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lichem Fleiss und nicht gewöhnlicher Sachkenntnis, mit Liebe und
Eifer sind die reichen Sammlungen zusammengebracht worden, welche
dieses Musterlager enthält. Der Nutzen für das Gewerbe und Kunst
gewerbe, den diese Sammlungen gewähren, ist gewiss gar nicht hoch
genug anzuschlagen und gerade gegenwärtig bei dem heissen Wett
kampf der Gewerbe ist die Belehrung und Unterstützung, die das
Gewerbe und Kunstgewerbe aus solchen Sammlungen zieht, von
ausserordentlichem Wert;«
des Abgeordneten der Stadt Stuttgart, Stälin:
»Dieses Gebäude wird mit seinen im Lauf von Jahrzehnten gesam
melten Schätzen, die in schöner planvoller Aufstellung erst recht
zur Geltung und Wirkung gelangen können, eine Quelle der Be
lehrung für das Land und zugleich eine Stätte der Anregung und
Förderung werden für den heimischen Gewerbefleiss, damit er in
den Bahnen fortschreite, die schon der verdienstvolle Präsident der
K. Zentralstelle, v. Steinbeis, ihm gewiesen hat, der Mann, dessen
Name bei der württembergischen Industrie allezeit mit Dankbarkeit
und Verehrung genannt werden wird.«
Die bevorstehende Feier des 25jährigen Regierungs-Jubiläums Seiner
Majestät des Königs Karl gab noch weiter den Ständen Anlass zu dem
Beschlüsse, zur Erinnerung an die reichgesegnete Regierung Sr. Majestät
die mittlere grosse Halle im Landes-Gewerbemuseum künstlerisch auszu
schmücken mit Werken der Bildhauerei und der Malerei, welche Bezug
haben sollen auf die vaterländische Geschichte und den freudigen Anlass
der Festfeier. Zur Herstellung dieses Gedenkzeichens wurden der ständischen
Kasse 180000 dt aus dem Vermögen der Restverwaltung zur Verfügung
gestellt (Finanzgesetz vom 7. Juni 1891, Art. 11, Rgbl. S. 97).
Im Nachtrag zum Finanzgesetz-Entwurf für 1891/93 wurde sodann als
letzte Baurate eine Exigenz von 1350000 di eingebracht. Im Sinne der
obenerwähnten ständischen Beschlüsse war den bauleitenden Architekten die
bestimmte Weisung erteilt worden, bei Ausarbeitung der definitiven Plane
auf möglichste Kostenersparnis Bedacht zu nehmen, auch war Architekt
Neckelmann, welcher als möglich erklärt hatte, durch Verminderung der
Stockhöhe der Bureauräume den Gesamtaufwand auf 2 800 000 dt herabzu
bringen, beauftragt worden, die Stockhöhe des zweiten Obergeschosses gegen
über dem Konkurrenzprojekt von 5,20 m auf 4 m zu vermindern, und in
Betracht der hiedurch zu erzielenden Ersparnisse den Ausführungsplan nebst
Kostenvoranschlag zu fertigen. Trotz der infolge hievon eingetretenen
Verminderung des Kubikinhalts des Gebäudes Hess sich die Summe von
2800000 als höchste Grenze nicht einhalten und es berechnete sich bei
der eingebrachten Exigenz (Begründung s. Verb, der K. der Abg. 1890—91.
II. Beil.-Bd. S. 5305) die letzte Baukostenrate: