Full text: Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart (1898-1904)

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Monatsschrift des Wurttembg. Vereins fik Baukünde in Stuttgart 
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fertigen Bauernhauswerkes die Originalaufnahmen zu diesem 
Werke, die den Vereinen bezw. Verbandsmitgliedern vom Bauern 
haus-Ausschuss wieder zurückgegeben sind. Es ist also hiezu die 
Unterstützung der Vereine erforderlich. Hr. Schmidt gibt da 
zu die Erklärung, dass es sich höchstens um eine kleine Aus 
wahl der Originalzeichnungen zum Bauernhauswerke handeln 
könne, dass diese aber durch Aufnahmen von Dorfkirchen, Wind 
mühlen usw. zu ergänzen seien. Er bittet, dass die Versammlung 
ihn ermächtigen möge, sich mit den übrigen Mitgliedern des 
Dauernhaus-Ausschusses in Verbindung zu setzen, um festzustellen, 
mit welchen Mitteln dem Antrag auf Beteiligung an der Aus 
stellung am besten entsprochen werden könne. Die Versammlung 
erklärt sich hiemit einverstanden und spricht auf Antrag des 
Hrn. Körte ihre Bereitwilligkeit aus, zu dem gedachten Zwecke 
in bescheidenen Grenzen Mittel zur Verfügung zu stellen. 
, 2. Der Architekten-Verein zu Berlin stellt einen 
weiteren Antrag, die Teilnahme Deutschlands an den internatio 
nalen Architekten-Kongressen betreffend. Es ist gelegentlich der 
letzten Tagung in Madrid von den deutschen Fachgenossen schmerz 
lich empfunden worden, dass das Deutsche Reich nicht offiziell 
vertreten war. Es ist ausserdem der Wunsch laut geworden, 
es möge, nachdem für 1906 ein Kongress in London vorgesehen 
ist, der folgende Kongress 1909 in Deutschland stattfinden. 
Der Architekten-Verein stellt daher den Antrag: 
" I der Verband möge bei Konstituierung des internationalen 
Architekten-Ausschusses, der im Herbst d. J. in Paris stattfinden 
soll und welchem als deutscher Vertreter Herr Reg.- und Gew.- 
Schulrat Dr. Ing. Muthesius angehört, den Antrag stellen, 
dass der übernächste Kongress 1909 in einer deutschen Stadt 
tagen möge (Berlin, Köln, Dresden, München). 
fl) Der Verband möge bei dem Herrn Reichskanzler geeignete 
Schritte tun, dass bei dem nächsten internationalen Architekten- 
Kongress in London 1906 Deutschland ebenso offiziell vertreten 
wird, wie dies bisher bei den internationalen Schiffahrtskongressen 
der Fall gewesen ist. 
Der Vorstand erweitert diesen Antrag dahin, es möge dann 
auch der Verband als solcher auf dem Kongress offiziell vertreten 
sein. 
Auf Antrag des Hrn. Hecht wird einstimmig beschlossen, 
dass letzterem Antrage auf alle Fälle stattzugeben sei; der Vor 
stand wird ausserdem ermächtigt, die übrigen Schritte im Sinne 
des Antrages des Architekten-Vereins zu Berlin zu tun. 
II. Technisch -wissenschaftlicher Teil. 
Zu Punkt 18 der Tagesordnung: Eingaben usw. betr. Gut 
achten der gerichtlichen Sachverständigen. 
Hr. Baumeister hielt nach der eingehenden Vorlage des 
Vorstandes eine weitere sachliche Erörterung bezüglich der Ein 
gabe nicht mehr für erforderlich und beantragte Abstimmung 
en bloc. Der Antrag wird angenommen und der Absendung der 
Eingabe an das Reichsjustizamt in der vorliegenden Fassung mit 
allen gegen 17 Stimmen zugestimmt. Der Geschäftsführer 
beantragt sodann als Mitglied des Ausschusses die weitere Frage 
der Bearbeitung einer Denkschrift entgegen dem Antrage des 
Bayerischen Vereins von dem Arbeitspläne des Verbandes abzu 
setzen, den Ausschuss aufzulösen. Für die Abfassung einer Denk 
schrift sprechen die Hrn. Hecht, Pantle, Kaaf, Wever, 
G r a b o, dagegen die Hrn. Unger, Eiselen, während der 
Vorsitzende den Vorschlag macht, einen neuen Ausschuss 
zu bilden, der in dieser Sache noch weiteres Material zu sam 
meln habe. 
Der Antrag auf Absetzung der Arbeit wird mit 50 gegen 
44 Stimmen angenommen. 
Zu Punkt 19 der Tagesordnung: Begründung zu den 
Bestimmungen über die zivilrechtliche Haft 
barkeit. 
Ein Abdruck dieser Begründung wird an die Abgeordneten 
verteilt. Hr. Zimmer mann gibt dazu noch einige Erläute 
rungen. 
Der Antrag des Ausschusses auf kostenlose Verteilung auch 
dieser Begründung an alle Verbandsmitglieder wird abgelehnt, 
der Ausschuss dagegen ermächtigt, dieselbe nach Prüfung durch 
einen juristischen Sachverständigen als käufliche Verbandsarbeit 
in Druck zu geben. 
