Full text: Bauzeitung für Württemberg, Baden, Hessen, Elsaß-Lothringen (1906)

13. JANUAR 1906 
BAUZEITUNG 
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Bei Entrichtung von Gebühren für die Vorprüfung würde 
sich dieser Mißstand von selbst regeln. 
Die Einsichtnahme der Baupläne durch die Nachbarn 
sollte ebenfalls unter der Aufsicht und Belehrung eines 
technischen Beamten erfolgen, weil nur ein solcher in 
der Lage ist, die Nachbarn richtig über ein Baugesuch 
aufzuklären und darüber, ob eine Einsprache im bau 
polizeilichen Verfahren berücksichtigt werden kann oder 
ob sie auf den Rechtsweg zu verweisen ist. Wie viele 
unnötige Einsprachen aus Unkenntnis oder bösem Willen 
gegen Baugesuche erhoben werden, dürfte jedem Stutt 
garter Architekten hinlänglich bekannt sein. Private 
Streitigkeiten, welche mit dem Baugesuch gar nichts zu 
tun haben, spielen eine Hauptrolle. Es könnte manche 
Einsprache gegen ein Baugesuch durch eine richtige 
Belehrung verhütet werden. Jedenfalls sollte immer 
verlangt werden, daß der Grund der Einsprache an 
gegeben wird und daß die Erklärung: „Ich erhebe Ein 
sprache“ nicht als genügend anerkannt wird. Da nach 
barliche Einsprachen wesentlich zur Verzögerung von 
Baugesuchen beitragen, sollten Einsprachen, welche offen 
sichtlich im baupolizeilichen Verfahren nicht berück 
sichtigt werden können, ohne Vorgang der nach Art. 86 
der Bauordnung vorgeschriebenen VerständigungsVerhand 
lung abgewiesen werden. 
Verzögerungen in der Behandlung der Baugesuche wer 
den vielfach durch das nachträgliche Verlangen von sta 
tischen Berechnungen hervorgerufen. Bestimmungen 
darüber, wann statische Berechnungen für Baueingaben 
erforderlich sind, bestehen nicht. Es ist dies vielmehr 
in das Ermessen der Baupolizeibeamten gestellt. Eine 
gewissenhafte Prüfung dieser Berechnungen erfordert 
einen größeren Zeitaufwand und häufig die Kenntnisse 
eines erfahrenen Bauingenieurs. Es ist als eine Not 
wendigkeit anzusehen, daß der Baupolizeibehörde einer 
Großstadt ein in allen Gebieten der Hochbaukonstruktionen 
erfahrener Bauingenieur zur Seite steht, welcher in 
schwierigen Fällen zu Rate gezogen werden kann. Bei 
einfacheren statischen Berechnungen sollte jedoch eine 
Prüfung durch die technischen Baupolizeibeamten ge 
nügen; es muß übertrieben erscheinen, wenn in solchen 
Fällen eine Prüfung durch einen Professor der Hoch 
schule oder der Baugewerkschule verlangt wird. 
Was die Behandlung der Baugesuche bei dem Ministerium 
und den hiefür aufgewendeten Zeitaufwand anbetrifft, 
so kommt man ohne weiteres zu der Frage: Kann 
einer Stadt von der Größe Stuttgarts nicht durch die 
neue Bauordnung das Recht verliehen werden, bau 
polizeiliche Genehmigungen in größerem Umfang als 
bisher selbst zu erteilen? Es sind verhältnismäßig wenig 
Fälle, in welchen das Ministerium zu einer andern Ent 
scheidung kommt als wie die gemeinderätliche Baupolizei 
behörde. Der entstehende Zeitverlust und die Kosten, 
Hümmel & EöKSTNER-Stuttgart: Projektierte Baugruppe am 
Stafflenberg in Stuttgart. Aus dem Hefte „Ueber Baukunst“ 
der „Stuttgarter Mitteilungen für Kunst und Gewerbe“ 
welche aber durch das umständliche Verfahren hervor 
gerufen werden, stehen in keinem Verhältnis zu dem 
Nutzen der bestehenden Einrichtung. Das Ministerium 
kann sich immer noch genügend Aufsichtsrecht über die 
städtische Baubehörde sichern. Die Stadtgemeinde hat 
einerseits selbst ein Interesse daran, daß die Vorschriften 
des Ortsbaustatuts und der Bauordnung eingehalten wer 
den und daß die Neubauten allen hygienischen und ästhe 
tischen Anforderungen entsprechen, während es anderseits 
jedem Gesuchsteller und Nachbar offensteht, gegen eine 
Entscheidung der städtischen Behörde Einsprache zu er 
heben und im Rekursweg eine Entscheidung der Stadt 
direktion oder des Ministeriums herbeizuführen. 
