Volltext: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

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BAUZEITUNG

NR.  1

Projekt  „An  der  Quelle“  II.
Preis  von  600  Mark.  Verfasser;  Architekt  Albeet  Eitel  in  Stuttgart.

den  solche  durchschnittlich  auch  hoch  bewertet.  In
Württemberg  wurden  bei  einem  Verkauf  aus  den  Gemeindewaldungen
  in  Baiersbronn  über  1200  Stämme  Nadelholz
mit  131  °/ 0  der  forstamtlichen  Einschätzung  bewertet.  Bei
einem  Suhmissionsverkauf  in  Mühringen  (Amt  Horb)
stellte  sich  die  Einnahme  für  Nadelstammholz  auf  durchschnittlich ­
  118,5  %  der  Forsttaxen.  Im  Forstamt  Pfalzgrafenweiler ­
  wurden  über  4000  fm  Nadelstammholz  mit
120  °/ 0  der  Revierpreise  bewertet.  In  Altensteig  gelangten ­
  rund  1000  fm  des  gleichen  Materials  zu  114,6  °/ 0
zur  Verwertung.  In  der  Rheinpfalz  stellte  sich  der
Erlös  bei  einem  Verkauf  im  Porstamt  Hinterweidental-Ost
  für  Buchenstammholz  auf  11—28,26  M.,  für  Buchenschwellenholz ­
  auf  12,60—14,60  M.  pro  Festmeter;  im
ganzen  überschritt  daselbst  der  Erlös  die  Taxe  um  9,6  °/ 0 .
In  den  badischen  Domänewaldungen  stellten  sich  die
jüngsten  Erlöse  für  Nadellangholz  auf  13,75—24,76  M.,
für  Nadelblochholz  auf  26  M.  für  la  KL,  17,75  —  22,25  M.
für  1b  KL,  für  1.  KL  auf  18,25—22,75  M.,  für  2  b  KL

auf  15,25—17,75  M.,  für  2.  KL  auf  16,25—21,50  M.,  für
3.  KL  auf  12,25—16,25  M.,  für  Nadelholzabschnitte
2.  KL  17  M.  per  Festmeter.  Einen  sehr  animierten  Verlauf ­
  nahm  ein  in  Münster  (Elsaß)  abgehaltener  Verkauf,
wobei  für  rund  18  000  fm  Nadelstammholz  110%  der
Taxe  erzielt  worden  sind.
GEWERBEPOLIZEILICHE  ENTSCHEIDUNG
Eine  Zinkschmelzerei  und  Zinktiegelgießerei  ist  keine
lästige  Anlage  im  Sinne  des  §16  der  Gewerbeordnung.
Eine  vorläufige  Bauerlauhnis  nach  §  19  a  der  Gewerbeordnung ­
  kann  in  der  Rekursinstanz  nicht  mehr  beantragt
werden.  Von  der  Kreisregierung  war  der  Firma  X  in  N
die  gewerbepolizeiliche  Erlaubnis  zur  Errichtung  einer
Verzinnungsanstalt  und  einer  Zinkschmelzerei  unter  Abweisung ­
  der  von  Nachbarn  erhobenen  Einsprachen  erteilt
worden.  In  der  über  die  eingelegte  Beschwerde  ergangenen ­
  Entscheidung  des  Ministeriums  des  Innern  vom
6.  November  v.  J.  wird  bezüglich  der  Zinkschmelzerei
	        
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