Volltext: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

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BAUZKITUNG

Nr.  20

Yeremsmitteilüngen
Württembergischer  Baubeamten-Verein.  Au
unsre  Mitglieder!  Ausschuß  süddeutscher  Bautechniker-Yerbände.
  Auszug  aus  dem  Protokoll
über  die  am  18.  März  1906  in  Karlsruhe  stattgehabte
Zusammenkunft  von  Vertretern  süddeutscher  Bautechniker-Vereine
  und  -Verbände.  Vertreten  waren:  1.  Bayrischer
Techniker-Verband,  2.  Bautechniker-Verband  Württembergs, ­
  3.  Hessischer  Techniker-Verband,  4.  Verein  der
Bauwerkmeister  Württembergs,  5.  Verein  staatlich  geprüfter ­
  badischer  Tiefbauwerkmeister,  6.  Verein  staatlich
geprüfter  badischer  Werkmeister,  7.  Württembergischer
Baubeamten  -Verein.
Tagesordnung:  1.  Neukonstituierung  des  Ausschusses
süddeutscher  Bautechniker-Verbände,  2.  Vorbildungsfrage,
3.  Beratung  weiterer  Anträge  aus  der  Mitte  der  Versammlung. ­

Den  Vorsitz  übernimmt  Werkmeister  Frank,  Vorstand
des  Vereins  staatlich  geprüfter  badischer  Werkmeister,  und
das  Schriftführeramt  Baukontrolleur  Willet  in  Karlsruhe.
Zu  Punkt  1  der  Tagesordnung.  Nach  ausgiebiger  Debatte
von  seiten  sämtlicher  Vertreter  der  anwesenden  sieben
Vereine  über  die  am  1.  Oktober  1905  in  Stuttgart  getagte
Versammlung  „über  den  Anschluß  des  Bayrischen  Techniker-Verbandes ­
  an  den  Deutschen  Techniker-Verband“
sowie  „über  hauptsächliche  Ziele  der  einzelnen  Vereine“
ergab  sich,  daß  der  Bayrische  Techniker-Verband,  analog
dem  Deutschen  Techniker-Verbände,  in  der  im  Vordergründe ­
  stehenden  Vorbildungsfrage  andre  Grundsätze  verfolgt ­
  als  alle  übrigen  vertretenen  Verehre  und  daher
erklärt,  unter  gegenwärtigen  Umständen  dem  zu  gründenden ­
  Ausschüsse  nicht  beitreten  zu  können.  Die  übrigen
sechs  Vereine  beschließen  die  Gründung  eines  Ausschusses
süddeutscher  Bautechniker-Verbände  unter  der  einstimmigen ­
  Annahme  der  für  das  kommende  Jahr  geltenden
(provisorischen)  Statuten:

Kapelle  in  Klausen.  Reiseskizze  von  Architekt  Fr.Röckle-Stuttgart

1.  Der  Ausschuß  süddeutscher  Bautechniker-Verbände
besteht  aus  rein  bautechnischen  Vereinen,  die  in
loser  Weise  verbunden  sind.
2.  Zur  Aufnahme  eines  Vereines  in  den  Ausschuß
ist  Zweidrittelmehrheit  erforderlich.  Diese  Abstimmung ­
  kann  auch  schriftlich  erfolgen.
3.  Zweck  des  Ausschusses  ist  die  möglichste  Einheit
der  gemeinsamen  Bestrebungen,  wobei  die  Hebung
des  Standes,  die  Erzielung  einer  besseren  Vorbildung, ­
  einer  möglichst  guten  theoretischen  und
praktischen  Ausbildung  der  Bautechniker  sowie  die
Verbesserung  der  sozialen  Lage  als  Hauptziele
anzusehen  sind.
4.  Der  Ausschuß  tritt  wenigstens  jährlich  einmal  zusammen ­
  und  in  weiteren  dringenden  Fällen,  wenn
die  Mehrheit  der  Vereine  es  für  notwendig  hält.
5.  Einer  der  Vereine  führt  abwechslungsweise  auf  ein
Jahr  den  Vorsitz,  bestimmt  auch  den  Ort  der  Versammlung ­
  und  besorgt  die  Erledigung  der  laufenden
Geschäfte.
6.  Die  Kosten  werden  auf  die  einzelnen  Vereine  gleichmäßig ­
  verteilt,  ein  Fonds  wird  nicht  angelegt.
7.  Auflösung  erfolgt  durch  Mehrheitsbeschluß.
Diese  Statuten  sind  an  jeden  der  beteiligten  Vereine
auszuhändigen,  um  sich  vor  der  endgültigen  Festlegung
derselben  hei  der  nächsten  Hauptversammlung  über  etwaige
Zusätze  oder  Abstriche  zu  informieren.
Den  in  §  5  genannten  Vorsitz  des  Ausschusses  übernimmt ­
  für  das  erste  Jahr  bis  zur  nächsten  Hauptversammlung ­
  der  Verein  staatlich  geprüfter  badischer  Werkmeister, ­
  e.  V.,  Karlsruhe.
Zu  Punkt  2.  Allgemein  wurde  anerkannt,  daß  die
im  Vordergrund  stehende  Vorbildungsfrage  zunächst  der
größten  Beachtung  bedarf,  um  dem  Techniker  zu  gebührender ­
  gesellschaftlicher  wie  materieller  Einschätzung
zu  verhelfen.  Um  dies  zu  erreichen,  ist  für  den  Techniker
eine  bessere  Allgemeinbildung  unumgänglich  notwendig,
und  es  wurde  beschlossen;  Jeder  Verein  soll  in  seinem
Lande  bei  der  zuständigen  Behörde  dahin  wirken,  daß
als  Vorbedingung  für  die  Ablegung  der  staatlichen  Werkmeisterprüfung ­
  außer  der  absolvierten  Baugewerkschule
der  Nachweis  über  den  erfolgreichen  Besuch
einer  sechsklassigen  Realschule  oder  gleichwertigen
  Lehranstalt  zu  verlangen  sei.
Zu  Punkt  3.  Der  vorgerückten  Zeit  halber  wurden
Anträge  aus  der  Mitte  der  Versammlung,  wie  Organ  des
Ausschusses,  Titelfrage  u.  s.  w.,  auf  die  nächste  Hauptversammlung ­
  verschoben.
Als  Vorort  für  die  nächste  Hauptversammlung  wird
Darmstadt  gewählt.  Der  Vorsitzende  schließt  um  3  Uhr
die  Versammlung.
Der  Vorsitzende:  Der  Protokollführer:
gez.  Frank.  gez.  Ganter.
Württembergischer  Verein  für  Baukunde.  An
die  Mitglieder!  Der  Württembergische  Elektrotechnische ­
  Verein  hat  die  Mitglieder  des  Vereins
für  Baukunde  zur  Teilnahme  an  der  vierzehnten  Hauptversammlung ­
  des  Verbandes  deutscher  Elektrotechniker ­
  in  Stuttgart,  vom  24.  bis  27.  Mai,  eingeladen ­
  und  angefügt,  daß  er  sich  freuen  würde,  recht
viele  Mitglieder  als  Festgäste  begrüßen  zu  können.  Die
Einladung  wird  bestens  empfohlen.  Gedruckte  Einladungsschreiben ­
  mit  Programm  und  Anmeldekarten  stehen  bei
dem  Unterzeichneten  zur  Verfügung.
Stuttgart,  den  10.  Mai  1906.
An  Stelle  des  Vorsitzenden:  Zügel.
Württembergischer  Ingenieur-Verein.  Die
Monatsversammlung  fand  am  Donnerstag  den  10.  Mai  im
großen  Saal  des  Oberen  Museums  statt.  Nach  Begrüßung
der  Anwesenden,  unter  denen  sich  zahlreiche  Mitglieder
des  Vereins  für  Baukunde  befanden,  teilte  der  Vor ­
	        
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