Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

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BAUZEITUNG 
NR. 1 
Projekt „An der Quelle“ II. 
Preis von 600 Mark. Verfasser; Architekt Albeet Eitel in Stuttgart. 
den solche durchschnittlich auch hoch bewertet. In 
Württemberg wurden bei einem Verkauf aus den Gemeinde- 
waldungen in Baiersbronn über 1200 Stämme Nadelholz 
mit 131 °/ 0 der forstamtlichen Einschätzung bewertet. Bei 
einem Suhmissionsverkauf in Mühringen (Amt Horb) 
stellte sich die Einnahme für Nadelstammholz auf durch 
schnittlich 118,5 % der Forsttaxen. Im Forstamt Pfalz 
grafenweiler wurden über 4000 fm Nadelstammholz mit 
120 °/ 0 der Revierpreise bewertet. In Altensteig ge 
langten rund 1000 fm des gleichen Materials zu 114,6 °/ 0 
zur Verwertung. In der Rheinpfalz stellte sich der 
Erlös bei einem Verkauf im Porstamt Hinterweidental- 
Ost für Buchenstammholz auf 11—28,26 M., für Buchen 
schwellenholz auf 12,60—14,60 M. pro Festmeter; im 
ganzen überschritt daselbst der Erlös die Taxe um 9,6 °/ 0 . 
In den badischen Domänewaldungen stellten sich die 
jüngsten Erlöse für Nadellangholz auf 13,75—24,76 M., 
für Nadelblochholz auf 26 M. für la KL, 17,75 — 22,25 M. 
für 1b KL, für 1. KL auf 18,25—22,75 M., für 2 b KL 
auf 15,25—17,75 M., für 2. KL auf 16,25—21,50 M., für 
3. KL auf 12,25—16,25 M., für Nadelholzabschnitte 
2. KL 17 M. per Festmeter. Einen sehr animierten Ver 
lauf nahm ein in Münster (Elsaß) abgehaltener Verkauf, 
wobei für rund 18 000 fm Nadelstammholz 110% der 
Taxe erzielt worden sind. 
GEWERBEPOLIZEILICHE ENTSCHEIDUNG 
Eine Zinkschmelzerei und Zinktiegelgießerei ist keine 
lästige Anlage im Sinne des §16 der Gewerbeordnung. 
Eine vorläufige Bauerlauhnis nach § 19 a der Gewerbe 
ordnung kann in der Rekursinstanz nicht mehr beantragt 
werden. Von der Kreisregierung war der Firma X in N 
die gewerbepolizeiliche Erlaubnis zur Errichtung einer 
Verzinnungsanstalt und einer Zinkschmelzerei unter Ab 
weisung der von Nachbarn erhobenen Einsprachen erteilt 
worden. In der über die eingelegte Beschwerde er 
gangenen Entscheidung des Ministeriums des Innern vom 
6. November v. J. wird bezüglich der Zinkschmelzerei
	        
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