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Gewerbsleuten, besonders solchen von kleinerem Betrieb, als Vorbilder dienen
könnten, für Rechnung der Staatskasse aufzukaufen unter der Voraussetzung,
dass er bei seinen Aufkäufen auf solche in Württemberg einheimische und
dessen Verhältnissen entsprechende Fabrikationszweige sein Augenmerk
richten werde, die in ihrer Ausbildung überhaupt noch zurückstehen oder
wenigsteris zur Entwicklung nach einer neuen Seite hin sich eignen und
welchen nicht bereits durch grösseren kaufmännischen Handel die besseren
Muster aus dem Ausland herbeigeschafft werden«.
Dieser Ermächtigung gemäss kaufte Mohl 918 Muster »im Fache des
feineren kurzen Waren-Handels oder der sog. Tabletterie und einige Teppich-,
Geflechtwaren- und lackierte Holzwaren-Muster« mit einem Aufwand von
zusammen 3333 Frcs. 82 Cts. ein und sandte dieselben im Januar 1840 an das
K. Finanzministerium, bat aber zugleich, nicht früher darüber weiter zu ver
fügen, als bis er seinen Reisebericht dazu geliefert haben werde. Aus diesem
Grunde und da auch eine Kommission von kaufmännischen Sachverständigen
die Waren »zwar als sehr schön, zum Teil wirklich kunstvoll, vieles davon
jedoch insofern weniger zu Mustern für vaterländische Gewerbetreibende
geeignet erklärte, als dasselbe mehr zu Mode- und Luxusartikeln gehöre,
welche für unsere Verhältnisse weniger passen,« blieb eine weitere Verfügung
über die Muster mehrere Jahre lang im Anstand, bis der dazu gehörige
Reisebericht*) einlief, was erst im Juli 1844 der Fall war.
Nun wurde der Ausschuss der Gesellschaft für Beförderung der Ge
werbe mit der Begutachtung der in diesem Berichte gemachten Vorschläge
(welche u. a. noch auf die Errichtung von Gewerbeschulen auch in kleineren
mit Industrie begabten Landstädten und auf Einführung des Zeichenunter
richts nach der Dupuis’schen Methode gerichtet waren) beauftragt. Er
äusserte sich u. a. dahin, dass die Mustersammlung durch die in dem Reise
bericht enthaltene eingehende Beschreibung: eine <janz andere Bedeutung:
und Beleuchtung, als sie an und für sich gehabt, erhalte, weil sie Denjenigen,
welche die Muster zur Einsicht bekommen, Aufschluss gebe, wie sie jene
Waren zur Verbesserung ihres Gewerbebetriebs benützen können. Was
insbesondere die Tabletteriewaren betraf, so sollten dieselben nach Molds
Vorschlag »dem Stadtrat in Geislingen zur Aufbewahrung und öffentlichen
Benützung übergeben werden«. Diesen Vorschlag befürwortete der Aus
schuss, bemerkte aber dazu, dass es nicht ausgeschlossen sein werde, dass
einzelne Stücke auch Gewerbsleuten an andern Orten durch Vermittlung der
Ortsobrigkeiten zur Nachbildung und Zeichenschulen anderer Orte zum Nach
zeichnen übergeben werden. Die Teppichmuster mögen in der Sammlung
der Polytechnischen Schule in Stuttgart ihre Stelle finden; jedoch möchte
den inländischen Teppichfabrikanten nicht nur die Einsicht davon gestattet,
*) Der Bericht ist auch im Druck erschienen mit dem Xitel; »Aus den gewerbswissenschaft-
iichen Ergebnissen einer Reise in Frankreich. Von Obersteuerrat M. Mohl. Stuttgart und Tübingen.
J. G. Cotta’scher Verlag. 1845.«