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BAUZEITUNG
NR. 14
Gang. Durchgehende ist die Stockhöhe nur etwa 2,80 m,
also ungenügend für den Luftraum und die Beleuchtung.
Die Fensterpfeiler der Hauptfensterwand (bis zu 2,50 m)
sind viel zu breit. Bei den dreiseitig, oft auch bei den
zweiseitig beleuchteten Sälen müssen die Kinder in die
Helle sehen.
Die Sitzbänke sind mangelhaft, müssen bis zu sechs
Kinder in der Bank aufnebmen und stoßen meist hart an
die Längswände oder an die Rückwand an. Für die
Schüleraborte war schlecht gesorgt; es war meist nur
ein Sitzabort für die Klasse vorhanden, der neben oder
hinter dem Treppenhaus angebracht war. Die Gänge
waren fast durchweg schmal (1,70 bis 2 m), die Treppen
zu den Schulsälen in oberen Stockwerken schmal und steil.
In erster Linie waren es die Sitzbänke, welche dringend
einer Abhilfe bedurften. Das Kgl. Ministerium des Kirchenund
Schulwesens ging bahnbrechend in dieser Frage vor
und gab am 19. März 1868 genaue Vorschriften über die
Größen-, Längen- und Einzelmaße der Schulbänke; am
28. Dezember 1870 folgten genaue Vorschriften über die
Einrichtung der Schulhäuser, welche heute noch in Kraft
sind und welche sich gut bewährt haben.
Eingehend werden alle Teile vom Bauplatz bis zur
inneren Ausstattung festgelegt und bestimmt. Als wesentliche
Verbesserungen sind zu bezeichnen: Sorgfältige
Auswahl des Bauplatzes, Hinausverlegung des Schülerabtritts
aus dem Haus; für das Schulzimmer: größere
Stockhöhe, kleinere Fensterpfeiler, größerer Luftraum,
ausreichende Tagesbeleuchtung; die Treppen zu Schulzimmern
in oberen Stockwerken erhalten mehr Breite und
bessere Steigungsverhältnisse.
Nach diesen Vorschriften ist eine große Zahl von
Schulhäusern im Land erbaut worden. Als charakteristisches
Beispiel mag das Schulhaus in Weil i. D.
gelten (1887). Einen weiteren Ausbau dieses Typs zeigt
das im Jahre 1901 erstellte Schulhaus in Hohenhaslach,
OA. Vaihingen a. E. Hier sind entsprechend der neuzeitlichen
Verwendung von Walzeisen die Gebälke von
Eisen konstruiert. Die gußeisernen Säulen, welche früher
allgemein in den Schulsälen zum Tragen der Decken
nötig waren, kamen in Wegfall. Eine größere Anzahl
von Schulzimmern zeigt die einbündige Schulhausanlage
von Böckingen, OÄ. Heibronn (1898), welche jetzt schon
vergrößert werden muß.
Die nach ohiger Verordnung vom Jahre 1870 errichteten
Volksschulgebäude zeigen durchweg helle freundliche
Schulräume, Vorplätze und Treppenhäuser. Die
Hinausverlegung der Schulaborte in den Hofraum gab zu
keinerlei Bedenken Anlaß. Die äußere Gestaltung geschah
im allgemeinen in schlichter Weise, alles symmetrisch,
meist gefugter Backsteinbau unter Verwendung von
Maschinen- oder Verblendersteinen. Das Gebäude wird
mit einem Satteldach abgedeckt und etwa noch durch
ein Zwerchhaus belebt. Die Sitzbänke werden in der
Mehrzahl als Pendelsitze drei- und viersitzig gewählt. Zur
Heizung dient größtenteils ein eiserner Regulierfüllofen
oder Mantelofen. Für die Abluft wird ein Ventilationskamin
vorgesehen. Die Lufterneuerung erfolgt bisweilen
durch Frischluftkanäle im Gebälk, welche zum Ofen
führen, immer aber durch kleine Lüftungsflügel in den
Hauptfenstern oder Glasjalousien in oberen Flügeln.
Wenn nun auch die Schulen in ihren Räumlichkeiten
bedeutend gewonnen hatten, so war doch das Aeußere
meist nicht im Einklang mit der örtlichen Bauweise, und
das Schulhaus fügte sich nicht in das Bild der Ortschaft
ein, es stand fremdartig unter den übrigen Bauten des
Ortes. Dieser Mißstand wurde mehr und mehr empfunden,
und es begann nun eine Bewegung, die Schulhäuser
auch in künstlerischer Hinsicht besser auszugestalten, um
insbesondere das Kunstempfinden der Jugend hierdurch zu
wecken.
Die Anlehnung an die örtliche Bauweise hat seitdem
mehr und mehr Fortschritte gemacht, und es hat sich
dank gut ausgeführter Beispiele und der Veröffentlichungen
in den Fachhlättern ein vollständiger Umschwung im Schulhausbau
vollzogen. Schulbauten, welche dieser neuen Richtung
Rechnung tragen, sind jene in Böblingen, Botnang,
Ulm, Besigheim, Heidenheim, Göppingen, Binsdorf, Höfen,
ferner die Projekte zu Maisenbach, Uttenweiler, Fleischwangen,
Ochsenberg, Großsachsenheim u.s.w. Hierher gehört
auch der Entwurf zu dem Schulhaus in Friedrichshafen,
der bereits in unsrer Bauzeitung (Nr. 29 und 30, Jahrgang
1906) besprochen wurde.
Von seiten des Kgl. Ministeriums des Kirchen- und
Schulwesens wird der Frage des Schulhausbaues fortwährend
die größte Aufmerksamkeit geschenkt, und es
ist zurzeit eine Neufassung der Vorschriften vom Jahre 1870
im Werk, welche den neuzeitlichen Errungenschaften
Rechnung tragen soll. Es kommen hierbei im wesentlichen
die Orientierung der Schulhäuser, die Beleuchtung,
Heizung und Ventilation der Schulzimmer, die Schulbankfrage,
die Trennung von Schule und Schullehrerwohnung
in Frage. Ueber diese Punkte seien im nachfolgenden
die neuesten Auffassungen dargelegt.
Die Frage der Lage der Schulhäuser ist sehr schwer
zu entscheiden. Gewiß ist nur, daß die Nordlage für die
Zeichensäle die geeignetste ist und daß diese Lage, welche
früher auch für die Klassenlokale verlangt wurde, heutzutage
für diese als zu winterlich, wenig gesund und
behaglich gilt. Die Lage der Klassenzimmer nach Südosten
oder Süd westen ist jedenfalls vorteilhafter, die
chemisch wirkenden Sonnenstrahlen reinigen die Luft und
ermuntern zweifellos die Kinder. Zu grelle Beleuchtung