Zu Punkt 20 der Tagesordnung: Normalien für Hause n t- 
wässerungs-Leit ungen und Vorschriften für die 
Ausführung der Leitungen. 
Für den 2. Teil dieser Arbeit liegt jetzt ebenfalls ein ab 
geschlossener Entwurf des Ausschusses vor, der an die Abge 
ordneten verteilt wird. 
Der Ausschuss-Vorsitzende, Hr. Sc hm ick, gibt zu der An 
gelegenheit noch einige Erläuterungen, den Stand der Frage der 
Einführung der Normalien betreffend. Angenommen sind die Nor 
malien vom Kgl. Sachs. Finanzministerium und von 
der Baudeputation der freien Stadt Hamburg. Das Badische 
Ministerium des Innern hat erklärt, den Normalien nicht 
in allen Einzelheiten zustimmen zu können und es liege kein 
Anlass für dasselbe vor, in dieser Angelegenheit überhaupt wei 
tere Schritte zu tun. Das preussische Ministerium der 
öffentlichen Arbeiten hat inzwischen erklärt, dass es die 
Steinzeug-Normalien anzunehmen gedenke, dagegen die Normalien 
für Gusseisenröhren „nicht für so einwandfrei halte, um sie in 
seinem Ressort vorschreiben oder empfehlen zu können“. Es wird 
seitens des Ministeriums „vorbehalten, die Bestimmung von Nor 
malabmessungen für gusseiserne Röhren, wie sie für Hausent- 
wässerungs-Leitungen in Reichs- und Staatsgebäuden zweckmässig 
erscheinen, mit dem Hrn. Staatssekretär des Innern, dem Hrn. 
Kriegsminister und dem Hrn. Minister für Landwirtschaft, Do 
mänen und Forsten zu vereinbaren“. Eine weitere Begründung für 
die Ablehnung der Verbands-Normalien wird bedauerlicherweise 
nicht gegeben. 
Hr. Schmick spricht jedoch die Hoffnung aus, dass trotz 
aller Angriffe die Verbandsnormalien sich doch in weitere Kreise 
einführen werden, und bittet die Verbandsmitglieder in dieser Rich 
tung zu wirken. 
Ausserdem beantragt Hr. Schmick namens des Aus 
schusses, den 2. Teil der Ausschussarbeit als Entwurf zu veröffent 
lichen und an die Vereine und städtischen Baubeamten zur Be 
gutachtung zu versenden. An der sich anknüpfenden Erörterung 
beteiligen sich die Hrn. Nessenius, Hirte, Dorp, Bau 
meister, Eiselen, Kaaf, Schmick. Hr. Baumeister 
stellt den Antrag, den Entwurf nicht an die Stadtbaubeamten, 
sondern an die Stadtverwaltungen zu senden. Dem Ausschussantrag 
wird mit dieser Abänderung stattgegeben. 
Die Hrn. Baumeister und Nessenius sprechen namens 
des Freiburger Bezirksvereins des Badischen Vereins bezw. namens 
des Hannoverschen Vereins aus, dass sich diese in vorliegender 
Frage keineswegs in Gegensatz zu den Verbandsbeschlüssen hätten 
setzen wollen. Es beruhe diese Anschauung auf einem Missver 
ständnis und damit sei wohl auch der im Geschäftsbericht den 
beiden Vereinen gemachte Vorwurf hinfällig. 
Zu Punkt 21 der Tagesordnung: Werkvertrag zwischen 
Bauherrn und Unternehmer mit allgemeinen Be 
dingungen, sowie Vertrag zwischen Bauherrn und 
Architekt oder Ingenieur usw. 
Die Ausschussarbeit liegt den Abgeordneten in einem Nach 
trag zum Geschäftsbericht bereits vor. Namens des Ausschusses 
berichtet noch eingehender Hr. Reimer. 
Aus der Versammlung heraus werden von den Hrn. S e i 11 e r , 
Kaaf, Hecht, Grabe, Weidenbach zu dem ersten dieser 
Verträge noch verschiedene Wünsche geäussert. Auf Antrag 
Kaaf soll die Arbeit mit den Abänderungs-Vorschlägen des Ver 
eins Dresdner Architekten den Verbandsvereinen nochmals zur 
Prüfung zugehen. Diesem Antrag wird mit Ausdehnung auf die 
beiden anderen Verträge zugestimmt. 
Schluss der Verhandlungen am 1. Tage abends 5 Uhr. 
Düsseldorf, den 9. September 1904. 
Die Schriftführer: Bon gar d. 0. Klein. 
Der Geschäftsführer: F. Eiselen. 
2. SitzungstagamlO. September 1904. 
Zu Beginn der Sitzung verliest der Geschäftsführer den 
Sitzungsbericht des vorhergehenden Tages, der von der Versamm 
lung mit dem Zusatz des Hrn. Baumeister und Nessenius 
zu Punkt 20 genehmigt wird. 
Hr. Bubendey berichtet sodann namens des Ausschusses 
für die Vorbereitung der Neuwahl des Geschäftsführers. Der 
Ausschuss bringt keine bestimmte Persönlichkeit in Vorschlag, 
hält es vielmehr für geboten, die Stelle auszuschreiben. Er be 
antragt, den Vorstand hierzu zu ermächtigen, diesem die Aus
	        

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