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sowie anlässlich von schriftlichen Ausstellungen, welche Direktor v. Gaupp
vom Standpunkte des Betriebs der verschiedenen Institute aus machte, fan
den zahlreiche Ueberarbeitungen und Einzelnverbesserungen an den beider
seitigen Plänen statt, bis die Hauptdesiderien als erledigt angesehen werden
konnten.
Die deünitive Entscheidung, welcher Plan ausgeführt werden solle, war
nun zu treffen. Dies konnte bei der gegebenen Sachla'ge nur erfolgen auf
Grund vorgängiger möglichst genauer Untersuchungen und Vergleichungen.
Zu diesem Behuf wurden die nicht im Dienst der Finanzverwaltung stehen
den württembergischen technischen Mitglieder des früheren Preisgerichts,
Baudirektor v. Egle und Oberbaurat Dr. v. Leins, um die Erstattung eines
technischen Gutachtens ersucht.
Solches wurde von denselben unterm 12. Januar 1889 mit der grössten
Gründlichkeit erstattet und am Schlüsse in folgende Worte zusammengefasst:
»Der Hartel-Neckelmannsche Plan ist für die Ausführung brauchbar
und zu empfehlen. Er ist ganz entschieden besser als die beiden anderen
Pläne; auch ist es nicht wahrscheinlich, dass überhaupt für das gegebene
Programm und Baufeld eine bessere Lösung erzielt werden kann. Wir sind
demnach durch unsere eingehenden Studien zum gleichen Resultat gekommen,
wie das Preisgericht im Juni v. J.«
Nunmehr wurden auch noch die beiden Behörden, welche in den Neubau
aufgenommen werden sollten, darüber gehört, welchem der beiden Pläne, von
Hartei & Neckelmann oder von Oberbaurat Sauter (der dritte war infolge
des technischen Gutachtens gegen die beiden anderen zurückgetreten), vom
Standpunkt des Betriebs aus der Vorzug zu geben sei. In einem eingehen
den Berichte der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel wurden alle in
Betracht kommenden Hauptpunkte einzeln untersucht und die beiden Pläne
miteinander verglichen. Das Ergebnis war, dass auch vom Verwaltungstand
punkt aus in einer weitaus grösseren Zahl von Hauptpunkten der Plan von
Hartei & Neckelmann dem Plane von Oberbaurat Sauter voranzustellen sei.
Auch die K. Zentralstelle für die Landwirtschaft sprach sich dahin aus,
dass dem Hartel-Neckelmannschen Plan der Vorzug vor dem Sauterschen
zu geben sei.
Bei diesem Uebereinstimmen sämtlicher Gutachten konnte die schliess-
liche Entscheidung wohl kaum eine andere sein, als die, dass der Plan von
Hartel-Neckelmann zur Ausführung kommen solle.
Für die Berechnung des Bauaufwands nach dem vorgeschlagenen Pro
jekte wurde vorläufig ein Einheitspreis von 20 jft. für das Kubikmeter zu
Grunde gelegt, was bei 128406 zu umbauenden Kubikmetern eine Summe
von 2 570 000 <M. — 4 ergab,
hiezu Architektenhonorar 57 000 * — »
Mobiliarausstattung 300000 » — »
Grunderwerbung ' 180087 » 23 »
somit Gesamtaufwand 3107087 jft. 23-4.