Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

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BAUZEITUNG 
NB. 1 
folgendes ausgeführt: „Die Kreisregierung hat in ihrem 
Bescheid der Unternehmerin gleichzeitig die gewerbe- 
bezw. baupolizeiliche Genehmigung zur Errichtung einer 
Zinkschmelzereianlage erteilt, die in einem besonderen 
Gebäude auf demselben Grundstück erstellt werden soll, 
die aber im übrigen mit der geplanten Yerzinnungsanstalt 
und der bestehenden Eisengießerei der Unternehmerin 
weder in einem räumlichen noch in einem betriebstech 
nischen Zusammenhang steht. Die Unternehmerin hat 
in ihrer Erklärung vom 11. März 1905 geltend gemacht, 
daß diese Zinkschmelzerei- oder richtiger Zinkgießerei 
anlage keine der gewerbepolizeilichen Genehmigung unter 
liegende Anlage sei, da in derselben nicht Zink aus -Roh 
produkten gewonnen werde oder Gegenstände verzinkt 
werden, sondern nur Zink in Tiegeln erhitzt und in 
Formen gegossen werde. Dieser Auffassung ist beizu 
pflichten, da unter den in § 16 der Gewerbeordnung ge 
nannten , Verzinkungsanstalten', wie schon der Wortlaut 
ergibt, lediglich solche Anlagen zu verstehen sind, in 
denen Gegenstände verzinkt, d. h. mit einem üeberzug 
von Zink versehen werden. Eine Zinkgießerei von der 
Art, wie sie die Unternehmerin erstellen will, fällt weiter 
hin nicht unter die in § 16 der Gewerbeordnung auf 
geführten ,Anlagen zur Gewinnung roher Metalle', noch 
unter die daselbst genannten Metallgießereien', zu denen 
Tiegelgießereien, in welchen in von außen erhitzten Ge 
fäßen (Tiegeln oder Kesseln) Metall geschmolzen und in 
Formen gegossen wird, nicht gerechnet werden (§16 der 
Gewerbeordnung; ,sofern sie nicht bloße Tiegelgießereien 
sind'). Das Zinkgießereigebäude war auch baupolizeilich 
im Zusammenhang mit dem gewerbepolizeilichen Ver 
fahren nicht von der Kreisregierung zu genehmigen, da 
dieses Gebäude weder mit der geplanten Yerzinnungs 
anstalt noch mit der bestehenden Eisengießerei der 
Unternehmerin in einem räumlichen und betriebstechni 
schen Zusammenhang steht (vergl. § 63 der Yollzugs- 
verfügung zur Bauordnung vom 23. November 1882). Zu 
ständig zur baupolizeilichen Genehmigung des Zink 
gießereigebäudes ist vielmehr die ordentliche Baupolizei 
behörde, deren Erkenntnis noch einzuholen ist. Hienach 
ist die von der Kreisregierung erteilte gewerbe- bezw. 
baupolizeiliche Genehmigung der Zinkgießereianlage nichtig. 
Die Erteilung der von der Unternehmerin nach Ab 
schluß des Verfahrens I. Instanz bezüglich der Ver 
zinnungsanstalt nachgesuchten vorläufigen Bauerlaubnis 
konnte im Hinblick auf die Bestimmung des § 19 a der 
Gewerbeordnung, wonach ein solcher Antrag vor Ab 
schluß der in I. Instanz über die erhobenen Einwen 
dungen vorzunehmenden Erörterung gestellt werden muß, 
in der Instanz des Ministeriums nicht mehr in Frage 
kommen. “ —x 
VEREINSMITTEILUNGEN 
Wüettembeegischee Batjbeamten-Veeein. Beitritts 
erklärungen : Bauamtswerkmeister Laquay in Zwiefalten, 
Bahnmeister Zoen in Oberndorf a. Neckar, J. Mayee, 
Stadtbaumeister in Ellwangen, R. Hummlbe, Oberamts 
straßenmeister in Ochsenhausen bei Biberach, Kluptingee, 
Oberamtsbaumeister in Leutkirch, Moosmann, Bahnmeister 
in Sigmaringen. Herzlich willkommen im Verein! 
Der Vorstand. 
Todesanzeige. Ich erfülle die schmerzliche Pflicht, die 
Vereinsmitglieder von dem Ableben unsers lieben Kollegen 
Herrn Che. Käst, Stadtbaumeister a. D., in Kenntnis zu 
setzen; derselbe ist seiner Familie unerwartet infolge 
Unglücksfalls im Dienst am 15. Dezember vor. Js. ent 
rissen worden. Der Verein wird ihm ein treues Andenken 
bewahren. Der Vorstand. 
Deutschbe Aebeitgebbebund ehe das Baügeweebe. e.y. 
