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BAUZEITUNG
NR. 1
Projekt „An der Quelle“ II.
Preis von 600 Mark. Verfasser; Architekt Albeet Eitel in Stuttgart.
den solche durchschnittlich auch hoch bewertet. In
Württemberg wurden bei einem Verkauf aus den Gemeindewaldungen
in Baiersbronn über 1200 Stämme Nadelholz
mit 131 °/ 0 der forstamtlichen Einschätzung bewertet. Bei
einem Suhmissionsverkauf in Mühringen (Amt Horb)
stellte sich die Einnahme für Nadelstammholz auf durchschnittlich
118,5 % der Forsttaxen. Im Forstamt Pfalzgrafenweiler
wurden über 4000 fm Nadelstammholz mit
120 °/ 0 der Revierpreise bewertet. In Altensteig gelangten
rund 1000 fm des gleichen Materials zu 114,6 °/ 0
zur Verwertung. In der Rheinpfalz stellte sich der
Erlös bei einem Verkauf im Porstamt Hinterweidental-Ost
für Buchenstammholz auf 11—28,26 M., für Buchenschwellenholz
auf 12,60—14,60 M. pro Festmeter; im
ganzen überschritt daselbst der Erlös die Taxe um 9,6 °/ 0 .
In den badischen Domänewaldungen stellten sich die
jüngsten Erlöse für Nadellangholz auf 13,75—24,76 M.,
für Nadelblochholz auf 26 M. für la KL, 17,75 — 22,25 M.
für 1b KL, für 1. KL auf 18,25—22,75 M., für 2 b KL
auf 15,25—17,75 M., für 2. KL auf 16,25—21,50 M., für
3. KL auf 12,25—16,25 M., für Nadelholzabschnitte
2. KL 17 M. per Festmeter. Einen sehr animierten Verlauf
nahm ein in Münster (Elsaß) abgehaltener Verkauf,
wobei für rund 18 000 fm Nadelstammholz 110% der
Taxe erzielt worden sind.
GEWERBEPOLIZEILICHE ENTSCHEIDUNG
Eine Zinkschmelzerei und Zinktiegelgießerei ist keine
lästige Anlage im Sinne des §16 der Gewerbeordnung.
Eine vorläufige Bauerlauhnis nach § 19 a der Gewerbeordnung
kann in der Rekursinstanz nicht mehr beantragt
werden. Von der Kreisregierung war der Firma X in N
die gewerbepolizeiliche Erlaubnis zur Errichtung einer
Verzinnungsanstalt und einer Zinkschmelzerei unter Abweisung
der von Nachbarn erhobenen Einsprachen erteilt
worden. In der über die eingelegte Beschwerde ergangenen
Entscheidung des Ministeriums des Innern vom
6. November v. J. wird bezüglich der Zinkschmelzerei