserten Wünschen nach einer einheitlichen 
Herstellung der Abflussrohren Rechnung zu tragen,“ und stellen 
dann selbst Normalien auf. 
Zu der Aufstellung von Normalien für Hausentwässerungs 
leitungen war aber zweifellos der Verband deutscher Architekten- 
und Ingenieurvereine in erster Linie berufen; dies erkennt auch 
der in der Schrift dem Verbände wiederholt entgegengestellte 
Verein deutscher Ingenieure ausdrücklich an, da dem Verbände 
vorwiegend die Architekten- und Bauingenieure angehören, also
	        
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