Der Vorstand des Deutschen Arbeitgeberbundes für das 
Baugewerbe erläßt ein Rundschreiben an die deutschen 
Arbeitgeber, in welchem er die Notwendigkeit begründet, 
alle Kräfte im deutschen Baugewerbe für den einen 
Zweck, als Bollwerk gegen die überraschend schnell 
wachsende Macht der Gewerkschaften, zu sammeln. „Der 
seit Frühjahr 1899 bestehende Deutsche Arbeitgeberbund 
für das Baugewerbe hat sich in den nun bald sieben 
Jahren seines Bestehens so weit entwickelt, daß er zur 
zeit 10 000 Mitglieder in 6 Bezirksverbänden und 152 
Lokalverbänden umfaßt. Die Zahl der selbständigen Bau 
gewerbetreibenden in Deutschland kann nach der letzten 
Gewerbezählung mit rund 50 000 angenommen werden; 
es stehen also zurzeit noch 4 / 5 der Kollegen abseits des 
Bundes. Mögen von diesen noch etwa i j 5 den dem Bund 
noch nicht angegliederten Vereinigungen seiner Tendenz 
angehören, so verbleibt immer noch weit über die Hälfte 
aller deutschen Bauarbeitgeber, die, wie es scheint, die 
Notwendigkeit des Zusammenschlusses noch nicht erkannt 
haben oder die aus Lässigkeit der gemeinsamen Sache 
ihres Standes noch in keiner Weise zu dienen bereit 
waren. Demgegenüber weisen die gewerkschaftlichen 
Organisationen ganz andre Zahlen auf. Nach der letzten 
Statistik vom Jahre 1904 zählt der Zentralverband der 
Zimmerer 36000 und der Zentralverband der Maurer 
gegen 120 000 Mitglieder; die Organisation der Maurer 
hatte im letzten Jahre allein um rund 28 000 Mitglieder 
zugenommen, sie ist nach den Metallarbeitern nunmehr 
die größte gewerkschaftliche Vereinigung Deutschlands. 
Diese Zahlen sprechen für jeden, der über den engen 
Kreis seiner eignen Interessen hinauszuschauen vermag, 
eine beredte Sprache; sie zeigen in schärfster Deutlich 
keit, daß auch die Arbeitgeber sich endlich Mann an 
Mann aneinander schließen müssen. Die fortgesetzten Ein 
griffe in das Bestimmungsrecht des Arbeitgebers, die als 
Zweck an sich betriebene Herbeiführung erbitterter wirt 
schaftlicher Kämpfe, der sich immer anmaßender ge 
bärdende Streikterrorismus, die ohne jede Rücksicht auf 
den Arbeitsmarkt erfolgenden Lohntreibereien, die hin 
sichtlich der Arbeitsleistung immer lebhafter hervor 
tretende Propaganda der verderblichsten Ca-canny-Politik, 
mit der sich die Forderung auf Abschaffung der Akkord 
arbeit und auf Einführung der Mindestlöhne das Gleich 
gewicht hält, das sind so einige Beispiele für das Pro 
gramm der sich nach dem Jenaer sozialdemokratischen 
Parteitag noch in weiterer Entwicklung zum Radikalis 
mus befindenden Gewerkschaften. Wenn das deutsche 
Baugewerbe diesen Bestrebungen der Arbeiterorgani 
sationen gegenüber seine Stellung und seine Selbständig 
keit wahren will, dann müssen alle seine Mitglieder fest 
zueinander stehen, und jeder Fachgenosse, dem die eigne 
Selbsterhaltung und das Wohl seines Standes am Herzen 
liegt, muß mit allen Mitteln für die Errichtung und im 
weiteren für die Stärkung der beruflichen Arbeitgeber 
verbände eintreten. Solche Vereinigungen müssen ge 
schaffen und fest zusammengeschlossen werden in der 
Zeit des wirtschaftlichen Friedens, damit im Augenblick 
der Gefahr die Abwehr möglich und auch erfolgreich ist. 
Der über ganz Deutschland organisierten Arbeiterschaft 
muß eine über ganz Deutschland organisierte Arbeitgeber 
schaft gegenübertreten. Darum ergehe von neuem der 
alte Ruf zum Sammeln durch das ganze Reich; Kollegen 
Deutschlands, auf zur machtvollen und einheitlichen Ver 
tretung eurer stark gefährdeten Interessen! Gründet 
überall Arbeitgeberverbände im Baugewerbe und gliedert 
sie dem Deutschen Arbeitgeberbund für das Baugewerbe 
an.“ 
Dem Deutschen Arbeitgeberbunde für das Baugewerbe 
sind folgende Lokalverbände hinzugetreten: Die Verei 
nigung Darmstädter Zimmermeister mit 30 Mitgliedern, 
Verband der baugewerblichen Unternehmer für den Ober- 
taunushreis mit 35 Mitgliedern, Arbeitgeberverband für 
das Baugewerbe des Kreises Marburg mit 8 Mitgliedern,
	        
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