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I Konversations- und Erholungsraum 60 qm, }
2 Archivräume 75» } |
I Bibliothek . 40:1 I
Garderobe . NE St U 80: N
Stadtverordneten-Räume Sa. 940 qm. ||
30. Festsaal 1
(im Hauptgeschoss): ||
DS ey ee a 450.0m, il
I Anrichteraum mit Speisenaufzug und besonderer Treppe nach der 1
im. Untergeschoss. befindlichen Küche. HL SO Hl
Garderoben und sonstige Nebenräume .:... =... zus. 200
Festsaal Sa. 700 qm.
In dem Untergeschosse können ausser den im vorstehenden Verzeichnisse durch
bezügliche Anmerkung bezeichneten Räumen untergebracht werden:
31. Hausverwalter-Wohnung
(im Untergeschoss):
und’ rt Stube für den‘ Heizer 0 He az, 200 qm.
32. Ratsärar
(im Untergeschoss, Nähe‘ der Hausverwalterwohnung) ©
für die Aufbewahrung des Stadtschatzes und der Depositen, feuer-
und einbruchssicher en 120 qm.
33. Ratskeller
mit allen zum Betriebe eines Wein- und Bierschankes nötigen Wirt-
schafts- und Nebenräumen . 1200 qm.
Leipzig, den 5. November 1896,
Der Rat der Stadt Leipzig.
Dr, Georgi, Oberbürgermeister.
Allgemeine Bedingungen.
Zu der Preisbewerbung werden Architekten, welche Angehörige des Deutschen
Reiches sind, zugelassen und eingeladen, , |
Die Entwürfe sind bis zum I. Mai 1897 einzureichen.
Zur Darstellung jeden Entwurfes werden folgende Zeichnungen und Schriftstücke
verlangt und zugelassen:
a) die Situation des projektierten Rathauses, einzutragen in den beigehenden
Lageplan im Mafsstabe I: 500; |
b) die Grundrisse sämtlicher Geschosse des Rathauses im Mafsstabe 1.1200; |
c) 4 Hauptansichten im Mafsstabe ı : 200;
) die hauptsächlichsten, zur Klarlegung des Projektes nötigen Durchschnitte,
mindestens ‚3 Querschnitte im Mafsstabe 1: 200; $
e) eine nur in Linien dargestellte perspektivische Ansicht des Gebäudes, für )
welche der im beigehenden Lageplan mit X bezeichnete Standort mit
Augenhöhe von 1,70 m über dem Fussboden zu wählen ist. Die Bildebene
ist durch die dem Beschauer zunächst liegende Ecke des Hauptgebäudes
zu legen und sind an dieser Ecke die Höhen im Mafsstabe von I:200
aufzutragen;
eine zweite perspektivische Ansicht des Gebäudes, ebenfalls nur in Linien
dargestellt, vom Standpunkt y aus gesehen. Für dieselbe gilt das unter e)
Gesagte;
g) ein kurzer Erläuterungsbericht nebst Kostenüberschlag,
Entwürfe, welche den vorstehenden Bestimmungen oder der Bestimmung in $ ı
Absatz I nicht entsprechen, sind ausgeschlossen, S
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