Aus allem geht hervor, daß der Gemeinderat in Stuttgart 
wohl einen Teil dazu beitragen kann, eine raschere Er 
ledigung der Baugesuche herbeizuführen. Es ist aber 
nur dann ein greifbarer Erfolg zu erzielen, wenn die 
staatlichen und die städtischen Behörden gemeinsam auf 
eine Vereinfachung des baupolizeilichen Verfahrens hin 
wirken. Bei Erreichung dieses Ziels wird sich eine 
bessere Ausbildung der städtischen Baupolizeibehörde von 
selbst als eine Notwendigkeit erweisen. —r. 
VEREINSMITTEILUNGEN 
Wüettbmbbegischee Baubeamten - Verein. Eintritts- 
erkläruug von Hrn. Julius Güeebach, technischer Eisen 
bahnsekretär in Stuttgart, Silberburgstraße 72. 
WETTBEWERBE 
Neue Peeisausscheeiben dee Zeitscheiet „Innen-Deko- 
eation“. Vier neue Wettbewerbe wurden ausgeschrieben: 
1. Ideen für Dekorationen, 2. Kleinere Holzwaren, 3. Bureau- 
und Empfangsraum eines Kaufmanns, 4. Zimmerdecke in 
Holz oder Stuck. Die Einlieferungstermine sind 10. März 
1906, 10. Mai 1906, 10. Juli 1906, 10. September 1906. 
Im Wettbewerb 1, 2 und 4 wird ein I. Preis 80 Mk., 
ein II. Preis 60 M., ein III. Preis 40 M. verteilt werden; 
im Wettbewerb 3 beträgt der I. Preis 100 M., II. Preis 
80 M., III. Preis 60 M. Alle näheren Angaben und 
Bedingungen enthält das Januarheft der „Innen-Deko- 
ration“, Darmstadt. 
Feankpüet a. M. Zur Erlangung von Entwürfen für die 
Neubauten auf dem Friedhof wird von der Stadt Frank 
furt unter in Deutschland geborenen oder daselbst ansäßigen 
Architekten ein öffentlicher Wettbewerb ausgeschrieben. 
Das Preisgericht besteht aus den Herren: 1. Oberbürger 
meister De. Amokes , 2. Stadtrat De. Flesch, 3. Stadt 
baurat Kölle, 4. Architekt Direktor Rittee, 5. Stadt 
baurat Schaumann, sämtlich in Frankfurt, 6. Prof Feied 
eich v. Thieesch in München, 7. Geh. Hofrat Prof. 
De. Wallot in Dresden. An Preisen sind ausgesetzt; 
ein I. Preis von 4000 M., ein II. Preis von 3000 M., 
ein III. Preis von 2000 M. Wir verweisen auf die be 
treffende Bekanntmachung im Anzeigenteil. 
KLEINE MITTEILUNGEN 
Stuttgaet. Am 18. Januar, abends S'/i Uhr, Vortrags 
abend des Württembergischen Kunstgewerbevereins im 
Vortragssaal des Landesgewerbemuseums; Vortrag von 
Beenhaed Kampefmeyee: „Die Gartenstadt“. 
Wüettembeegischee Kunstveeein Stuttgaet. Neu aus 
gestellt: Feierabend, Ausfahrender Zug, Bahnhof, 
Maschinenhalle, Bahnhof halle, Mondschein, Mondnacht 
von Hermann Pleuer; Mönch von C. Hartmann; Feier 
abend in Holland von Rud. Possin; Landschaft von Ph. 
Röth; Alles Gott zu Ehren, Aquarelle von Aug. Koch u. s. w. 
Im FeankfueteeBaugeweebe ist eine Krisis ausgebrochen. 
Außer der verkrachten Firma Philipp Welter sind folgende 
Baufirmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten: Joseph 
Fischer, Peter Franz Stössel, Joh. Kitzinger sen. und
	        
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