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BAUZEITUNÖ
Nr. 15
Doppelwohnhaus in Pforzheim. Architekten: Faller und Preckel
von H. Wahl in Pforzheim und Naudascher in Karlsruhe
ausgeführt. Das Dach ist mit lauter Schiefer, die beiden
Ecktürme mit Kupfer gedeckt.
Wohnhaus am Haspeltnrm,Vaihingen a.E.
Architekt E. Fink
Bei diesem Plan lag die Aufgabe vor, ein Miethaus
in einfacher Ausführung dem nahestehenden alten Turm
der früheren Stadtbefestigung anzupassen. Es ist eine
Aufgabe, die in unsern alten Städten oft Vorkommen
kann und die leider nur zu oft durch die Bestimmung
des Bauherrn, ein möglichst großstädtisch aussehendes
Gebäude zu erzielen, dem Bauleiter schwer gemacht wird.
Der Architekt suchte in vorliegendem Projekt der Auf
gabe durch Anlehnung an Bestehendes gerecht zu werden.
Dem Turm entsprechend wurden unter Vermeidung un
nötigen Ballastes die Gliederungen einfach gehalten.
Sockel und Einfassungen bestehen aus bossierten Hau
steinen, die an Ort und Stelle billig zu haben sind. Die
Erkerausbauten haben flächig behauene Sandsteine, die
übrigen Flächen sind geputzt. Mögen die baulustigen
Angrenzer dasselbe Interesse für die Erhaltung des alten
Stadtbildes zeigen!
Zur V orl) i Idungsfrage < ler Bauwerkmeister
Mitgeteilt vom Württ. Baubeamten-Verein
Es sind nun bald zwanzig Jahre, daß die Vorbildungs-
frage die mittleren Bautechniker Württembergs beschäftigt.
Bis zum Jahre 1899 waren es in dem Bauwerkmeister
verein des Landes hauptsächlich die Baubeamten, als:
Bahnmeister, technische Sekretäre, Bauamtswerkmeister,
Straßenmeister u. s. w., welche fortgesetzt den Buf nach
einer besseren und gleichen Vorbildung des Standes er
hoben. Es ist leicht zu verstehen, daß die Baubeamten
es in ihrer Tätigkeit am ehesten und meisten verspürten,
daß die derzeitige wissenschaftliche Vorbildung mit dem
Fortschreiten der technischen Errungenschaften nicht
gleichen Schritt hielt. Nachdem Ende der 90er Jahre des
verflossenen Jahrhunderts bei sämtlichen
andern mittleren Beamtenkategorien und
den Geometern die Anforderungen für
die Ablegung ihrer Staatsprüfungen nicht
in sachlicher Beziehung allein, sondern
vorzugsweise in Beziehung auf die „All
gemeinbildung“ höher gestellt wur
den, hätte man glauben sollen, daß diese
Bedingungen auch auf die mittleren Tech
niker — wenigstens soweit dieselben Be
amte sind — ausgedehnt würden. Selbst
der Laie wird es verstehen, daß für diese
Beamte die Allgemeinbildung mindestens
ebenso wichtig und nötig ist als für die
andern mittleren Beamten des Staats
und Gemeindedienstes. Es geschah aber
nichts derartiges. Da nun im Verein der
Bauwerkmeister eine Mehrheit für eine
energische Unterstützung der dahin zielen
den Forderungen der Baubeamten trotz
jahrelangen Ansturms nicht zustande kam,
so gründeten diese Beamte — der Not
gehorchend — im November 1899 den
„Württ. Baubeamten-Verein“ unter dem
Zeichen der Vorbildungsfrage.
Dieser Verein wendete sich dann
schon am 4. Mai 1900 an das Kgl. Kult
ministerium mit der Bitte:
„Für diejenigen Schüler der
Baugewerkschule, welche vor dem
Besuch sich die Bildungsstufe eines
Einjahrig-Freiwilligen nicht erwor
ben haben, eine etwa nach der III. Klasse zu
machende, entsprechende Vorprüfung zur Werk
meisterprüfung einzurichten.“
Nachdem innerhalb eines Jahres ein Bescheid hierauf
nicht erfolgte, glaubten wir — vielleicht mit Recht —,
es wäre besser, diese Forderung nur auf solche Techniker
zu beschränken, welche sich der Beamtenlaufbahn widmen
wollen.
Wir wiederholten daher am 17. Mai 1901 diese Bitte
ans Kgl. Kultministerium, und zwar
„um Einführung einer wissenschaftlichen Vor
prüfung zur Werkmeisterprüfung oder einer be
sonderen niederen Staatsprüfung für zukünftige
Baubeamte“.
Schon am 22. Mai 1901 erhielten wir nun von diesem
Ministerium die Mitteilung, daß über die Revision der
Werkmeisterprüfung und die damit zusammenhängende
Frage der Einführung einer Vorprüfung zu derselben
Verhandlungen zwischen den beteiligten Kgl. Ministerien
der auswärtigen Angelegenheiten, Abteilung für die Ver
kehrsanstalten, des Innern, des Kirchen- und Schulwesens
und der Finanzen im Gange seien.
Durch Verfügung des Ministeriums des Kirchen- und
Schulwesens vom 13. Mai 1902 wurde nun bestimmt, daß
vom Jahr 1903 bezw. 1906 ab für die Bauwerkmeister
prüfung eine Vorprüfung einzurichten bezw. zu
erstehen sei.
Dies war sehr zu begrüßen, denn es wurde hierdurch
der Bauwerkmeisterprüfung der vollständige Charakter
einer technischen Fachprüfung verliehen, was bisher nicht
der Fall war. Diese Vorprüfung war nun aber nicht so
eingerichtet, daß ihr in allgemein wissenschaftlicher Be
ziehung die Bedeutung der Prüfung für das Einjährig-Frei
willige zugekommen wäre. Hiermit war endgültig zum
Ausdruck gebracht, daß die wissenschaftliche Befähigung
zum einjährig-freiwilligen Militärdienst an der Baugewerk
schule nicht erreicht werden kann bezw. nicht verliehen
werden will. Und es ist gut so.
Wir wandten uns daher am 13. Oktober 1902 an das
Kgl. Ministerium des Innern mit der Bitte: