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ergibt. Die Unterplatte kann aus grobem Zementmörtel
und einer beliebigen Betonmischling geringerer Qualität
bestehen. Die Platten geben auch nach längerem Ab
schleifen durch die Sohlen der Passanten dem Fuße hin
reichenden Widerstand; sie werden im Winter minder glatt
als Granitplatten, müssen also durchlässig genug sein, um
die bei Niederschlägen zurückbleibende Feuchtigkeit in
den Boden eindringen zu lassen. Bei der großen Härte
des Materials bewahrt dasselbe doch eine gewisse Rauhig-
keit, so daß sich das Pflaster auch bei ungünstiger Wit
terung gut begehen läßt. Die in Berlin verwendeten
quadratischen Platten sind 7 cm stark und haben 35 cm
Seitenlange, so daß je acht Platten auf den Quadrat
meter kommen. Sie sind in Kalkmörtel verlegt, da man
bei uns wie auch in England die Erfahrung gemacht hat,
daß in Zement verlegte Betonplatten wegen der Härte
und Starrheit der Fugen keinen schweren Stoß vertragen,
auch beim Aufnehmen zu viel Bruch und Verlust ergeben.
Eine wesentliche Rolle spielt natürlich das zur Ver
wendung kommende Naturgestein. In Leitmeritz wird,
wie „Baukeramik“ mitteilt, gegenwärtig eine Fabrik zur
Herstellung von Granitoidplatten gebaut, für welche der
bei der Herstellung von Basaltschotter entstehende Ab
fall benutzt werden soll. Basaltwerke und Steinbrüche
mancher Art werden bei der schnellen Entwicklung dieser
Industrie in den verschiedenen Zementwarenfabriken ihres
Bezirkes gute Abnehmer für ihre Abfälle finden. Und
in vielen Fällen würde es sich als vorteilhaft erweisen,
Fabriken für Kunststeinplatten überhaupt in der Nähe
solcher Werke anzulegen, die derartige Abfälle in großen
Mengen erzeugen. So wird man ein gutes Material stets
zur Verfügung haben und doch die Kosten auf ein Mini-
num beschränken. Hd.
Neuordnung 1 im höheren Staatsbaudienst
Für die derzeitigen Bestimmungen über die Prüfung
und Ausbildung der Anwärter im höheren Staatsbaudienst
in Württemberg haben bekanntlich die entsprechenden
preußischen Vorschriften als Vorbild gedient. Die letz
teren Vorschriften sind unlängst neu geregelt worden, und
da in Württemberg seit einiger Zeit ebenfalls eine Neu
ordnung im Flusse ist, so mag im folgenden aus diesen
preußischen Vorschriften einiges mitgeteilt sein, das sich
zur Nachahmung empfiehlt.
Im preußischen Staatsbaudienst ist schon seit einiger
Zeit bei der Prüfung der Regierungsbauführer eine Tren
nung der beiden Fachrichtungen des Bauingenieurwesens
in Eisenbahnbauingenieure und in Straßen- und Wasser
bauingenieure durchgeführt. Man mag das Umsichgreifen
des Spezialistentums im Ingenieurwesen und die infolge
dessen drohende Einseitigkeit seiner Vertreter beklagen,
aufhalten wird sich diese Entwicklung im Hinblick auf
den zunehmenden Umfang des ganzen Wissensgebietes
nicht lassen. Jedes Zuviel ist aber der Feind einer gründ
lichen Durchbildung im einzelnen. Es hat schon jetzt
den Anschein, als ob die Anforderungen in der zweiten
Staatsprüfung für den Bauingenieurdienst in Württemberg
auf einzelnen Gebieten verhältnismäßig niedrig gehalten
werden müßten, da es nicht möglich ist, beispielsweise
von dem Straßenbauingenieur eine genaue Kenntnis des
heutigen Eisenbahnsignal- und Sicherungswesens zu ver
langen und umgekehrt von dem Eisenbahningenieur eine
ebensolche Kenntnis etwa auf dem Gebiet der Schiffbar
machung der Flüsse und der hierzu nötigen Wehr-,
Schleusen- und Hebewerksanlagen. Die Kandidaten
werden daher zum Schaden der Gründlichkeit mit zu
vielen Einzelfächern beschwert. Man kann immerhin jetzt
noch den gemeinschaftlichen Lehrplan auf der Hochschule
beibehalten, aber auch hier wird mit Rücksicht auf das
Gesagte späterhin ein Wandel eintreten müssen. Der
Einwurf, daß dem einzelnen tunlichst lang die Möglich
keit gewahrt werden soll, sich für einen Spezialberuf zu
entscheiden, hat nur so lange Berechtigung, als nicht die
Güte der ganzen Fachbildung notleidet.
Für die Bearbeitung der großen Prüfungsaufgabe sind
in Preußen vier Monate festgesetzt, mit Ausnahme des
Hochbaufaches, für das sechs Monate gelten. Dadurch
wird die Größe der Aufgabe sowohl für die Prüfenden
als auch für die Geprüften in wohltuender Weise be
schränkt. Wird die Lösung der Aufgabe für zureichend
erachtet, so hat sich der Kandidat innerhalb drei Monaten
nach ergangenem Bescheid zur Ablegung des restlichen
Teils der Prüfung zu melden. Man sieht, daß die Prüfung,
insbesondere für den Ingenieur, in weit kürzerer Zeit
beendigt werden kann als gegenwärtig in Württemberg,