Full text: Die Logik der Dichtung

Die Begriffsbildung ‘Dichtung und Wirklichkeit' 
u 
Dichtung und Wirklichkeit auch für Ingarden noch nicht erschöpfend be 
schrieben. Daß die Wirklichkeit dennoch der Stoff der Dichtung ist, wird so 
ausgedrückt, »daß die Satzkorrelate ihrem Gehalte nach in die reale Welt 
hinausversetzt werden«. 25 Aber die Rein-Intentionalität wird durch die Be 
stimmung aufrechterhalten, daß »die Hinausversetzung nicht in dem Modus 
des vollen Ernstes sondern in einer diesen Ernst nur vortäuschenden Weise 
vollzogen wird: Die rein intentionalen Sachverhalte bzw. Gegenstände wer 
den nur als real existierende angesprochen, ohne daß sie mit dem Realitäts 
charakter durchtränkt wären«. 26 Ingarden meint nun, daß es die so definier 
ten »quasi-urteilsmäßigen Behauptungssätze« seien, die »die Illusion der 
Realität.. . hervorrufen«, daß sie »eine suggestive Kraft mit sich führen, 
die uns bei der Lektüre erlaubt, uns in die fingierte Welt hineinzuversenken 
und wie in einer eigentümlich nicht-wirklichen und doch wirklich scheinen 
den Welt zu leben«. 27 Diese Reduktion des Nichtwirklichkeitscharakters 
einer mimetischen Dichtung auf die Sätze, aus denen sie besteht, scheint je 
doch das Phänomen keineswegs befriedigend zu erklären. Ja sie stellt letzt 
lich nichts anderes als einen Zirkel dar. Die Sätze oder Aussagen eines Ro 
mans werden als ‘Quasi-Aussagen’ erst dadurch konstituiert, daß sie in 
einem Roman stehen. Nicht der Satz an sich »Alles ging drunter und drüber 
im Hause Oblonsky«, mit dem Tolstois >Anna Kareninat anfängt, ruft als 
solcher die Illusion der Realität hervor. Denn seiner Form nach kann er, 
losgelöst aus dem Romankontext, eine Mitteilung über eine Realität sein: 
wenn er etwa in einem Briefe steht. Die Nichtwirklichkeit der Romanwelt 
wird, wie wir sehen werden, durch ganz andere Funktionen der Sprache er 
zeugt, nämlich eben durch echte Funktionen, die die Ursache der Phäno 
mene sind. Die Bezeichnung der Sätze eines Romans oder Dramas als Quasi- 
Urteile besagt aber nichts anderes als die tautologische Tatsache, daß wir, 
wenn wir einen Roman oder ein Drama lesen, wissen, daß wir einen Roman 
oder ein Drama lesen, d. h. uns nicht in einem Wirklichkeitszusammenhang 
befinden. Ingarden - und freilich nicht er allein - hat an dem entscheidenden 
Faktor vorbeigesehen, der »die mysteriöse Leistung des literarischen Kunst 
werks« 28 hervorruft und den Aristoteles als die Mimesis handelnder Men 
schen bestimmt hat. Eklatant tritt dieses Mißverständnis in Ingardens Ver 
such hervor, die Erscheinung des historischen Romans zu bestimmen. Für 
diese Kategorie stimmt ihm der Begriff des Quasi-Urteils nicht mehr ganz. 
Hier, meint er, »kommen die Quasi-Urteilssätze den echten Urteilssätzen 
um einen Schritt näher« 28 , denn es wird auf eine als real ausgewiesene Reali 
25. ebd. S. 168 
26. ebd. S. 176 
27. ebd. S. 180 
28. ebd. S. 180
	        
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